National-Bank Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

National-Bank Aktiengesellschaft

Essen

– Wertpapier-Kenn-Nr. 808 150 –
– ISIN DE0008081506 –

Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem
11. Mai 2016, 10.00 Uhr, in der Philharmonie Essen, Huyssenallee 53, 45128 Essen, stattfindenden ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 10.649.600,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € je Stückaktie zu verwenden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Die in § 14 der Satzung geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder setzt sich aus einem festen und einem variablen Vergütungsbestandteil zusammen. Im Einklang mit der aufsichtsrechtlichen Vorgabe gemäß § 25 d Abs. 5 KWG, wonach die Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Mitglieder des Aufsichtsrates im Hinblick auf die wirksame Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates keine Interessenkonflikte erzeugen darf, soll die bisherige Vergütung durch eine ausschließlich feste Vergütung ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 14 der Satzung erhält mit erstmaliger Anwendbarkeit für die Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 folgende Fassung:

§ 14

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste, mit Ablauf des Geschäftsjahres fällige jährliche Vergütung, die für das einzelne Mitglied € 36.000 zuzüglich der darauf anfallenden Umsatzsteuer, für den Vorsitzenden das Doppelte und für jeden stellvertretenden Vorsitzenden das Eineinhalbfache beträgt.

Die Mitglieder von Aufsichtsratsausschüssen erhalten zusätzlich eine feste, mit Ablauf des Geschäftsjahres fällige jährliche Vergütung von € 9.000 zuzüglich der darauf anfallenden Umsatzsteuer, die Vorsitzenden von Aufsichtsratsausschüssen das Doppelte und stellvertretende Vorsitzende von Aufsichtsratsausschüssen das Eineinhalbfache davon. Hat ein Mitglied des Aufsichtsrates mehrere Ämter in Ausschüssen inne, erhält es nur die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern; davon sind nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1 Abs. 1 Ziffer 1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz drei Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer.

Die Amtszeit des von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitgliedes Eberhard Kieser läuft zum Ende der diesjährigen Hauptversammlung aus, die Amtszeit des von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitgliedes Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel endet turnusmäßig mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

6.1 Herrn Eberhard Kieser, Köln, ehemaliges Mitglied des Vorstandes des Prüfungsverbandes deutscher Banken e.V., Köln,

6.2 Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel, Duisburg, Professorin für Finance and Controlling, Hochschule Rhein-Waal, Kamp-Lintfort,

wiederzuwählen.

Herr Kieser und Frau Prof. Dr. Ruhwedel sind nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

 

Nach § 16 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts alle Aktionäre berechtigt, die bis zum Ablauf des 4. Mai 2016 ihren Aktienbesitz bei der Gesellschaft unter der Anschrift

NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen, Telefax-Nr. 0201 7473-499,

nachweisen. Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts in Textform, die sich auf den Beginn des 20. April 2016 bezieht, zu erbringen.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut (also auch durch die NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft) oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Gegenanträge gegen einen Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz sind an die NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen, zu richten. Sie müssen mit einer Begründung versehen sein.

Bis zum 26. April 2016 eingehende Gegenanträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der nach dem Gesetz zugänglich zu machenden Begründung nach ihrem Eingang zusammen mit einer eventuellen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.national-bank.de veröffentlicht.

 

Essen, den 17. März 2016

DER VORSTAND

Dr. Thomas A. Lange                Uwe Lindner                    Georg Schachner

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