![]() National-Bank AktiengesellschaftEssen– Wertpapier-Kenn-Nr. 808 150 –
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 10.649.600 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und einen etwa verbleibenden Restbetrag in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Der Vorschlag wird durch die Beträge für die Ausschüttung und die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen konkretisiert, wenn die Zahl der eigenen und damit nicht dividendenberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Hauptversammlung feststeht. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern; davon sind nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1 Abs. 1 Ziffer 1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz drei Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer. Die Amtszeit der von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitglieder Dr. Klaus Engel, Dr. Friedrich Janssen und Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel endet turnusmäßig mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Herr Dr. Friedrich Janssen scheidet aus dem Gremium aus und steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
wiederzuwählen und
in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr. Engel ist Mitglied in folgenden (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Prof. Keitel ist Mitglied in folgenden (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Kötter ist Mitglied in folgendem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat:
Die Hauptversammlung ist an diese Vorschläge nicht gebunden. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
Nach § 16 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts alle Aktionäre berechtigt, die bis zum Ablauf des 2. Mai 2018 ihren Aktienbesitz bei der Gesellschaft unter der Anschrift
NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen, Telefax-Nr. 0201 7473-499,
nachweisen. Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts in Textform, die sich auf den Beginn des 18. April 2018 bezieht, zu erbringen.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut (also auch durch die NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft) oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz sind an die NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen, zu richten. Sie müssen mit einer Begründung versehen sein.
Bis zum 24. April 2018 eingehende Gegenanträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der nach dem Gesetz zugänglich zu machenden Begründung nach ihrem Eingang zusammen mit einer eventuellen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse
www.national-bank.de
veröffentlicht.
Essen, den 20. März 2018
DER VORSTAND
Dr. Thomas A. Lange Georg Schachner