National-Bank Aktiengesellschaft: Virtuelle außerordentliche Hauptversammlung

National-Bank Aktiengesellschaft

Essen

– Wertpapier-Kenn-Nr. 808 150 –
– ISIN DE0008081506 –

Virtuelle außerordentliche Hauptversammlung
am 18. Dezember 2020

An die
Aktionärinnen und Aktionäre der NATIONAL-BANK

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, dem 18. Dezember 2020, um 10.00 Uhr stattfindenden außerordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG der NATIONAL-BANK AG mit Sitz in Essen ein.

Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Wir machen daher mit Zustimmung des Aufsichtsrates von der befristeten gesetzlichen Regelung Gebrauch, diese außerordentliche Hauptversammlung als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Die virtuelle Hauptversammlung findet in der Hauptniederlassung der NATIONAL-BANK, Theaterplatz 8, 45127 Essen, ohne Ihre physische Präsenz oder der Ihrer Bevollmächtigten statt.

Zur elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor unserer virtuellen Hauptversammlung, d. h. am Freitag, dem 27. November 2020, 00.00 Uhr, (Nachweisstichtag) unsere Aktionäre sind (Berechtigung) und sich zur virtuellen Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung bis Freitag, dem 11. Dezember 2020, 24.00 Uhr, ordnungsgemäß anmelden (siehe die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung unter Ziffer II).

Die gesamte Hauptversammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) unter der Internetadresse

www.national-bank.de/ausserordentlichehauptversammlung2020

in Bild und Ton übertragen. Die Ausübung Ihres Stimmrechts und eine Fragemöglichkeit wie auch die Möglichkeit zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte werden Ihnen über elektronische Kommunikation möglich sein (siehe die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der folgenden Tagesordnung).

I. Tagesordnung

1.

Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 2 über die Verwendung des Bilanzgewinns und neue Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Am 29. Juni 2020 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 2 entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, den Bilanzgewinn der NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 10.649.600 Euro in vollem Umfang auf neue Rechnung vorzutragen.

Der seinerzeitige Gewinnverwendungsvorschlag entsprach der Erwartungshaltung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber den von ihr beaufsichtigten Kreditinstituten, bis mindestens Oktober 2020 auf eine Ausschüttung von Gewinnen vor dem Hintergrund der noch unübersehbaren Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie zu verzichten.

Der Vorstand hatte sich in seiner Kommunikation mit den Aktionärinnen und Aktionären ausdrücklich vorbehalten, einer eventuellen weiteren späteren Hauptversammlung einen geänderten Gewinnverwendungsvorschlag des Inhalts zu unterbreiten, eine Dividende von 0,80 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 auszuschütten. Folgerichtig wurde der ordentlichen Hauptversammlung auch nicht vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in die Gewinnrücklagen einzustellen, sondern ihn lediglich auf neue Rechnung vorzutragen.

Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat erlaubt die weitere gute Geschäftsentwicklung eine Gewinnausschüttung, sodass der Hauptversammlung – wie angekündigt – nun ein geänderter Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden soll.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 2 über die Verwendung des Bilanzgewinns wird aufgehoben.

Der Bilanzgewinn der NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 10.649.600 Euro wird zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Ein etwa verbleibender Restbetrag wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Der Vorschlag wird durch die Beträge für die Ausschüttung und die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen konkretisiert, wenn die Zahl der eigenen und damit nicht dividendenberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Hauptversammlung feststeht.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Auf Grundlage des § 1 Abs. 2, Abs. 6 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, diese außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchzuführen.

Sie und Ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung unter der Internetadresse

www.national-bank.de/ausserordentliche hauptversammlung2020

verfolgen und sich über das unter derselben Internetadresse zugängliche Hauptversammlungs-Portal (Portal) der Bank insbesondere zur Ausübung Ihres Stimmrechts zuschalten. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung senden wir Ihnen anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zu. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem Sie das Portal nutzen können.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu einigen Änderungen beim Ablauf der Versammlung sowie bei der Ausübung Ihrer Aktionärsrechte führt, bitten wir Sie um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte.

2.

Internetgestütztes Hauptversammlungs-Portal und Aktionärs-Hotline

Unter der Internetadresse

www.national-bank.de/ausserordentlichehauptversammlung2020

unterhält die Gesellschaft ab dem 27. November 2020 ein internetgestütztes Portal. Über dieses können Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unter anderem Ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Sie können dazu aber auch die von der NATIONAL-BANK benannten Stimmrechtsvertreter oder einen eigenen Bevollmächtigten ermächtigen. Um das Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit dem Zugangscode anmelden, den Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von selbsterklärenden Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Portals.

Weitere Einzelheiten zum Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten Sie zusammen mit Ihrer Stimmrechtskarte. Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des Portals können Sie sich ab dem 27. November 2020 an unsere kostenfreie Aktionärs-Hotline unter der Telefonnummer 0800 7823200 (aus dem Ausland kostenpflichtig: +49 89 21027-220) wenden.

3.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und zur elektronischen Zuschaltung über das Portal sind Sie berechtigt, wenn Sie sich bei unserer NATIONAL-BANK anmelden. Die Anmeldung muss uns in Textform (also schriftlich, per Telefax oder elektronisch) bis spätestens Freitag, dem 11. Dezember 2020, 24.00 Uhr, unter der Adresse NATIONAL-BANK AG, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen, Telefaxnummer 0201 7473-499 oder E-Mail

hauptversammlung@national-bank.de

zugehen.

Neben der Anmeldung in Textform ist ein Berechtigungsnachweis zur Ausübung Ihrer Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, erforderlich. Dazu ist ein ebenfalls in Textform erstellter Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also Freitag, dem 27. November 2020 (00.00 Uhr), beziehen. Dieser Nachweis muss der NATIONAL-BANK (zusammen mit oder nach der Anmeldung) bis spätestens 14. Dezember 2020 (24.00 Uhr) unter der zuvor genannten Adresse zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat.

Nach rechtzeitigem Eingang Ihrer Anmeldung und des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes bei der NATIONAL-BANK werden wir Ihnen Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das Portal zum Zwecke der elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung zusenden.

4.

Bedeutung des Nachweisstichtages

Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten die Möglichkeit zur elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung über das Portal und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

5.

Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation abgeben.

Hierzu steht Ihnen vor und auch während der Hauptversammlung das unter der Internetadresse

www.national-bank.de/ausserordentlichehauptversammlung2020

erreichbare Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das Portal ist ab dem 27. November 2020 bis kurz vor Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im Portal die Schaltfläche „Briefwahl“ vorgesehen. Über dieses Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern.

Weitere Hinweise zur elektronischen Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte enthalten, die die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen. Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post.

6.

Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die von der NATIONAL-BANK benannten Stimmrechtsvertreter

Für die Ausübung Ihres Stimmrechts können Sie die von Ihrer NATIONAL-BANK benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen.

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür das mit der Stimmrechtskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zur Verfügung.

Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die oben genannte Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 14. Dezember 2020, 24.00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen.

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der NATIONAL-BANK auch das unter der Internetadresse

www.national-bank.de/ausserordentlichehauptversammlung2020

erreichbare Portal unserer Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über dieses Portal ist ab dem 27. November 2020 bis kurz vor Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im Portal die Schaltfläche „Vollmacht und Weisungen“ vorgesehen. Über das Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern, auch wenn diese per Post, Telefax oder E-Mail erteilt worden sind.

Soweit Sie die von der NATIONAL-BANK benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen Sie ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen dürfen die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der NATIONAL-BANK benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Stimmrechtskarte enthalten, die wir Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung zusenden werden.

7.

Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte

Sie können Ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch dritte Bevollmächtigte ausüben lassen, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut (also auch durch die NATIONAL-BANK), einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten. Auch in diesen Fällen müssen Sie sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und Ihren Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen nachweisen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch elektronische Briefwahl oder mit Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der NATIONAL-BANK ausüben (siehe oben Ziff. II. 5. und 6.). Bevollmächtigen Sie mehr als eine Person, kann die NATIONAL-BANK gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater, sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellte) sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesem abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der NATIONAL-BANK erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte spätestens bis Montag, den 14. Dezember 2020, 24.00 Uhr, (Tag des Posteingangs) eingehend den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie) per Post, Telefax oder E-Mail an die oben genannte Adresse der Anmeldestelle übermittelt.

Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der NATIONAL-BANK erfolgen soll. Ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der NATIONAL-BANK gegenüber erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der NATIONAL-BANK auf dem Postweg, so muss ihr diese aus organisatorischen Gründen bis Montag, den 14. Dezember 2020, 24.00 Uhr, (Tag des Posteingangs) zugehen. Dies gilt auch für eine Übermittlung an die NATIONAL-BANK per Telefax oder E-Mail. Über das Portal kann die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf elektronisch bis kurz vor Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung vorgenommen werden.

Falls Sie einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden Sie gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die NATIONAL-BANK hierfür bereitstellt. Wir senden Ihnen das Formular nach Ihrer ordnungsgemäßen Anmeldung zusammen mit der Stimmrechtskarte zu. Vollmachten können bis kurz vor Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung elektronisch über das Portal erteilt werden. Hierfür ist im Portal die Schaltfläche „Vollmacht an Dritte“ zu nutzen.

Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Zuschaltung über das Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangscode erhält.

Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts an die Aktionärs-Hotline zu wenden oder sich unter der oben genannten Adresse bei der NATIONAL-BANK zu melden.

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind in der Stimmrechtskarte enthalten, die Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.

8.

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Falls Sie als ordnungsgemäß angemeldeter Aktionär Ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können Sie bis zum Ende der Hauptversammlung über das Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären. Hierfür ist im Portal die Schaltfläche „Widerspruch einlegen“ vorgesehen.

9.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Sie können uns Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 1 der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Richten Sie Ihre Gegenanträge zur Tagesordnung ausschließlich an die folgende Adresse: NATIONAL-BANK AG, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen. Eine Übermittlung per Telefax unter der Nummer 0201 7473-499 oder per E-Mail

hauptversammlung@national-bank.de

ist ebenfalls möglich.

Wir werden Ihre zugänglich zu machenden Gegenanträge unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich Ihres Namens und Ihrer Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf unserer Internetseite unter

www.national-bank.de/ausserordentliche hauptversammlung2020

veröffentlichen. Dabei werden die bis Donnerstag, den 3. Dezember 2020 (24.00 Uhr), bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge zu Punkt 1 der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen von Aufsichtsrat und Vorstand werden ebenfalls unter dieser Adresse elektronisch veröffentlicht.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. Während der virtuellen Hauptversammlung können Sie keine Gegenanträge stellen.

10.

Auskunfts- und Fragerecht der Aktionäre

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des COVID-19-Gesetzes besteht bei einer virtuellen Hauptversammlung kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben Sie über das Portal eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation. Hierfür ist in dem Portal die Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen. Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon haben wir mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch gemacht, und wir bitten Sie, Ihre Fragen bis zum Ablauf des 16. Dezember 2020 (24.00 Uhr) elektronisch über das Portal einzureichen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Dabei kann er Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre lediglich einzelne Fragen zur Beantwortung auswählen.

Es ist vorgesehen, die Fragesteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen in den Datenschutzhinweisen.

11.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Stimmrechtskarte, die wir Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersenden. Auf dieser Stimmrechtskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Portal auf der Anmeldeseite anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich –, die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Das Portal ist für die Ausübung des Stimmrechts ab dem 27. November 2020 zugänglich.

Weitere Einzelheiten zum Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte.

12.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des Portals können nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf die die Bank keinen Einfluss hat. Die NATIONAL-BANK hat einen professionellen und erfahrenen Partner mit der technischen Durchführung der Hauptversammlung beauftragt. Das Unternehmen betreut seit Jahren zahlreiche Veranstaltungen in technischer Hinsicht und zählt namhafte große Aktiengesellschaften zu seinen Kunden. Der Einsatz spezieller Technik, die in hohem Maße ausfallsicher ist, gehört zum Standard. Sollte dennoch die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie der Zugang zum Portal und dessen generelle Verfügbarkeit beeinträchtigt werden, kann die Bank hierfür keine Gewährleistung übernehmen. Die Bank übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Hierfür bitten wir um Verständnis. Die NATIONAL-BANK empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

13.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für unsere Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte als Aktionär im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die NATIONAL-BANK verarbeitet Ihre Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren damit verbundenen Rechten finden Sie in den Datenschutzhinweisen unter

www.national-bank.de/ausserordentliche hauptversammlung2020

Gerne senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch postalisch zu.

 

Essen, den 18. November 2020

DER VORSTAND

Dr. Thomas A. Lange                Dr. Markus Guthoff

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