Natural Dental Implants AG – Hauptversammlung 2017

Natural Dental Implants AG

Berlin

(nachstehend Gesellschaft oder NDI AG genannt)

Anträge von Aktionären zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand hat zu der am Dienstag, 29. August 2017 um 14:00 Uhr Ortszeit in den Räumen der Gesellschaft in der Dieffenbachstraße 33, 10967 Berlin, Deutschland stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Zu folgenden Tagesordnungspunkten sind Erklärungen und Anträge von Aktionären eingegangen:

TOP 2: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat haben vorgeschlagen zu beschließen:

Den Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung erteilt.

Gegenantrag zu TOP 2: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Der Aktionär der Gesellschaft Herr Ulrich Schmeiser hat folgende Erklärung abgegeben und folgenden Gegenantrag gestellt:

Ich bin Aktionär der Gesellschaft und werde an der Hauptversammlung teilnehmen.

Dem Vorschlag der Verwaltung zu TOP 2 „Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016“ zu erteilen werde ich widersprechen.

Als Aktionär der Gesellschaft stelle ich hiermit den folgenden Gegenantrag zu Top 2:
„Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2016 keine Entlastung erteilt.“

Mit Bezug auf § 126 Abs. (2) Satz 2 wird die Begründung nicht veröffentlicht, sondern wie folgt zugänglich gemacht. Der Vorstand wird seine Stellungnahme auf der Hauptversammlung vortragen.

Die Begründung zum Antrag des Aktionärs Ulrich Schmeiser zu TOP 2 liegt ab sofort in den Firmenräumen der Gesellschaft in der Dieffenbachstraße 33, 10967 Berlin, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus und kann dort montags bis freitags zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Sie wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Zudem können unter

office@natural-dental-implants.com

per E-Mail digitale Kopien angefordert werden.

TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat vorgeschlagen zu beschließen:

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geschäftsansässig in Berlin, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 gewählt.

Gegenantrag zu TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aktionär der Gesellschaft Herr Ulrich Schmeiser hat folgende Erklärung abgegeben und folgenden Gegenantrag gestellt:

Ich bin Aktionär der Gesellschaft und werde an der Hauptversammlung teilnehmen.

Dem Vorschlag der Verwaltung zu TOP 4 „Die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 gewählt“ werde ich widersprechen.

Als Aktionär der Gesellschaft stelle ich hiermit den folgenden Gegenantrag zu Top 4:

„Die Aufgabe des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 wird neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung schließt gemäß § 321 HGB die problemorientierte Beurteilung der Unternehmenslage einschließlich der Risiken sowie des Fortbestands und der künftigen Entwicklung der NDI AG im Prüfbericht unter Berücksichtigung des ebenfalls aussagepflichtigen Lageberichts ein.“

Begründung:

Die Abschlussprüfung wurde bislang gemäß Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers entsprechend § 317 HGB nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Das ist wegen der gemäß Lagebericht des Vorstands bis 2020 latenten Zahlungsunfähigkeit, der schwachen Nachfrage, der unterausgelasteten Kapazitäten und der hohen Cash-Burn-Rate nicht ausreichend.

Deshalb ist die problemorientierte Erweiterung des Prüfberichts nach § 321 HGB für die NDI AG wichtig: Der Abschlussprüfer nimmt im Eingangsteil des Prüfungsberichts zur Beurteilung der Unternehmenslage auch an Hand des ebenfalls aussagepflichtigen Lageberichts des Vorstands Stellung, insbesondere zu Risiken, zum Fortbestand und zur künftigen Entwicklung der NDI AG. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung sind zu erläutern.

Die Ergebnisse der Prüfung des Risikomanagements sind in einem besonderen Teil des Prüfungsberichts zu protokollieren. Bei Mängeln sind Verbesserungsvorschläge zu machen. Damit sollen wesentliche Informationen und Erkenntnisse über Fehlerquellen oder Schwachstellen in der Unternehmensorganisation gegeben werden.

Die erweiterte Berichterstattung ist Bestandteil des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich. Sie hat sich bewährt. Seit 1999 erlebte ich bei mehreren Unternehmen die Vorteile regelmäßiger Ausschreibungen und erweiterter Berichterstattungen aktiv mit. Der Aufwand zahlte sich aus.

Der Vorstand wird seine Stellungnahme auf der Hauptversammlung vortragen.

 

Berlin, 15. August 2017

Natural Dental Implants AG

Rüdger Rubbert, Vorstand

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