NATURSTROM Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Ergänzung der Tagesordnung durch die Verwaltung
zu Tagesordnungspunkt 9
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Aufnahme von Regelungen
zum Teilnahmerecht per elektronischer Medien oder Briefwahl an der Hauptversammlung
Unter TOP 9 der am 15. Juli 2022 im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft bekanntgemachten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2021 am 20. August 2022 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung durch einen neuen § 15, der eine Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorsieht, hybride (§ 15 Abs. 1) und rein virtuelle (§ 15 Abs. 2) Hauptversammlungen abzuhalten.
Hier soll der Wortlaut der neuen Satzungsregelung noch einmal nachgeschärft werden, sodass nicht der Eindruck entstehen kann, dass virtuelle Hauptversammlungen gem. § 15 Abs. 2 ohne jegliche gesetzliche Grundlage abgehalten werden können.
Die neue Satzungsregelung kommt zum Tragen, sofern der neue § 118a AktG aus dem Referentenentwurf des BMJ betreffend das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften oder ein entsprechendes anderes Gesetz in Kraft tritt.
Der ursprünglich vorgeschlagene Satzungswortlaut des § 15 Abs. 2 soll um einen Halbsatz ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Die Satzung wird um folgenden § 15 ergänzt, die weitere Nummerierung wird entsprechend angepasst:
„ § 15 Teilnahme im Weg elektronischer Kommunikation
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Düsseldorf, den 19.07.2022
Der Vorstand