Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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NATURSTROM Aktiengesellschaft Düsseldorf |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 19.06.2019 |
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NATURSTROM AktiengesellschaftDüsseldorfWKN 685 840Wir laden die Aktionäre der NATURSTROM AG ein zur
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die NATURSTROM AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. Die Unterlagen zu TOP 1 sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt und können dort eingesehen werden. Sie sind als ladbare Dateien auf der Homepage der Gesellschaft
veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Während der Hauptversammlung liegen sie zur Einsichtnahme aus. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 10.702.657,91 Euro wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Die NATURSTROM AG ist gemäß Handelsgesetzbuch verpflichtet, sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss aufzustellen und eine Prüfung der beiden Abschlüsse vornehmen zu lassen. Aus diesem Grund schlägt der Aufsichtsrat vor, dass die Hauptversammlung wie folgt Beschluss fassen möge: Zum Abschlussprüfer für den prüfungspflichtigen Einzelabschluss sowie für den prüfungspflichtigen Konzernabschluss der NATURSTROM AG für das Geschäftsjahr 2019 wird RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, bestellt. |
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6. |
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 95 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die gem. §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Turnusmäßig endet die Amtszeit von Herrn Manfred Rauschen und Frau Christine Scheel als Mitglieder des Aufsichtsrates mit Ablauf der Hauptversammlung. Für diese Mandate sind Neuwahlen durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gemäß Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die um 24.00 Uhr am fünften Tage vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesellschaft ihre Teilnahme angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform zugehen an:
NATURSTROM AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim, |
Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, bspw. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen.
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, sind Vollmachten gemäß § 14 Abs. 4 S. 2 der Satzung in Textform zu erteilen und müssen der Gesellschaft spätestens bei der Versammlung übergeben werden.
Der Widerruf der Vollmacht bedarf nach der gesetzlichen Regelung der Textform (§ 126b BGB). Die Erklärung zur Vollmachtserteilung, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf senden Sie bitte an:
NATURSTROM AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim, |
Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Rechte der Aktionäre
Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für die Ausübung der Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite der Gesellschaft abgerufen werden unter der Adresse
https://www.naturstrom.de/investoren/aktien-und-aktionaere/hauptversammlung/
Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 02.07.2019, 24.00 Uhr, zugehen.
Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum 12.07.2019, 24.00 Uhr, zugehen.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Anträge, Anfragen und Verlangen von Aktionären
Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge sowie sonstige Verlangen zur Hauptversammlung können durch Aktionäre gerichtet werden an folgende Geschäftsadresse der Gesellschaft, wo auch die Unterlagen zu TOP 1 ausgelegt sind:
NATURSTROM AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim, |
Informationen zum Datenschutz
Die NATURSTROM AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Vertreter (Name, Vorname, Anschrift, Sitz/Wohnort, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären oder deren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist damit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden solange aufbewahrt, wie dies gesetzlich geboten ist, z.B. aufgrund aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (jeweilige Norm in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO). Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung oder Speicherung der Daten nur, wenn die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse daran hat (z.B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung oder zur Erstellung von Statistiken; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO). Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die o.g. Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
Ebenso verarbeitet die NATURSTROM AG als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten von zur Hauptversammlung zugelassenen Gästen.
Soweit sich die NATURSTROM AG externer Dienstleister für die Ausrichtung der Hauptversammlung bedient, wird sie diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre, deren Vertreter und der Gäste ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung an sonstige Dritte erfolgt nicht.
Unseren Aktionären, deren Vertretern und Gästen steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu.
Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber folgender Kontaktadresse geltend machen: NATURSTROM AG, Parsevalstraße 11, 40468 Düsseldorf, Telefon 0211 779 00 – 0, Fax 0211 779 00 – 599, kundenservice@naturstrom.de.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: Horst Pittner, SECIANUS GmbH & Co. KG, Further Straße 14, 90530 Wendelstein, datenschutz@naturstrom.de.
Im Internet veröffentlichte Informationen
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar unter
https://www.naturstrom.de/investoren/aktien-und-aktionaere/hauptversammlung/
Auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Die Abstimmergebnisse werden im Anschluss an die Hauptversammlung ebenfalls unter oben aufgeführter Internetadresse bekannt gegeben.
Düsseldorf, den 13. Juni 2019
NATURSTROM AG
Der Vorstand