VORBEMERKUNG
Die Hauptversammlung der NCTE AG, mit Sitz in Oberhaching (AG München, HRB 164384, „Gesellschaft„), hat den Vorstand am 16. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 16. Mai 2023 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 2.341.829,00 (in Worten: zweimillionendreihunderteinundvierzigtausendachthundertneunundzwanzig Euro, Null Cent) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen („Genehmigtes Kapital„). Das Genehmigtes Kapital wurde am 25.05.2018 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Auf der Grundlage dieser in § 5.1 der Satzung aufgenommenen Ermächtigung hat der Vorstand am 03. April 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 03. April 2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.683.658,00 (in Worten: viermillionensechshundertdreiundachtzigtausendsechshundertachtundfünfzig Euro, Null Cent) um bis zu EUR 78.055,00 (in Worten: achtundsiebzigtausendfünfundfünfzig Euro, Null Cent) auf bis zu EUR 4.761.713,00 (in Worten: viermillionensiebenhunderteinundsechzigtausendsiebenhundertdreizehn Euro, Null Cent) gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 78.055 (in Worten: achtundsiebzigtausendfünfundfünfzig) neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (in Worten: ein Euro) zu erhöhen („Neue Aktien„).
Der endgültige Betrag der Kapitalerhöhung hängt davon ab, wie viele Neue Aktien von den Aktionären innerhalb der nachfolgend beschlossenen Zeichnungsfrist gezeichnet werden.
Der Ausgabebetrag für die Neuen Aktien beträgt EUR 5,32 (in Worten: fünf Euro zweiunddreißig Cent) pro Stückaktie (EUR 1,00 pro Aktie als rechnerisch anteiliger Betrag am Grundkapital, zuzüglich eines Agios von EUR 4,32 pro Stückaktie gemäß § 272 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Der Gesamtausgabebetrag beläuft sich daher auf bis zu EUR 415.252,60 (in Worten: vierhundertfünfzehntausendzweihundertzweiundfünfzig Euro, sechzig Cent).
Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Nach Ziffer 6.3 unserer Satzung ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ausgeschlossen.
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