NCTE AGOberhachingDer Vorstand der NCTE AG lädt die Aktionäre hiermit zurordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaftam Mittwoch, den 1. Juni 2022 um 10:00 Uhr (MESZ)in die Geschäftsräume der Gesellschaft,
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TOP 1: |
Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der NCTE AG für das zum Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der NCTE AG für Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Wahl der WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
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TOP 5: |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2021 endet die Amtszeit der gegenwärtig Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Ziffer 9.1 der Satzung, §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Aktionäre können frei Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen |
Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet haben (Ziffer 15 der Satzung).
Sie haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachzuweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und
der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 25. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Bei der Ausübung des Stimmrechts können sich Aktionäre auch durch einen oder mehrere
Bevollmächtigte vertreten lassen. Gemäß Ziffer 16.2 der Satzung sind Stimmrechtsvollmachten
in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten schriftlich
oder durch E-Mail genügt dem Formerfordernis.
Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet: NCTE AG, Vorstand, Raiffeisenallee
3, 82041 Oberhaching, E-Mail: juergen.uebbing@ncte.de.
Hinweise zum Datenschutz
Die NCTE AG verarbeitet als Verantwortlicher unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen
Vorschriften folgende personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter:
Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Teilnahme
an der Hauptversammlung, Abstimmungsverhalten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6
Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 118 ff. Aktiengesetz. Die Aktien der NCTE AG sind Inhaberaktien.
Die Bereitstellung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße
Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung und für die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre gesetzlich zwingend erforderlich.
Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus organisatorischen Gründen
für die Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist, ist Rechtsgrundlage hierfür
das berechtigte Interesse der NCTE AG gem. Art. 6 Abs. 1, S. 1 lit. f) der DSGVO.
Soweit die NCTE AG für Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung mit beauftragten
Dienstleistern zusammenarbeitet, verarbeiten diese die ihnen übermittelten personenbezogenen
Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der NCTE AG
und nur soweit dies für die Ausführung der übertragenen Aufgabe erforderlich ist.
Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister,
die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter haben
und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter
im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die weitere Aufbewahrung
der personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung
nicht mehr notwendig ist, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs–
oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
bestehen.
Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern,
die an der Hauptversammlung teilnehmen, insbesondere über das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 129 Aktiengesetz) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter
einsehbar. Dies gilt auch für Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter stellen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen hat jede betroffene Person das Recht, von der
NCTE AG Auskunft über die von ihr verarbeiteten, sie betreffenden personenbezogenen
Daten zu erhalten, sowie die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung
oder Übertragung dieser personenbezogenen Daten auf einen Dritten zu verlangen. Jeder
betroffenen Person steht zudem das Recht zu, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
zu beschweren. Soweit Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1, S. 1 lit. f) der DSGVO ist, steht jeder
betroffenen Person unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem ein Widerspruchsrecht
zu.
Weitere Informationen zum Schutz personenbezogener Daten durch die NCTE AG finden
Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ncte.com/datenschutz/
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten kann der
externe Datenschutzbeauftragte der NCTE AG, die Graf Consultings GmbH, unter Karwendelstr.
7, 86949 Windach, Tel: +49 8193-950163, E-Mail: datenschutz@gc-gmbh.com erreicht werden.
Schutzvorkehrungen im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie
Um das Risiko einer Infektion von Teilnehmern der Hauptversammlung mit dem Corona-Virus
zu minimieren, wird die Hauptversammlung unter besonderen hierauf ausgerichteten räumlichen
Bedingungen stattfinden. Während der Durchführung der Hauptversammlung sind alle Teilnehmer
insbesondere aufgefordert, den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander sowie die
allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.
Oberhaching, im April 2022
NCTE AG
Der Vorstand