Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

Oberstdorf

ISIN DE000A3H3LW9

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2022
(virtuelle Hauptversammlung)

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie (C-19 AuswBekG) in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung
von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) in der geänderten
Fassung vom 22. Dezember 2020 (sog. COVID-19-Gesetz), dessen Geltung durch das Gesetz
zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung
der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie
zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021,
S. 4153) bis zum 31. August 2022 verlängert wurde (nachfolgend „COVID-19-Maßnahmengesetz“),
eröffnet weiterhin die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2022
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle
Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie
gerade in der derzeitigen Omikron Welle, der vom Freistaat Bayern insoweit beschlossenen
Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre,
die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft,
hat der Vorstand der Nebelhornbahn-AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung auch im Jahre 2022 Gebrauch zu
machen.

 

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am

Montag, den 30. Mai 2022, um 11:00 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten statt (virtuelle Hauptversammlung).

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte live im Internet
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt – durch die Aktionäre selbst
oder durch Bevollmächtigte – ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes ist das Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str.
5, 80333 München.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr
2020/​21 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020/​21

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2020/​21
in Höhe von -3.447.939,59 EUR wie folgt zu verwenden:

EUR
Vortrag auf neue Rechnung -3.447.939,59
Bilanzverlust -3.447.939,59
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020/​21

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/​21 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01.11.2020 bis einschließlich 31.10.2021 Entlastung
zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020/​21

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/​21 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.11.2020 bis einschließlich 31.10.2021
Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​22

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Müller Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Augsburg

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/​22 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs.
2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft,
Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen
verpflichtet.

Soweit es sich daher nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen nachfolgende Hinweise
freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16
der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens am sechsten Tag vor
der Hauptversammlung, also bis spätestens Montag, den 23. Mai 2022, bei unserer Gesellschaft
unter folgender Adresse angemeldet haben:

Nebelhornbahn-AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Nebelhornstraße 67
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt
I 2020, S. 569, nachfolgend Covid-19-Maßnahmegesetz) unter Verlängerung durch die
Verordnung vom 28.10.2020 (GesRGenRCOVMVV) (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 2258) in
der geänderten Fassung vom 22. Dezember 2020 (sog. COVID-19-Gesetz) (Bundesgesetzblatt
I 2020, S. 3328), dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
„Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021, S. 4153) bis zum 31. August
2022 verlängert wurde (nachfolgend „COVID-19-Maßnahmengesetz“), als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die Hauptversammlung wird am 30. Mai 2022 ab 11:00 Uhr (MESZ) für angemeldete Aktionäre
bzw. deren Bevollmächtigte in voller Länge live im Internet über ein elektronisches
System unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-nbo-2022

übertragen. Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zuvor unter
Angabe einer E-Mail-Adresse anmelden. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Den für den Online-Zugang erforderlichen
Internet-Zugangscode erhalten sie per E-Mail nach ihrer erfolgten Anmeldung. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens
zum 28. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte im Wege
elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Diese sind an

Nebelhornbahn-AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Nebelhornstraße 67
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

zu richten. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Widersprüche
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt
haben, bis zum Ende der Versammlung unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte im
Wege elektronischer Kommunikation zu Protokoll des Notars erklärt werden. Die genaue
Information hierzu erhalten die angemeldeten Aktionäre mit ihrer Zugangsberechtigung.
Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben
wollen, müssen sich spätestens bis zum 23. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden
Adresse

Nebelhornbahn-AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Nebelhornstraße 67
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

bei der Gesellschaft anmelden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die
sich bis spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens
Montag, den 23. Mai 2022, bei unserer Gesellschaft angemeldet haben. Zur Anmeldung
ist eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Die Gesellschaft wird den angemeldeten Aktionären an die angegebene E-Mail-Adresse
unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist Zugangsdaten zur Einwahl in die Hauptversammlung
zukommen lassen. Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

In technischer Hinsicht ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine dem üblichen
Standard entsprechende Internetverbindung sowie die Nutzung der gängigen Internetbrowser
(z.B. Chrome oder Firefox) erforderlich, aber auch ausreichend. Es kann ggf. erforderlich
sein, eine entsprechende App zu installieren.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl
abgeben. Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl ein Formular an,
das allen im Aktienregister eingetragenen Namensaktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung
zugesandt wird. Die Briefwahl sollte aus organisatorischen Gründen bis zum 28. Mai
2022, 24.00 Uhr, vorliegen.

Die Briefwahl sollte zur Erleichterung der Organisation bis zum 28. Mai 2022 vorliegen,
ihr Widerruf beziehungsweise eventuelle Änderungen können auch noch während der Hauptversammlung
aber dann nur noch per E-Mail vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Die weiteren Einzelheiten können die Aktionäre den unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-nbo-2022

hinterlegten näheren Erläuterungen entnehmen.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die rechtzeitig entsprechend den oben genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen
können bis spätestens 28. Mai 2022, 24:00 Uhr, („Briefwahlfrist“) postalisch, per
E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars
an folgende Anschrift übersandt werden:

Nebelhornbahn-AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Nebelhornstraße 67
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Daneben können Änderungen etc. von Briefwahlstimmen der Gesellschaft bis zum Ende
der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung per E-Mail an

c.piechotta@ok-bergbahnen.com

übermittelt werden.

Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, welches den
im Aktienregister eingetragenen Namensaktionären mit den Anmeldeunterlagen übersandt
wird.

Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/​Weisungen (Stimmrechtsvertretung) eingehen, werden
stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar
ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. per E-Mail, 2. in Papierform.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Stimmrechtsvertretung

Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Außerdem bieten wir unseren Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen.

Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
wird den im Aktienregister eingetragenen Namensaktionären per Post übersandt und kann
vor und auch noch während der Hauptversammlung erfolgen, muss jedoch spätestens bis
zum Beginn der Abstimmung vorliegen.

Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können unter Verwendung des mit der Stimmrechtskarte übersandten Formulars erteilt
werden. Das ausgefüllte Vollmachtsformular ist in diesem Fall bis spätestens zum Ablauf
des 28. Mai 2022 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln

Nebelhornbahn-AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Nebelhornstraße 67
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001

oder bis zum Beginn der Abstimmung per E-Mail an

c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
werden allen im Aktienregister eingetragenen Namensaktionären zugesandt.

Ohne ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können die Stimmrechtsvertreter
von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des
Notars und stellen keine Fragen im Auftrag von Aktionären.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ist die Anmeldung des Aktionärs fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Der Widerruf der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft kann bis spätestens zum Beginn der Abstimmung per E-Mail oder per Post
an die oben genannten Anschriften bis spätestens zum Ablauf des 28. Mai 2022 (Eingang
maßgeblich) erfolgen.

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung
auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist die Anmeldung
des Aktionärs fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können
das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl
oder durch Erteilung von (Unter-)vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen, soweit sie nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine andere der in § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der Textform.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere der in § 135 Absatz
8 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung
abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die
Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem
nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein
und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten
daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten,
zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür
bereithält. Ein solches Formular wird den im Aktienregister eingetragenen Namensaktionären
zugesandt.

Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass sie den Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft beziehungsweise den Widerruf an folgende E-Mail-Adresse
elektronisch übermitteln

c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht beziehungsweise des Widerrufs sowie
Änderungen können noch bis 28. Mai 2022, 24:00 Uhr, an die vorgenannte E-Mail-Adresse
erfolgen.

Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz
1 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des Covid-19-Gesetzes

Ergänzungsverlangen

(§ 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der
Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also der 06. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt.

Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten.

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln

Nebelhornbahn-AG
Nebelhornstraße 67
D-87561 Oberstdorf

Anträge von Aktionären

(§ 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes)

Aktionäre können einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand
und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen.

Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens
14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum 15. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen
sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite

www.ok-bergbahnen.com/​hv-nbo-2022

zugänglich gemacht.

In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen
ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-nbo-2022

beschrieben.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich

Nebelhornbahn-AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Nebelhornstraße 67
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Ordnungsgemäße Anträge, die bis zum 15. Mai 2022, 24:00 Uhr, zugehen, werden in der
Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

Wahlvorschläge von Aktionären

(§ 127 des Aktiengesetzes)

Aktionäre können Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern machen.

Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der
Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum 15. Mai
2022, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite

www.ok-bergbahnen.com/​hv-nbo-2022

zugänglich gemacht.

Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127
Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 des Aktiengesetzes).

Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge
nicht begründet zu werden.

Nach § 127 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe,
bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind
auf der Internetseite der Gesellschaft beschrieben unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-nbo-2022

Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich

Nebelhornbahn-AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Nebelhornstraße 67
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz
1 Nr. 3, Satz 2 des Covid-19-Gesetzes)

Den Aktionären wird gemäß Artikel 2, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz ein
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Das Auskunftsrecht
im Sinne des § 131 Aktiengesetz besteht nicht. Der Vorstand hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung
– also bis spätestens 28. Mai 2022, 24:00 Uhr – im Wege der elektronischen Kommunikation
an die Gesellschaft von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten eingereicht werden
können. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der
Frist können keine Fragen eingereicht oder gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen der Aktionäre
beantwortet (Artikel 2, § 1 Absatz 2 Satz 2 1. Halbsatz COVID-19-Gesetz). Bitte beachten
Sie, dass ausschließlich Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt werden. Bei der
Beantwortung von Fragen werden die Namen der Fragesteller nur dann offengelegt, wenn
diese bei Übersendung ihrer Fragen ausdrücklich darum bitten.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-nbo-2022

abrufbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 1.352.000
auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben, die 1.352.000 Stimmrechte gewähren.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 1.352.000.

Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz
Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert.
In unseren erweiterten Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst.
Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-nbo-2022

 

Oberstdorf, im Februar 2022

Nebelhornbahn-AG

Der Vorstand

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