Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

Oberstdorf

Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung am 5. April 2017

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Mittwoch, den 5. April 2017, 10:00 Uhr,

im Oberstdorf Haus, Großer Saal „Nebelhorn“,
Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES NEBST LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/16 MIT DEM BERICHT DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/16

2.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015/16 in Höhe von € 421.680,01 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von € 0,20 je Stückaktie 202.800,00
Einstellung in die Gewinnrücklagen 200.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 18.880,01
Bilanzgewinn 421.680,01
3.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/16

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015/16 Entlastung zu erteilen.

4.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/16

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16 Entlastung zu erteilen.

5.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG VON § 7 UND § 13 DER SATZUNG

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde letztmals im Jahr 1977 und das Vergütungssystem im Jahr 2005 angepasst. Aufgrund dieses langen Zeitraums und den auch seither gestiegenen Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats soll die Aufsichtsratsvergütung moderat angepasst werden. Darüber hinaus soll eine Anpassung in § 7 der Satzung vorgenommen werden, die nur die Fassung betrifft, nachdem die Unterscheidung zwischen gedrucktem und elektronischem Bundesanzeiger aufgehoben wurde und das Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan nur noch unter dem alleinigen Titel „Bundesanzeiger“ herausgegeben wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

§ 7 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

㤠7

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Abweichendes bestimmen.“

b)

§ 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

㤠13

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit

1.

eine jährliche feste Vergütung in Höhe von € 2.500,00, zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres,

2.

eine variable Vergütung von € 10,00 je angefangene Tausend Euro der Ausschüttung, die den Ausschüttungsbetrag von € 81.120,00 übersteigen, zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, auf der der betreffende Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, jeder seiner Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Beträge.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

Den Aufsichtsratsmitgliedern werden darüber hinaus die durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden angemessenen Auslagen erstattet. Sofern keine Auslagen gegen Einzelnachweis geltend gemacht werden, erhält jedes Mitglied bei Teilnahme an Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse einen pauschalen Auslagenersatz von € 150,00 je Sitzungstag.

Soweit die Aufsichtsratsvergütung und die Auslagen der Umsatzsteuer unterliegen, wird diese zusätzlich vergütet.

Die Gesellschaft kann zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit deckt.“

c)

Die unter lit. b) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und findet erstmals für das am 1. November 2016 begonnene Geschäftsjahr Anwendung.

6.

WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/17

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Müller Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Augsburg

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/17 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Als Nachweis ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 15. März 2017 (0:00 Uhr) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 29. März 2017 (24:00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:

LEW Service & Consulting GmbH
ERS-R-A
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
Telefax +49 (0)821/328-333 6060
E-Mail NBO.Hauptversammlung@LEW.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesem Fall durch das depotführende Institut vorgenommen.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ist möglich. Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht für die Hauptversammlung wird zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, muss die Bevollmächtigung auch Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihm steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt jedoch keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Ein entsprechendes Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren erhalten Sie unter der Internetadresse www.das-hoechste.com im Bereich „Unternehmen“ unter der Rubrik „Aktionärsinfo der Nebelhornbahn-AG“ oder bei der Anmeldestelle.

Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 4. April 2017 bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft
Nebelhornstraße 67
87561 Oberstdorf
Telefax +49 (0)8322/9600-1001
E-Mail waltraud.ertelt@das-hoechste.com

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

ANTRÄGE VON AKTIONÄREN

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft
Nebelhornstraße 67
87561 Oberstdorf
Telefax +49 (0)8322/9600-1001
E-Mail waltraud.ertelt@das-hoechste.com

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter der Internetadresse www.das-hoechste.com im Bereich „Unternehmen“ unter der Rubrik „Aktionärsinfo der Nebelhornbahn-AG“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Oberstdorf, im Januar 2017

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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