Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft
Oberstdorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 19.02.2020

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

Oberstdorf

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 01. April 2020

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Mittwoch, den 01. April 2020, 10:00 Uhr,

im Oberstdorf Haus, Großer Saal „Nebelhorn“,
Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/19 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/19

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/19 in Höhe von 482.255,41 EUR wie folgt zu verwenden:

EUR
Ausschüttung einer Dividende von 0,20 EUR je Stückaktie 270.400,00
Einstellung in die Gewinnrücklagen 200.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 11.855,41
Bilanzgewinn 482.255,41
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung zur Änderung der Satzung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist derzeit in Aktien eingeteilt, die auf den Inhaber lauten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Inhaberaktien in Namensaktien umzuwandeln und deshalb die Satzung wie folgt zu ändern:

Es sollen daher der § 4, § 5, § 15 und § 16 geändert bzw. neu gefasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

§ 4 der Satzung wird aufgehoben und erhält folgende neue Fassung:

§ 4

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 2.704.000,00 (in Worten: Euro zwei Millionen siebenhundertundviertausend).

Es ist eingeteilt in 1.352.000 Stückaktien.

Die Aktien lauten auf den Namen.

Die Aktien sind unter Bezeichnung des Namens, Geburtsdatums und der Adresse des Inhabers sowie der Stückzahl in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, insbesondere ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Elektronische Postadressen und ihre etwaigen Änderungen sollen zur Erleichterung der Kommunikation mit angegeben werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. April 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu € 338.000,00 durch Ausgabe von bis zu 169.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren; das gesetzliche Bezugsrechts kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichgestellten Institut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist schließlich ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.

§ 5 der Satzung wird um folgenden Satz ergänzt, der am Ende des Paragraphen angehängt wird:

§ 5

Trifft im Fall einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, so lauten sie auf den Namen.

§ 15 der Satzung wird insgesamt aufgehoben und erhält folgende neue Fassung:

§ 15

Die Hauptversammlung wird mindestens dreißig Tage vor dem letzten Anmeldetag einberufen. Für die Einberufungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Tag der Einberufung und der letzte Tag der Anmeldefrist (vgl. § 16) sind hierbei nicht mitzurechnen.

§ 16 der Satzung wird insgesamt aufgehoben und erhält folgende neue Fassung:

§ 16

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist für die Anmeldung vorgesehen werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.

Die Einzelheiten über die Anmeldung und die Ausstellung der Eintrittskarten sind in der Einladung bekannt zu machen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Müller Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Augsburg

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Als Nachweis ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 11. März 2020 (0:00 Uhr) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 25. März 2020 (24:00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax +49 (0)89 21027 289
E-Mail inhaberaktien@linkmarketservices.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesem Fall durch das depotführende Institut vorgenommen.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ist möglich. Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht für die Hauptversammlung wird zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, muss die Bevollmächtigung auch Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihm steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt jedoch keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Ein entsprechendes Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren erhalten Sie zusammen mit Ihrer Eintrittskarte sowie auf der Internetadresse

www.ok-bergbahnen.com

unter Menü – Unternehmen – Aktionärsinfo der Nebelhornbahn-AG oder bei der Anmeldestelle.

Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 31. März 2020 bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft
Nebelhornstraße 67
87561 Oberstdorf
Telefax +49 (0)8322 9600 1001
E-Mail c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

ANTRÄGE VON AKTIONÄREN

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft
Nebelhornstraße 67
87561 Oberstdorf
Telefax +49 (0)8322 9600 1001
E-Mail c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetadresse

www.ok-bergbahnen.com

unter Menü – Unternehmen – Aktionärsinfo der Nebelhornbahn-AG zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren erweiterten Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetadresse

www.ok-bergbahnen.com

unter Menü – Unternehmen – Aktionärsinfo der Nebelhornbahn-AG.

 

Oberstdorf, im Februar 2020

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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