Nemetschek AG – Erwerb eigener Aktien

Nemetschek AG
München
ISIN DE0006452907
Veröffentlichung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Hauptversammlung der Nemetschek AG vom 20. Mai 2015 hat gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 20. Mai 2020 bis zu 3.850.000 eigene Aktien zu erwerben. Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. U.a. können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sofern die Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Teilen von Unternehmen angeboten werden, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Für Einzelheiten wird auf den Wortlaut des Beschlussvorschlages zu Tagesordnungspunkt 7 in der am 8. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung verwiesen.

München, im Mai 2015

Nemetschek Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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