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Heilbronn
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach §§ 183a Absatz 1 und 2 Satz 1, 33a, 37a Absatz 1 und 2 AktG 05.02.2020

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Bekanntmachung nach §§ 183a Absatz 1 und 2 Satz 1, 33a, 37a Absatz 1 und 2 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Dezember 2019 des Notars Dr. Christoph Herrmann, Frankfurt am Main, (UR-Nr. 64/2019) hat die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 51.000,00 um EUR 9.000,00 auf EUR 60.000,00 durch Ausgabe von 90 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts und gegen Sacheinlage beschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien sind die Rüdiger S. Huth, Thomas Rechlin und Jan W. Pies zugelassen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Ausgabebetrag in Höhe von EUR 100,00 zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von EUR 300,00, also insgesamt zu einem Ausgabebetrag von EUR 400,00 je Aktie. Das Aufgeld ist durch Sacheinlage zu erbringen.

Als Gegenstand der Sacheinlage haben die Herren Rüdiger S. Huth, Thomas Rechlin und Jan W. Pies ihre sämtlichen Geschäftsanteile an der GEONDA GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, der Republik Österreich, unter FN457527i, die das gesamte Stammkapital der GEONDA GmbH repräsentieren, auf die Gesellschaft übertragen.

Gemäß § 183a Absatz 1 Satz 1, 33a Absatz 1 Nr. 2 AktG wird von einer externen Prüfung der Sacheinlage abgesehen.

Gemäß §§ 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 37a Abs. 1 und 2 AktG erklärt der Vorstand, dass der Wert der Sacheinlage zumindest dem Betrag des festgesetzten Aufgelds in Höhe von insgesamt EUR 27.000,00 entspricht (dies entspricht EUR 300,00 je Aktie für deren Bezug ein Aufgeld festgesetzt wurde). Die Quelle dieser Bewertung ist das Wertgutachten erstellt von der LEHLEITER + PARTNER AG Steuerberatungsgesellschaft, Neckarsulm, vom 6. Dezember 2019. Nach diesem Wertgutachten, bei welchem das vereinfachte Ertragswertverfahren sowie das Substanzwertverfahren als Mindestwert angewandt wurde, entspricht der Zeitwert der GEONDA Anteile dabei mindestens den Anschaffungskosten der Beteiligung in Höhe von EUR 36.000,00.

Der Vorstand versichert hiermit gemäß § 37a Abs. 2 Alt. 2 AktG, dass ihm Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Sacheinlage am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von der LEHLEITER+PARTNER AG Steuerberatungsgesellschaft, Neckarsulm, am 6. Dezember 2019 ermittelte Wert, nicht bekannt sind.

 

Neckarsulm, 11. Dezember 2019

Der Vorstand

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