net-linx Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

net-linx Aktiengesellschaft
Dresden

Wir laden die Aktionäre der net-linx AG, Dresden, zur
Ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 9. Dezember 2014, 09:00 Uhr,
am Sitz der Gesellschaft, Käthe-Kollwitz-Ufer 77, 01309 Dresden ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 30. November 2014 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapier-Sammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Hinterlegungsbescheinigung des Notars oder der Wertpapiersammelbank spätestens am 30. November 2014 bei der net-linx AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 77, 01309 Dresden zu Händen von Herrn Dr. Albert Kugler einzureichen.

Diejenigen Aktionäre, denen keine Aktienurkunden ausgehändigt wurden, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich bis spätestens zum 30. November 2014 bei der net-linx AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 77, 01309 Dresden zu Händen von Herrn Dr. Albert Kugler, schriftlich anmelden und sie sich vor Eröffnung der Hauptversammlung durch Vorlage entsprechender Urkunden legitimieren. Jedenfalls erforderlich ist hier ein Personalausweis oder Reisepass sowie ein Zeichnungsschein oder entsprechende Abtretungserklärungen, die den Erwerb der Aktien vollständig belegen. Im Falle einer rechtsgeschäftlichen Vertretung ist eine Vollmacht vorzulegen, im Falle einer organschaftlichen Vertretung ein Handelsregisterauszug.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG, die sich gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung richten, sind ausschließlich an die net-linx AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 77, 01309 Dresden zu Händen von Herrn Dr. Albert Kugler, zu richten.

Dresden, 28. Oktober 2014

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