Netfonds AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Netfonds AG

Hamburg

WKN A1MME7
ISIN DE000A1MME74

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Montag, den 26.06.2023, 10:00 Uhr (MESZ),

im HYPERION Hotel Hamburg, Amsinckstraße 39, 20097 Hamburg,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Netfonds AG, Hamburg, ein.

 

 

I.

Tagesordnung

TOP 1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der Netfonds AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat am 08.05.2023 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

TOP 2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11.243.394,99 eine Dividende in Höhe von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Aktie – das entspricht insgesamt EUR 579.070,75 – auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 10.664.324,24 auf neue Rechnung vorzutragen.

Bilanzgewinn EUR 11.243.394,99
Gesamtbetrag der Dividende EUR 579.070,75
Vortrag auf neue Rechnung EUR 10.664.324,24

Nach § 58 Abs. 4 S. 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen 13.027 eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der nicht dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Aktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

TOP 3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands soll in einer Einzelabstimmung Beschluss gefasst werden.

a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Martin Steinmeyer Entlastung zu erteilen.

b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Peer Reichelt Entlastung zu erteilen.

c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Oliver Kieper Entlastung zu erteilen.

d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dietgar Völzke Entlastung zu erteilen.

TOP 4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats soll in einer Einzelabstimmung Beschluss gefasst werden.

a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Klaus Schwantge Entlastung zu erteilen.

b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Karsten Dümmler Entlastung zu erteilen.

c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Olaf Pankow Entlastung zu erteilen.

TOP 5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Netfonds AG für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

TOP 6.

Beschlussfassung über die Anpassung des Unternehmensgegenstands und entsprechende Satzungsänderung

Der Wortlaut des Unternehmensgegenstands in § 2 der Satzung soll auf die Gesetzesänderungen der Gewerbeordnung und die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs angepasst werden. Eine inhaltliche Änderung der Erlaubnisse der Gesellschaft ergibt sich hieraus nicht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

In § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) werden die Abs. 1 bis 4 wie folgt neu gefasst:

„(1)

Die Gesellschaft betreibt gewerbsmäßig die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1 des Kreditwesengesetzes und Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a des Kreditwesengesetzes im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes zu Anteilen oder Aktien an inländischen offenen und geschlossenen Investmentvermögen, offenen und geschlossenen EU-Investmentvermögen und ausländischen offenen und geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, sowie Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (Finanzanlagenvermittler gem. § 34f Abs. 1 GewO).

(2)

Die Gesellschaft betreibt gewerbsmäßig nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO die Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder weist die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nach (Immobilienmakler). Außerdem betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 2 die Vermittlung von Abschlüssen von Darlehensverträgen oder weist die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nach (Darlehensvermittler). Die Erlaubnis zur Darlehensvermittlung nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 erstreckt sich nicht auf Verträge im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO.

(3)

Die Gesellschaft betreibt gewerbsmäßig die Vermittlung zum Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen nach § 34 d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GewO (Versicherungsmakler).

(4)

Die Gesellschaft betreibt gewerbsmäßig nach § 34 i Abs. 1 Nr. 1 GewO die Vermittlung zum Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechender entgeltlicher Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder die Beratung Dritter zu solchen Verträgen (Immobiliardarlehensvermittler).

TOP 7.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur virtuellen Hauptversammlung

Die Satzung soll um eine Regelung zur virtuellen Hauptversammlung ergänzt werden. Der Vorstand soll durch eine Ermächtigung in der Satzung für die nächsten fünf Jahre entscheiden können, ob eine Hauptversammlung virtuell abgehalten wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

In § 13 der Satzung (Ort und Einberufung) wird nach Abs. 2 ein neuer Abs. 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

„Der Vorstand ist ermächtigt, für bis zum Ablauf des 25. Juni 2028 stattfindende Hauptversammlungen vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung).“

TOP 8.

Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017/​II und entsprechende Satzungsänderung

Das Genehmigte Kapital 2017/​II in § 4 Abs. 5 der Satzung ist am 28.08.2022 abgelaufen. Die entsprechende Regelung in der Satzung soll ersatzlos gestrichen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

In § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird das in Abs. 5 geregelte genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital 2017/​II) aufgehoben und Abs. 5 ersatzlos gestrichen.

II.

Unterlagen auf der Internetseite

Die folgenden Unterlagen sind vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​www.netfonds.de/​hauptversammlung

zugänglich:

Inhalt dieser Einberufung mit Tagesordnung und Beschlussvorschlägen,

Jahresabschluss und Lagebericht der Netfonds AG zum 31. Dezember 2022,

Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Netfonds AG zum 31. Dezember 2022,

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

III.

Weitere Angaben und Hinweise

1.

Adressen für die Anmeldung, für Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung an:

Netfonds AG

c/​o UBJ. GmbH, Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Fax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Folgende Adresse steht für Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:

Netfonds AG
Heidenkampsweg 73
20097 Hamburg
Fax: +49 (0) 40 822267 12 381
E-Mail: hv@netfonds.de

2.

Anmeldung zur Hauptversammlung

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Die nachfolgenden Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 19.06.2023, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen.

Die Anmeldung kann auch in Textform (§ 126b BGB) an die vorgenannte E-Mail Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung erfolgen.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 19.06.2023, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 19.06.2023. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.

3.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär (z.B. Kreditinstitut) noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft an der nachstehenden Anschrift oder elektronisch unter der nachstehend angegebenen E-Mail-Adresse übermittelt werden. Gleiches gilt für den Widerruf einer erteilten Vollmacht.

Zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre – ohne dass dies zwingend ist – das Formular verwenden, welches sich auf der Eintrittskarte befindet.

Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen, Unternehmen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht kein Textformerfordernis. Die Vollmachtserklärung muss jedoch vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre werden in diesem Fall gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

4.

Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht ausschließlich aufgrund von Weisungen aus. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Die Vollmacht und die Erteilung von Weisungen bedarf der Textform und kann bis spätestens 25.06.2023, 24:00 Uhr (MESZ), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die vorgenannte Anschrift zur Anmeldung zur Hauptversammlung übersandt werden. Für die Vollmachtserteilung mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter kann das Formular verwendet werden, welches den Aktionären mit der Einladung übersandt wird.

5.

Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich und kompakt zusammengefasst. Unsere Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​www.netfonds.de/​investor-relations/​hauptversammlungen

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

Hamburg, im Mai 2023

Netfonds AG

Der Vorstand

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