Neuer Gesetzentwurf – Mehr Transparenz für Kunden

Das Bundesfinanzministerium hat erste Schritte zur nationalen Implementierung der Mifid II-Richtlinie gemacht. Damit soll die Transparenz für die Kunden verbessert werden.

Europäisches Recht wird in deutsches Recht umgesetzt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Referentenentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte“ (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz) vorgelegt. Der 379 Seiten umfassende Text dient der Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II bis Anfang 2018.

Umsetzung betrifft auch andere Gesetze

Der Entwurf hat die delegierten Rechtsakte der Mifid II übernommen. Auch die damit zusammenhängende Mifir-Verordnung mit ihren neuen Regeln für den Derivate-Handel und die der EU-Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften wird mit dem Gesetz in nationales Recht überführt. Es geht jedoch hauptsächlich um Änderungen und Anpassungen im Wertpapierhandels-, Kreditwesen- und im Börsengesetz. Bis zum 28. Oktober 2016 hat die Branche nun noch Zeit, zu dem Referentenentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

Große Umstellung für Berater

Besonders für Finanzberater ziehen Mifid II und die delegierten Rechtsakte eine Reihe an wichtigen Änderungen nach sich. So sind Gebühren, Provisionen oder nicht-monetäre Vorteile künftig nur erlaubt, wenn sie die Qualität der Dienstleistung für den Kunden verbessern.

Beweise für Verbesserung der Dienstleistung

Banken und Finanzdienstleister müssen zudem „Beweise“ vorhalten, dass die vereinnahmten Zuwendungen tatsächlich darauf ausgerichtet sind, die Qualität der Dienstleistung auch zu verbessern. Hierüber müssen sie Buch führen. Des muss auch dokumentiert werden, was unternommen wird, damit die Pflicht des Unternehmens nicht untergraben werden.

Provisionen müssen dem Kunden transparent gemacht werden

Weiterhin müssen Provisionen und andere Zuwendungen dem Kunden gegenüber vor Abschluss eines Geschäftes transparent gemacht werden. Und es muss mindestens einmal im Jahr jedem einzelnen Klienten aufgelistet werden, welche Zuwendungen die Firma aufgrund seiner Investments erhalten hat.

TAGS:
Comments are closed.