NEUFANG BRAUEREI AKTIENGESELLSCHAFT
Saarbrücken
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, dem 08. Mai 2018, um 12.00 Uhr
im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft in Saarbrücken, Dudweiler Landstraße 9, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
I. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Neufang Brauerei Aktiengesellschaft zum 30. September 2017 und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2016/2017 |
II. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. |
III. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. |
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 22 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Hinterlegungsstelle ist:
ifms GmbH
Sulzbachstr. 39–41
66111 Saarbrücken
Die Hinterlegung muss spätestens bis zum 03. Mai 2018 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 04. Mai 2018 bei der Gesellschaft einzureichen.
Saarbrücken, im März 2018
NEUFANG BRAUEREI AG
Der Vorstand