Samstag, 10.06.2023

Neufang Brauerei- Aktiengesellschaft Saarbrücken – Berichtigung der am 11. April 2023 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Berichtigung der Veröffentlichung vom 11.04.2023

 

Neufang Brauerei- Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Berichtigung der am 11. April 2023 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2023

 

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 11. April 2023 hat der Vorstand zur ordentlichen Hauptversammlung der Neufang Brauerei AG eingeladen.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass unter Teilnahme versehentlich ein falsches Datum der Hinterlegung angegeben wurde, das wie folgt berichtigt wird. (Änderungen durch Fettdruck gekennzeichnet).

Die Hinterlegung muss spätestens bis zum 05. Mai 2023 erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 08. Mai 2023 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Saarbrücken, im April 2023

NEUFANG BRAUEREI AG

Der Vorstand

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