Berichtigung der Veröffentlichung vom 11.04.2023
Neufang Brauerei- Aktiengesellschaft
Saarbrücken
Berichtigung der am 11. April 2023 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2023
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 11. April 2023 hat der Vorstand zur ordentlichen Hauptversammlung der Neufang Brauerei AG eingeladen.
Hiermit weisen wir darauf hin, dass unter Teilnahme versehentlich ein falsches Datum der Hinterlegung angegeben wurde, das wie folgt berichtigt wird. (Änderungen durch Fettdruck gekennzeichnet).
Die Hinterlegung muss spätestens bis zum 05. Mai 2023 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 08. Mai 2023 bei der Gesellschaft einzureichen. |
Saarbrücken, im April 2023
NEUFANG BRAUEREI AG
Der Vorstand