Neuhof Textil-Holding AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft

Hof (Saale)

WKN 733110
ISIN DE0007331100
LEI 3912 007V TOAR AO9R G871

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am

Dienstag, 19. Juli 2022, um 11:00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der

RSG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
in 95030 Hof, Ossecker Straße 172,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats der Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft über das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Friedhelm Schwender, Geschäftsführer aus Bayreuth, Frau Susanne Michalke, Unternehmerin aus Mittbach-Isen und Frau Dipl.-Kfm. Ulla Prohl, Kauffrau aus Berlin, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Hinweise und Erläuterungen zur Tagesordnung

Zum Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Abstimmung, da der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat am 24. Februar 2022 bereits festgestellt wurde. Über eine Gewinnverwendung ist nicht zu beschließen, da der Jahresabschluss zum 31.12.2021 einen Bilanzverlust ausweist.

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Juli 2022 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder. Daher ist eine Neuwahl (Tagesordnungspunkt 4) erforderlich. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern (§ 10 Abs. 1 der Satzung, § 95 S. 1 AktG). Sie werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats gebunden.

Unterlagen

Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft, Ossecker Straße 172, 1. Stock, 95030 Hof, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft;

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des sechsten Tages vor der Hauptversammlung anmelden, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist. Demnach sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 12. Juli 2022 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift anmelden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es des Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 28. Juni 2022 (00:00 Uhr, sog. Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen), das ist der 12. Juli 2022 (24:00 Uhr), zugehen muss. Der Nachweis des Aktienbesitzes bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes sind an folgende Adresse zu richten:

Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft
Ossecker Str. 172
95030 Hof

Nach Eingang der Anmeldung mit Nachweis des Aktienbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die entsprechende Stimmrechtsvollmacht ist – sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird – schriftlich zu erteilen und der Gesellschaft bei der Registrierung zur Hauptversammlung vorzulegen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht keine Schriftformerfordernis. In diesen Fällen ist die Vollmacht durch die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen nachprüfbar festzuhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form ab.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge, Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG und Ergänzungen der Tagesordnung (§ 122 AktG) sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden:

Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft
Ossecker Straße 172
95030 Hof

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach Eingang im Internet unter

www.neuhof-textil-holding-ag.de

veröffentlicht.

 

Hof, im Juni 2022

Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dieter Laubmann

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