Neusser Bauverein AG: Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung

Neusser Bauverein AG

Neuss

Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung
(aktienrechtlicher Squeeze Out gemäß §§ 327a ff. AktG)

Die Hauptversammlung der Neusser Bauverein AG vom 28.10.2021 hatte beschlossen, dass die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionärinnen und Aktionäre der Neusser Bauverein AG (Minderheitsaktionäre) gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Stadt Neuss, Stadtverwaltung Neuss, Markt 2, 41460 Neuss, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 1.491,36 für jede auf den Namen lautende Stückaktie der Neusser Bauverein AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von gerundet EUR 51,13 auf die Hauptaktionärin übertragen werden.

Das Amtsgericht Neuss, Registergericht, hat am 14.12.2021 im Handelsregister der Neusser Bauverein AG unter HRB 1088 eingetragen, dass die Hauptversammlung vom 28.10.2021 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die Stadt Neuss, gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen hat. Mit dieser Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Stadt Neuss übergegangen. Die ausgegebenen Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Stadt Neuss nur den Anspruch auf Barabfindung, der mit dem Ausscheiden der Minderheitsaktionäre aus der Neusser Bauverein AG entstanden ist.

 

Neuss, im Dezember 2021

Neusser Bauverein AG

Der Vorstand

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