NEVAG neue energie verbund AG – Hauptversammlung

NEVAG neue energie verbund AG
Hückelhoven
Wertpapier-Kenn-Nr.: 685880
ISIN: DE 0006858806
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, 24. April 2015
10:00 Uhr
im
Gründer- und Servicezentrum des Kreises Heinsberg
Rheinstraße 7
41836 Hückelhoven
Haus 5 Medienraum

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der NEVAG neue energie verbund AG für das Geschäftsjahr 2012 ein.
Tagesordnung
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrates
TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2012 in Höhe von 1.615.975,37 € wie folgt zu verwenden: Vortrag auf neue Rechnung.
TOP 3

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
TOP 5

Bewilligung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 durch die Hauptversammlung gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dass die Hauptversammlung den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG bewilligt, und zwar für jedes Mitglied 6.000,00 € pro Jahr, für den Vorsitzenden 9.000,00 € pro Jahr.
TOP 6

Wahlen zum Aufsichtsrat

Am 24. September 2013 trat Herr Kurt Prinz von seinem Amt als Aufsichtsratsmitglied der NEVAG neue energie verbund AG zurück. Herr Jürgen Hartmann, von Beruf Wartungsingenieur und wohnhaft in Sieversdorf, wurde vom Amtsgericht Mönchengladbach mit Beschluss vom 14. Oktober 2013, Herrn Hartmann am 17. Oktober zugestellt, als neues Aufsichtsratsmitglied der NEVAG bestellt.

Am 24. September 2013 trat Herr Leo Noethlichs von seinem Amt als Aufsichtsratsmitglied der NEVAG neue energie verbund AG zurück. Herr Sebastian Noethlichs, von Beruf Unternehmer und wohnhaft in Sofia, Bulgarien, wurde vom Amtsgericht Mönchengladbach mit Beschluss vom 14. Oktober 2013, Herrn Sebastian Noethlichs am 21. Oktober zugestellt, als neues Aufsichtsratsmitglied der NEVAG bestellt.

Am 22. September 2013 trat Frau Sophie-Charlotte Bundle von ihrem Amt als Aufsichtsratsmitglied der NEVAG neue energie verbund AG zurück. Das Schreiben ist der NEVAG am 25. September 2013 zugegangen. Entsprechend der Satzung war der Rücktritt von Frau Bundle mit Ablauf des 25. Oktober 2013 wirksam. Sodann rückte an deren Stelle das durch die Hauptversammlung bestellte Ersatzmitglied, Herr Dr. Serge Reitze, in Köln geschäftsansässiger Rechtsanwalt, als neues Mitglied in den Aufsichtsrat ein.

Herr Dr. Serge Reitze wurde in der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrates am 30. Oktober 2013 zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Herr Sebastian Noethlichs wurde zu dessen Stellvertreter gewählt. Die Gewählten nahmen ihre Wahl an. Herr Sebastian Noethlichs steht für eine erneute Amtszeit nicht mehr zur Verfügung.

Daher schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Jürgen Hartmann, Wartungsingenieur, Sieversdorf
Frau Maria Braeuer, Rechtsanwältin, Berlin
Herrn Dr. Serge Reitze, Rechtsanwalt, Köln

Die Wahl erfolgt satzungsgemäß bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt oder tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle eines ausscheidenden Mitglieds, so besteht sein Amt für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 95 Abs. 1 S. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern und setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
TOP 7

Satzungsänderungen

(Grundlage ist die Satzung vom 20.12.2012)
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dass die nachfolgenden Satzungsänderungen von der Hauptversammlung beschlossen werden:

Ziff. 7.1

Die alte Fassung des § 6 Ziff. 4 Satz 2 der Satzung lautet:

„Wenn kein Vorstandsmitglied der Art der Beschlussfassung widerspricht, können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren schriftlich, per Telefax oder telefonisch mit Protokollierung und frühest möglicher Gegenzeichnung des Beschlusses durch alle Vorstandsmitglieder getroffen werden.“

Er soll neu gefasst werden, wie folgt:

„Wenn kein Vorstandsmitglied der Art der Beschlussfassung widerspricht, können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren schriftlich, per Telefax, in Textform oder telefonisch mit Protokollierung und frühest möglicher Gegenzeichnung des Beschlusses durch alle Vorstandsmitglieder getroffen werden.“

Begründung:
Durch die Einfügung von „in Textform“ soll eine Abstimmung per E-Mail ermöglicht werden.

Ziff. 7.2

Die alte Fassung des § 10 Ziff. 2 der Satzung lautet:

„Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren, per Telefax oder fernmündlich mit Protokollierung durch den Vorsitzenden zulässig, wenn sich im Einzelfall alle Mitglieder mit der Art der Abstimmung einverstanden erklären.“

Er soll neu gefasst werden, wie folgt:

„Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren, per Telefax, in Textform oder fernmündlich mit Protokollierung durch den Vorsitzenden zulässig, wenn sich im Einzelfall alle Mitglieder mit der Art der Abstimmung einverstanden erklären.“

Begründung:
Durch die Einfügung von „in Textform“ soll eine Abstimmung per E-Mail ermöglicht werden.

Ziff. 7.3

Die alte Fassung des § 12 Ziff. 1 Satz 2 der Satzung lautet:

„Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder einem deutschen Börsenplatz statt.“

Er soll neu gefasst werden, wie folgt:

„Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder einem anderen Ort innerhalb Deutschlands statt.“

Begründung:
Auf Grund der unterschiedlichen Standorte der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder soll der Ort der Hauptversammlung flexibler gewählt werden können.

Ziff. 7.4

Die alte Fassung des § 12 der Satzung lautet:

„Die Einberufung ist mindestens 30 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. Die Einberufungsfrist nach Satz 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach § 13 Ziffer Sätze 2 und 3. Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung mit eingeschriebenen Brief einberufen werden, der Tag der Absendung gilt als Tag der Bekanntmachung.“

Er soll neu gefasst werden, wie folgt:

„Die Einberufung ist mindestens 30 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung im Bundesanzeiger oder einem gesetzlich nachfolgenden Medium bekannt zu machen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. Die Einberufungsfrist nach Satz 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach § 13 Ziffer Sätze 2 und 3.“

Begründung:

Es erfolgt eine Anpassung an aktuelle gesetzliche Vorgaben.

Ziff. 7.5

Die alte Fassung des § 12 Ziff. 2 der Satzung lautet:

„Jeder Aktie gewährt eine Stimme.“

Er soll neu gefasst werden, wie folgt:

„Jede Aktie gewährt eine Stimme.“

Begründung:
Korrektur Schreibfehler

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 24. April 2015, zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 17. April 2015 schriftlich bei der Anmeldestelle der Gesellschaft unter der Adresse

NEVAG neue energie verbund AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
D-51149 Köln

angemeldet haben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei der Gesellschaft. Das Stimmrecht kann durch den Aktionär persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter, z.B. durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausgeübt werden. Er kann auch eine andere Person seiner Wahl bestimmen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und genügend.

Anträge zur Hauptversammlung können gerichtet werden an

NEVAG neue energie verbund AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
D-51149 Köln

Etwaige Anträge von Aktionären nebst evtl. Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter der Internetadresse: www.nevag.de, Kontakt: info@nevag.de zugänglich gemacht, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Fristen unter Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangen sind.

Berlin, im März 2015

Der Vorstand

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