Newtron AG – Hauptversammlung 2016

Newtron AG

Dresden

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft

am 12.12.2016 um 14:00 Uhr

in den Büroräumen der newtron AG in der Lippeltstraße 1 in 20097 Hamburg ein.
Die am 04.07.2016 abgehaltene Hauptversammlung wird aus rechtlichen Gründen vorsorglich erneut durchgeführt.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Newtron AG für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Newtron AG, Lippeltstraße 1, 20097 Hamburg, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

4.

Beschlussfassung über eine Wahl zum Aufsichtsrat

5.

Wahl des Abschlussprüfers

II.
Vorschläge zur Beschlussfassung

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Newtron AG für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über eine Wahl zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Daniel Risch hat sein Amt als Aufsichtsrat mit Wirkung zum 23.06.2016 niedergelegt, so dass ein neues Aufsichtsratsmitglied zu bestellen ist.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

Herrn Roland Seger, Buchs, Schweiz, Mitglied der Geschäftsleitung der Liechtensteinische Post AG

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zum neuen Aufsichtsratsmitglied zu bestellen. Die Bestellung erfolgt für den Rest der Bestellung des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

III.
Weitere Angaben zur Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte um Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Euro 2.067.167,00 und ist in 2.067.167 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt damit jeweils 2.067.167. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

2. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf der gesetzlich festgelegten Mindestfrist, also bis zum 05.12.2016 bis 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zur Hauptversammlung angemeldet haben und die darüber hinaus im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind:

Newtron AG.
z.Hd. Herrn Michael Bibow.
Lippeltstraße 1.
20097 Hamburg
Telefax: +49 (0) 4152- 84 78 56
E-Mail: Michael.Bibow@newtron.ag

Aktionäre, die ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder einen anderen geschäftsmäßig Handelnden – ausüben lassen. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Vereinigung von Aktionären oder einer anderen nach § 135 AktG gleichgestellten Person besteht ein Formerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach. Diese Institutionen können jedoch für ihre eigene Bevollmächtigung eine besondere Form vorsehen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in einem solchen Fall mit diesen Institutionen ab.

Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen, wobei eine Ablichtung oder ein Telefax zum Nachweis der Vollmacht ausreicht.

Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Formulare für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen können bei der Gesellschaft angefordert werden. Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.

3. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge Auskunftsverlangen
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der newtron AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 17.11.2016 bis 24.00 Uhr zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Vorstand der newtron AG
Lippeltstraße 1
20097 Hamburg.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.newtron.ag bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz
Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Newtron AG.
z.Hd. Herrn Michael Bibow.
Lippeltstraße 1.
20097 Hamburg
Telefax: +49 (0) 4152- 84 78 56
E-Mail: Michael.Bibow@newtron.ag

Gegenanträge sowie Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 27.11.2016 bis 24:00 Uhr, eingehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, werden im Internet unter www.newtron.ag veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Darüber hinaus können Aktionäre in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

 

Dresden, im Oktober 2016

Newtron AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.