Nexus AG, Donaueschingen – Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

Nexus AG

Donaueschingen

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung
unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Nexus AG vom 16. Mai 2023 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 30.April 2028 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und diese eigenen Aktien nach näherer Maßgabe des Tagesordnungspunktes 8 der am 4. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Hauptversammlungseinladung zu verwenden. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in Tagesordnungspunkt 8 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft angegeben, die am 4. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

 

Donaueschingen, im Mai 2023

Nexus AG

Der Vorstand

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