Nexus AG Donaueschingen – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Nexus AG

Donaueschingen

– ISIN DE0005220909 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

In teilweiser Ausnutzung der am 27. April 2021 von der Hauptversammlung der Nexus AG beschlossenen und nach teilweiser Ausnutzung noch vorhandenen Ermächtigung, in der Zeit bis zum 31. März 2026 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.087.536,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Inhaberaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021), hat der Vorstand am 30. August 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit von EUR 15.814.695,00 um EUR 1.450.000,00 auf EUR 17.264.695,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 1.450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. (4) Satz 4 Buchstabe d) der Satzung der Gesellschaft (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt.

Die Gesellschaft erwartet, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung voraussichtlich bis zum 5. September 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Freiburg (HRB 602434) eingetragen wird.

 

Donaueschingen, im August 2022

Nexus AG

Der Vorstand

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