Nexway AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Nexway AG
Karlsruhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 08.10.2019

Nexway AG

Karlsruhe

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die The Native SA, Basel, Schweiz, hat uns mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an unserer Gesellschaft i. S. d. § 20 Abs. 4, Abs. 5, § 16 Abs. 1 AktG mehr gehört.

Die StockAccess Holdings SAS, Paris, Frankreich, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft unmittelbar gehört. Überdies gehört ihr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) i. S. d. § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 1 AktG in Höhe von 62,62 % der Anteile und Stimmrechte.

Die Facebank AG, Basel, Schweiz, sowie die Facebank Group, Inc., New York, NY, Vereinigte Staaten von Amerika, haben uns jeweils mitgeteilt, dass ihnen jeweils eine mittelbare Schachtelbeteiligung i. S. d. § 20 Abs. 1 und Abs. 2 von mehr als dem vierten Teil der Aktien der Gesellschaft gehört. Überdies gehört ihnen jeweils eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) i. S. d. § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 1 AktG, da ihnen jeweils die von der StockAccess Holdings SAS, Paris, Frankreich, gehaltenen Aktien (der Facebank Group, Inc. vermittelt über die Facebank AG) zugerechnet werden.

 

Karlsruhe, im Oktober 2019

Nexway AG

Der Vorstand

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