NFA Naturfaser AG – 9. ordentliche Hauptversammlung

NFA Naturfaser AG

Gundelfingen

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre herzlich ein zur

9. ordentlichen Hauptversammlung der NFA Naturfaser AG

auf der die Auflösung der AG beschlossen werden soll.

Am Freitag, 1. Juli 2022, 16:00 Uhr,

im Büro des Notars Dr. Michael Hewer,
Merianstr. 13-15, 2. Stock, Freiburg im Breisgau,
vom Alten Rathaus ca. 150 m in nördlicher Richtung

Bitte melden Sie sich bis 4. Juni per Brief mit dem Anmeldungsformular oder formlos per E-Mail an unsere Geschäftsadresse (s.u.) an. Falls Sie nicht selbst teilnehmen können, können Sie Ihr Stimmrecht nach unserer Satzung per Weisung oder durch einen Bevollmächtigten unter Verwendung des Anmeldeformulars vertreten lassen. Die Satzung vom 5. Oktober 2016 und weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

www.nfa-naturfaser.de

Eventuelle Anträge zur HV gemäß §§ 122 und 126 AktG werden per Email an alle Aktionäre veröffentlicht. Ergänzungsanträge erfordern 5% der Stimmrechte, und müssen 24 Tage, bzw. Gegenanträge 14 Tage vor der HV jeweils bis 24 Uhr, bei unserer Geschäftsadresse (s.u.) eingehen.

TAGESORDNUNG:

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2021
Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

TOP 2

Entlastung des Vorstands Dr. Manfred Westermayer für das Geschäftsjahr 2021

TOP 3

Entlastung der Aufsichtsrats-Mitglieder für das Geschäftsjahr 2021
Aufsichtsrat: Martin Klöti (ARV), Albrecht Pflüger (stv. ARV) und Dieter Fuhrmann

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrat vor.

TOP 4

Teilrückzahlung des steuerlichen Einlagekontos

Da die AG keine wirtschaftliche Tätigkeit mehr hat, soll das steuerliche Einlagekonto (d.h. die aktuelle Kapitalrücklage nach Ausgleich des Bilanzverlustes) an die Aktionäre entsprechend deren aktuellem Anteil (28,00 Euro/​Aktie) ausgeschüttet werden.

Anmerkung:

Dieser Betrag muss nicht versteuert werden, er muss aber angegeben werden, wenn der Verlust aus diesen Aktien (zum Beispiel: (Verlust = Kaufkurs – (27 + 10) Euro) steuerlich angegeben werden soll.

Nach erfolgter Liquidationsprozedur – in 1 Jahr – wird der Rest (ca. 10 Euro/​Aktie) an die Aktionäre verteilt.

Satzungsänderungen:

TOP 5

§ 4 Absatz 2: genehmigtes Kapital:

Begründung: Diese Aktualisierung ist sinnvoll, falls die AG als solche verkauft werden kann.

Das abgelaufene Datum für eine Kapitalerhöhung (31.12.2020) wird aktualisiert auf 31.12.2027 .

TOP 6

§ 6 neuer Abs. 3: Zusatz zur Übertragung von Aktien – Einziehung nachrichtenloser Aktien

Neuer Absatz 3: Nachrichtenlose Aktien können – ein Jahr nachdem dieser Sachverhalt festgestellt wurde – gemäß AktG § 237, Abs. 3 Satz 1 unentgeltlich zugunsten der AG eingezogen werden.

Info: Nachrichtenlose Aktien sind also solche zu bezeichnen, wenn der Inhaber entweder gestorben ist oder dessen Adresse nicht mehr stimmt und es auch keine Änderungsinformation gibt, die entsprechend der Satzung § 6 Abs. 1 und 2 vom Aktionär erfolgen muss. Dieser Zustand als sogenannte „Nachrichtenlose Aktien“ kann durch Information bei der Zustellung eines „eingeschriebenen Briefes mit Rückschein“ an die bekannte Adresse bzw. im Todesfalle durch Nachfrage und Bestätigung beim zutreffenden Einwohnermeldeamt dokumentiert werden).

Um eine entsprechende Kapitalherabsetzung zu vermeiden, sollen diese Aktien nach deren Einziehung zum aktuellen Buchwert (ca. 38 Euro) den anderen Aktionären angeboten und verkauft werden. Dieser Betrag wird gemäß AktG § 237, Abs. 5 der Kapitalrücklage zugeführt.

TOP 7

Auflösung der AG

Falls die AG bis zur HV keinen Übernehmer gefunden hat, soll sie – vermutlich nach AktG § 262, Absatz 6 (Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit) – aufgelöst werden. Dazu wird der noch vorhandene Kontobestand (nach Verkauf des Depots) auf die Aktionäre aufgeteilt.

Information: Entsprechend dem Nennwert der Aktien sind etwa weitere 10 Euro/​Aktie zu erwarten.

Grund: Der Geschäftsführer der NFC GmbH Nettle Fibre Company, Dr. Heiko Beckhaus, für deren Finanzierung diese AG im Wesentlichen gegründet wurde, hat unseren Anteil aus geschäftlichen Gründen zurückgekauft. Da die meisten Aktionäre kein Interesse an der Fortführung der NFA Naturfaser AG haben, soll diese entweder an einen Interessenten übertragen oder aufgelöst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Zustimmung zu den TOPs 4 – 7 vor.

Gundelfingen, den 24.05.2022

Martin Klöti
(AR-Vorsitzender)
Dr. Manfred Westermayer
(Vorstand)

 

NFA Naturfaser AG,

Postadresse:
Weißdornweg 68, 53177 Bonn, Tel. mobil: 0151 59842716, Büro: 0228 90917149
www.nfa-naturfaser.de, e-mail: manfred@westermayer.de

Aufsichtsrats-Vorsitzender: Martin Klöti, Thalwil
Firmensitz: Gundelfingen im Breisgau – Adresse für die HV siehe oben.
Handelsregistereintrag: Amtsgericht Freiburg HRB 714 095

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