NFA Naturfaser AG – Hauptversammlung 2016

NFA Naturfaser AG

Gundelfingen

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre herzlich ein zur
3. ordentlichen Hauptversammlung der NFA Naturfaser AG

am Freitag, 19. August 2016, 11:00 Uhr

in den Räumen des Notariats 2, Fahnenbergplatz 4, Freiburg im Breisgau
(Fußweg ca. 8 min. vom Hauptbahnhof: Eisenbahnstraße, dann quer durch den Colombipark)

Bitte melden Sie sich bis zum 12. August per Brief mit dem Anmeldungsformular oder formlos per E-Mail an unsere Geschäftsadresse (s.u.) an. Falls Sie nicht selbst teilnehmen können, können Sie Ihr Stimmrecht nach unserer Satzung durch einen Bevollmächtigten (Aktionär, Familienangehörige oder Angestellte) vertreten lassen. Die Satzung vom 3. Februar 2016 und weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.nfa-naturfaser.de

Eventuelle Anträge zur HV gemäß §§ 122 und 126 AktG werden per E-Mail an alle Aktionäre veröffentlicht. Ergänzungsanträge (erfordern 5% der Stimmrechte) müssen bis zum 27.07., bzw. Gegenanträge bis zum 05.08.2016, 24 Uhr bei unserer Geschäftsadresse (s.u.) eingehen.

TAGESORDNUNG:

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015. Kurzbericht über die Naturfaser-Produktion.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastungen für Vorstand und Aufsichtsrat vor:

TOP 2 Entlastung des Vorstands Dr. Manfred Westermayer für das Geschäftsjahr 2015.

TOP 3 Entlastung der Aufsichtsrats-Mitglieder für das Geschäftsjahr 2015.
Der Aufsichtsrat wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 12.8.2014 neu gewählt. Ihm gehören an: Martin Klöti (ARV), Frau Kaj Mertens-Stickel (stv. ARV) und Dieter Fuhrmann.

TOP 4 und 5: Redaktionelle Satzungsänderungen:
Zur Information: Vom AR gemäß § 28 der NFA-Satzung auf seiner Sitzung am 18. Juni 2016 beschlossene redaktionelle Satzungsänderungen, die nicht von der HV beschlossen werden müssen.

TOP 4 (A und B): §§ 11 und 13 – Korrektur einer versehentlichen Änderung:
Zur Information: In § 11 (Aufsichtsrat) ist gegenüber der Version vom 30. September 2014 der Abschnitt 2 über die Wahl der ordentlichen AR-Mitglieder in den § 13 Abschnitt 5 vermutlich versehentlich verschoben worden. Dieser sollte wieder in den § 11 nach Abschnitt 1 eingegliedert werden, womit die folgenden Abschnitte eine jeweils um 1 höhere Nummer bekommen.

4A Der jetzige § 11 Abschnitt 2 und folgende bekommen jeweils eine um 1 erhöhte Nummer – der neue Abschnitt 2 lautet dann – wie bereits in der Version vom 30.09.2014:
„Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Amtszeit endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt nicht mitgerechnet wird.“

4B Aus dem § 13 wird der 5. Abschnitt entfernt; der 6. Abschnitt bekommt die Nummer 5.

TOP 5: § 15 Erklärungen des Aufsichtsrates – streichen
Der Paragraf 15 soll gestrichen werden, da die Unterschrift des AR-Vorsitzenden unter AR-Beschlüsse bzw. Erklärungen selbstverständlich ist, und bereits in § 13 Abs. 6 verlangt wird.

Vorstand und AR schlagen vor, die Satzungsänderungen von TOP 6–9 zu beschließen:

TOP 6 (A und B): Beschlussfassung zur Schaffung von genehmigtem Kapital

Zur Information: Das derzeitig eingetragene Grundkapital beträgt 69.420 Euro, das restliche Genehmigte Kapital beträgt 5580 Euro. Da damit das alte genehmigte Kapital fast aufgezehrt ist, soll ein neues Genehmigtes Kapital beschlossen werden. Dieser Beschluss gilt für TOP 6A und 6B.

TOP 6A Streichung des alten Genehmigten Kapitals
§ 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung in der alten Fassung vom 3. Februar 2016 lautet:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2018 durch Ausgabe von bis zu 558 neuer auf den Namen lautender Aktien zum Nennbetrag von je 10,00 Euro einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 5.580,00 Euro (in Worten: fünftausendfünfhundertachtzig Euro) gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen zu erhöhen.“

TOP 6B Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
§ 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung lautet in der neuen Fassung:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2020 durch Ausgabe bis zu 3.471 neuer auf den Namen lautender Aktien zum Nennbetrag von je 10,00 Euro einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 34.710 Euro (in Worten: Vierunddreißigtausendsiebenhundertzehn Euro ) gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen auf bis zu 104.130 Euro (in Worten: einhundertviertausendeinhundertdreißig Euro) zu erhöhen.“

TOP 7: Gendergerechte Formulierung der Satzung – Zusatz
In § 3 der Satzung (zu Geschäftsjahr, Bekanntmachungen), soll folgender zusätzliche Absatz 3 aufgenommen werden: „Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.“

TOP 8 (A und B): Übertragung von Aktien
Zur Information: das betrifft die Genehmigungserfordernis durch Vorstand und AR beim Aktienkauf, bzw. Übertragung von Aktien (sogenannte Vinkulierung, die bei Familienunternehmen üblich ist).

TOP 8A Aufhebung der Vinkulierung
§ 6 Abs. 1 und Abs. 2 der alten Satzung sollen gestrichen werden.

TOP 8B Mitteilungspflichten bei Übertragung von Aktien
Ein neuer § 6 Abs. 1 der Satzung soll lauten (gemäß § 67 AktG):
„Geht die Namensaktie auf einen anderen über, so erfolgen Löschung und Neueintragung im Aktienregister auf Mitteilung des bisherigen Inhabers. Der neue Inhaber ist verpflichtet der Gesellschaft seinen Namen, Geburtsdatum und Adresse, möglichst auch die E-Mail-Adresse mitzuteilen.“

Der bisherige § 6 Abs. 3 der Satzung bekommt die Nummer 2:
„Geht eine Aktie im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über, insbesondere durch Erbfolge, so hat der Nachfolger der Gesellschaft unverzüglich seine Nachfolge nachzuweisen.“

TOP 9 : Vereinfachte Stimmrechtsvollmacht
§ 21 Abs.4 Satz 2 der Satzung soll gestrichen werden, er lautet bisher:
„Bevollmächtigte müssen volljährig und Aktionäre oder Familienangehörige des Aktionärs (Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder oder Geschwister) oder Angestellte des Aktionärs sein.“

§ 21 Abs. 4 Satz 1 und bisheriger Satz 3 sollen erhalten bleiben, Satz 3 wird zu Satz 2:
Neue Version § 21 Abs. 4: „Der Aktionär kann sein Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden und der Gesellschaft spätestens vor Beginn der Versammlung vorgelegt werden.“

TOP 10: Wahl von Ersatzkandidaten für den Aufsichtsrat
Information: Ersatzkandidaten nehmen den Platz eines AR ein, wenn dieser seine Tätigkeit beendet hat. Da die NFA nur 3 ARät_innen hat, ist es empfehlenswert, dass eventuelle Nachfolger bis zum Ende der Amtsperiode mit Ablauf der HV 2018 vorbenannt sind. Falls sich geeignete Kandidaten oder Kandidatinnen finden, sollen 1 bis 3 generelle Ersatzkandidaten für den AR gewählt werden. Die erzielten Stimmen regeln die Reihenfolge.

Kandidaten, die rechtzeitig benannt werden, werden den Aktionären nach dem 27. Juli bekannt gemacht. Eine Kandidatur mit schriftlicher Selbstdarstellung kann auch während der HV erfolgen, deshalb kann während der HV getrennt abgestimmt werden, wenn mehr als 1 Kandidat zur Verfügung steht.

Falls Sie Ihre Abstimmung dem Stimmrechtsbeauftragten übergeben, empfehlen wir, sich zu enthalten.

 

Gundelfingen im Breisgau, den 12. Juli 2016


Dr. Manfred Westermayer (Vorstand)

 

NFA Naturfaser AG, Kandelstr. 62, 79194 Gundelfingen, Tel. 0761-584854
www.nfa-naturfaser.de, E-Mail: manfred@westermayer.de
Aufsichtsrat-Vorsitzender: Martin Klöti, Thalwil
Firmensitz: Gundelfingen im Breisgau
Handelsregistereintrag Amtsgericht Freiburg HRB 714 095

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