NFON AG – außerordentliche Hauptversammlung

NFON AG
München
Absage der außerordentlichen Hauptversammlung am 23. März 2015

Die für den 23. März 2015 einberufene Hauptversammlung wird abgesagt. Die dazu im Bundesanzeiger am 20. Februar 2015 veröffentlichte Einladung ist damit gegenstandslos.

Die Einberufung erfolgte aufgrund eines Minderheitsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 AktG der Aktionärin Earlybird Verwaltungs GmbH. Diese hält ihr Einberufungsverlangen nicht mehr aufrecht.

München, im März 2015

Der Vorstand

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