NN (L) Liquid Luxemburg

NN (L) Liquid
Société d’Investissement à Capital Variable

80, route d’Esch, L-1470 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
R.C.S. Luxemburg – B 86762

(die „Gesellschaft“)

MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER

Hiermit ergeht die Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Anteilsinhaber der Gesellschaft in 27, Boulevard Marcel Cahen, L-1311 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg am 13. Januar 2023 um 16:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) in Anwesenheit eines Notars (die „Versammlung“), auf der die folgenden Tagesordnungspunkte zu Änderungen der Satzung der Gesellschaft (nachfolgend die „Satzung“) beraten und beschlossen werden sollen:

1.

Änderung des Namens der Gesellschaft von NN (L) Liquid zu Goldman Sachs Funds VI und nachfolgende Änderung von Artikel 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt:

Artikel 1. – NAME UND FORM

Die bestehenden Anteilsinhaber und die Personen, die künftig Eigentümer von Anteilen werden, bilden eine Aktiengesellschaft („société anonyme“ – S.A.), die die Voraussetzungen einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital („société d’investissement à capital variable“ – SICAV) erfüllt und den Namen „Goldman Sachs Funds VI“ trägt (nachfolgend die „Gesellschaft“). Die Gesellschaft wird vom Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in der jeweils geltenden und ergänzten Fassung (nachfolgend das „Gesetz von 2010“) in dem Umfang geregelt, in dem es gemäß der Verordnung (EU) 2017/​1131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über Geldmarktfonds (nachfolgend die „Verordnung“) und gemäß dieser Satzung (nachfolgend die „Satzung“) anwendbar ist.

2.

Änderung des ersten Absatzes von Artikel 9 und des letzten Absatzes von Artikel 23 der Satzung der Gesellschaft, um die Aufnahme der NN Investment Partners Group in die Goldman Sachs Group widerzuspiegeln, wie folgt:

Artikel 9. – ANTEILSKLASSEN

(erster Absatz)

Der Verwaltungsrat kann jederzeit und im eigenen Ermessen für jeden Teilfonds die Ausgabe einer oder mehrerer Anteilsklassen beschließen. Diese können auf eine spezifische Anlegergruppe, wie zum Beispiel Anleger aus einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region oder institutionelle Anleger, beschränkt sein. Darüber hinaus kann der Verwaltungsrat beschließen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 1915 und in vollem durch dieses Gesetz zulässigen Umfang bestehende oder neue auszugebende Anteile kostenlos an Angestellte oder bestimmte Mitarbeiterkategorien der Gesellschaft oder an Mitarbeiter der Goldman Sachs Group auszugeben. […]

Artikel 23. – INTERESSENKONFLIKTE

(letzter Absatz)

[…] Der Begriff „persönliches Interesse“, wie er vorstehend verwendet wird, schließt nicht Beziehungen oder Beteiligungen jeglicher Art ein, die in irgendeiner Eigenschaft oder in Verbindung mit der Goldman Sachs Group und ihren Tochtergesellschaften und affiliierten oder verbundenen Unternehmen oder mit anderen Gesellschaften oder Rechtsträgern bestehen können, die der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen festlegen kann.

3.

Datum des Inkrafttretens der Änderung ist der 6. März 2023.

Die Versammlung wird nur dann gültig über die Tagesordnung beraten, wenn mindestens 50 % des ausgegebenen Gesellschaftskapitals anwesend oder vertreten sind. Die entsprechenden Beschlüsse werden wirksam gefasst, wenn sie von mindestens zwei Dritteln der von den Anteilsinhabern der Gesellschaft in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen angenommen werden. Jeder Anteil ist zu einer Stimme berechtigt. Die Stimmenmehrheit bei der Hauptversammlung wird fünf Tage vor der Hauptversammlung um Mitternacht (Ortszeit Luxemburg) nach den ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Anteilen ermittelt.

Wird die Beschlussfähigkeit nicht erreicht, ist eine weitere außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Die zweite außerordentliche Hauptversammlung muss ungeachtet des Anteils des anwesenden oder vertretenen Gesellschaftskapitals gültig über die Tagesordnung beraten.

Die Anteilsinhaber werden gebeten, eine am eingetragenen Sitz der Gesellschaft verfügbare Vollmacht auszufüllen und zu unterzeichnen und an die Rechtsabteilung von NN Investment Partners B.V. in Prinses Beatrixlaan 35, 2595 AK Den Haag, Niederlande, bis spätestens zum 11. Januar 2023, 17:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) per E-Mail (E-Mail-Adresse: Secretariat.Luxfunds@nnip.com) zurückzusenden, gefolgt vom Original per Post.

 

Luxemburg, 16. Dezember 2022

 

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft

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