Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Hannover

Zur ordentlichen Hauptversammlung am 22. November 2021 um 13.30 Uhr
im Privathotel Lindtner, Heimfelder Straße 123, 21075 Hamburg,
laden wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. September 2020 bis zum 31. August 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 76.328.044,39 EUR des Geschäftsjahres vom 01. September 2020 bis zum 31. August 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 76.328.044,39 EUR zur Ausschüttung einer Dividende auf die dividendenberechtigten 23.841.273 Stückaktien wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von 3,20 EUR je Stückaktie. (das entspricht 12,3 % auf
eine Aktie über nominal 26 EUR)
76.292.073,60 EUR
b) Gewinnvortrag 35.970,79 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung

a)

des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01. September 2020 bis zum 31. August 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01. September 2020 bis zum 31. August 2021 Entlastung zu erteilen.

b)

des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. September 2020 bis zum 31. August 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 01. September 2020 bis zum 31. August 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Einbringung des gesamten Geschäftsbetriebs der Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft auf die Nord-Mitte-Süd DZ Beteiligungsholding GmbH & Co. KG im Wege der Sacheinlage gegen Gewähr einer Kommanditbeteiligung

Auf der Hauptversammlung im November 2020 haben die Aktionäre den Vorstand beauftragt, den Beitritt der Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Gesellschaft) an der Nord-Mitte-Süd DZ Beteiligungsholding GmbH & Co. KG vorzubereiten.

Die Beteiligung wird in der Form erfolgen, dass der gesamte Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gegen Gewähr einer Kommanditbeteiligung in die Nord-Mitte-Süd DZ Beteiligungsholding GmbH & Co. KG eingebracht wird. Hierzu wurde zwischen der Gesellschaft und der Nord-Mitte-Süd DZ Beteiligungsholding GmbH & Co. KG ein Einbringungsvertrag vereinbart.

Der Vorstand bittet nunmehr die Hauptversammlung gemäß § 179a AktG um ihre Zustimmung zum Vertrag über die Einbringung des gesamten Geschäftsbetriebs der Gesellschaft in die Nord-Mitte-Süd DZ Beteiligungsholding GmbH & Co. KG im Wege der Sacheinlage gegen Gewähr einer Kommanditbeteiligung. Ohne die Zustimmung der Hauptversammlung wird der Vertrag nicht wirksam.

Der Entwurf des Vertrages, mit dem die Einbringung des gesamten Geschäftsbetriebes in die Nord-Mitte-Süd DZ Beteiligungsholding GmbH & Co. KG erfolgen soll, ist ab Versendung der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt. Zudem ist eine Abschrift des finalen Vertragsentwurfs für jeden Aktionär der Einladung zur Hauptversammlung beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, dem Abschluss des Vertrages zwischen der Gesellschaft und der Nord-Mitte-Süd DZ Beteiligungsholding GmbH & Co. KG über die Einbringung des gesamten Geschäftsbetriebes der Gesellschaft auf die Nord-Mitte-Süd DZ Beteiligungsholding GmbH & Co. KG im Wege der Sacheinlage gegen Gewähr einer Kommanditbeteiligung gemäß § 179a AktG zuzustimmen.

5.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung

Der auf der Hauptversammlung am 07. Dezember 2016 gefasste Beschluss über das genehmigte Kapital von 120.126.902,00 EUR (genehmigtes Kapital I/​2016) wird am 30. November 2021 auslaufen. Von der Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Auch nach Auslaufen des genehmigten Kapitals I/​2016 am 30.11.2021 soll wieder eine Ermächtigung des Vorstands zur Nutzung genehmigten Kapitals bestehen. Dies erfordert einen erneuten Beschluss über die Ermächtigung nach § 202 Abs. 2 AktG und die Neufassung der entsprechenden Satzungsbestimmungen in § 3 Abs. 5 der Satzung der Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Oktober 2026 um bis zu insgesamt EUR 120.126.902,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital §§ 202 ff Aktiengesetz). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Zeitpunkt, das Ausmaß und alle sonstigen Bedingungen der Kapitalerhöhung zu bestimmen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu ändern, insbesondere den Wortlaut des § 3 Abs. 1 der Satzung anzupassen und § 3 Abs. 5 nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu streichen.

b)

§ 3 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(5) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Oktober 2026 um bis zu insgesamt EUR 120.126.902,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital §§ 202 ff Aktiengesetz). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Zeitpunkt, das Ausmaß und alle sonstigen Bedingungen der Kapitalerhöhung zu bestimmen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu ändern, insbesondere den Wortlaut des § 3 Abs. 1 der Satzung anzupassen und § 3 Abs. 5 nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu streichen.

c)

Im Hinblick auf das Bestehen des genehmigten Kapitals I/​2016 bis zum 30.11.2021 gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung, wird der Vorstand angewiesen, die Anmeldung der vorstehenden Beschlüsse zu einer erneuten Ermächtigung gemäß § 202 AktG und zur Neufassung von § 3 Abs. 5 der Satzung erst nach dem 30.11.2021, d.h. dem Ablauf der Ermächtigungsfrist des genehmigten Kapitals I/​2016, zur Eintragung im Handelsregister anzumelden.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Da die Gesellschaft weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt, setzt sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Er besteht gemäß § 95 S. 2 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 S. 1 der Satzung aus 21 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Herr Bernhard Hallermann hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 22. November 2021 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Rest der laufenden Wahlperiode für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Bernhard Hallermann, d.h. bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/​2024 beschließt, Herrn Andro Voß, Melle, Vorstandsmitglied der Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle, Hilter, in den Aufsichtsrat zu wählen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. September 2021 bis zum 31. August 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. September 2021 bis zum 31. August 2022 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu wählen.

8.

Verschiedenes

Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung:

Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die im Aktienregister unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt, deren schriftliche Anmeldung ihrer Teilnahme spätestens am 19. November 2021 der Gesellschaft zugeht (§ 15 Abs. 2 S. 3 der Satzung). Anträge und Anfragen von Aktionären zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Norddeutsche Genossenschaftliche
Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Berliner Allee 5
30175 Hannover
Telefax (05 11) 34 96 – 234 oder
E-Mail: info@ngb-holding.de

Hannover, im Oktober 2021

Norddeutsche Genossenschaftliche
Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Deneke-Jöhrens                Krömer                Schack

 

Anlage A zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der NGB AG am 22. November 2021

Vertrag
über die Einbringung des gesamten Geschäftsbetriebs der
Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft
in die
Nord-Mitte-Süd DZ Beteiligungsholding GmbH & Co. KG
gegen Gewähr von Kommanditanteilen

– im Folgenden: Einbringungsvertrag –

zwischen der

1.

Nord-Mitte-Süd DZ Beteiligungsholding GmbH & Co. KG mit Sitz in Neu-Isenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRA 42316, Wilhelm-Haas-Platz, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch ihre Komplementärin, die NMS DZ Verwaltungs GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 49511), diese vertreten durch ihre gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer Eva Wunsch-Weber und Joachim Hausner

– im Folgenden: NMS DZ KG oder Gesellschaft –

und der

2.

Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 7628, Berliner Allee 5, 30175 Hannover, vertreten durch ihre gesamtvertretungsberechtigten Vorstände Henning Deneke-Jöhrens, Klaus Krömer und Stephan Schack

– im Folgenden: NGB AG –

I. Vorbemerkungen

1.

Die NMS DZ KG ist (Stand per 01.08.2021) eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht mit einem Festkapital von EUR 401.712.569,85, davon EUR 24.959,85 als Haftsumme beim Handelsregister eingetragen. Gesellschafter der Gesellschaft (im Folgenden: Altgesellschafter) sind

NMS DZ Verwaltungs GmbH als einzige persönlich haftende Gesellschafterin ohne Beteiligung am Kapital der Gesellschaft und

Beteiligungsgesellschaft DZ mit beschränkter Haftung (im Folgenden: BDZ) als Kommanditist mit einem Anteil am Festkapital der Gesellschaft im Nennbetrag von EUR 239.413.736,69, davon EUR 14.730,69 als in das Handelsregister eingetragenen Haftsumme;

DZ Holding GmbH & Co. KG (im Folgenden: DZH) als Kommanditist mit einem Anteil am Festkapital der Gesellschaft im Nennbetrag von EUR 162.298.833,16, davon EUR 10.229,16 als in das Handelsregister eingetragenen Haftsumme.

2.

Die NMS DZ KG hat als Geschäftszweck den Erwerb und die Verwaltung von direkten und indirekten Beteiligungen an der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (nachfolgend: DZ BANK AG). Der Geschäftszweck beschreibt den Umfang des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs „Beteiligungsverwaltung“ der Gesellschaft. Für die Gesellschaft gilt der Gesellschaftsvertrag in seiner Fassung vom 29.08.2016 (im Folgenden: bestehender Gesellschaftsvertrag).

II. Einbringung

§ 1 Beitritt der NGB AG zu der Gesellschaft

1.

Die Altgesellschafter nehmen die NGB AG mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.09.2022, 0:00 Uhr, (im Folgenden: Stichtag) als weiteren Kommanditisten mit einer Einlage im Nennbetrag von EUR 270.559.138,81 auf, davon sind EUR 16.810,81 als Haftsumme in das Handelsregister einzutragen und auf dem Kapitalkonto I, der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 270.542.328,00 auf dem Kapitalkonto II zu verbuchen. Die NGB AG tritt der Gesellschaft als weiterer Kommanditist bei. Die Aufnahme/​der Beitritt von der NGB AG steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung von der NGB AG als Kommanditist mit einer Haftsumme von EUR 16.810,81 in das Handelsregister (im Folgenden: Beitrittsbedingung). Nach Erfüllung der Beitrittsbedingung stellen sich die Beteiligungsverhältnisse am Festkapital der Gesellschaft wie folgt dar:

NMS DZ Verwaltungs GmbH 0,00 = 0 % des Festkapitals
BDZ 239.413.736,69 = 35,613 % des Festkapitals
DZH 162.298.833,16 = 24,142 % des Festkapitals
NGB AG 270.559.138,81 = 40,245 % des Festkapitals
Summe 672.271.708,66 = 100,000 % des Festkapitals
2.

Die NGB AG erbringt ihre Einlageverpflichtung auf das Kapitalkonto I durch Bareinlage und auf das Kapitalkonto II durch Sacheinlage.

Die NGB AG bringt zur Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung ihren gesamten wesentlichen, d.h. funktional notwendigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Beteiligungsverwaltung“ (nachstehend kurz: Geschäftsbetrieb) gemäß § 24 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten mit allen dazugehörigen wesentlichen Betriebsgrundlagen zu Buchwerten in die Gesellschaft ein. Die Einbringung erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen.

§ 2 Einzubringende Vermögenswerte

1.

Die NGB AG bringt hiermit zum 01.09.2022, 0.00 Uhr, (Übertragungsstichtag) in die NMS DZ KG nachstehend aufgeführte Aktiva und Passiva, nämlich sämtliche unmittelbar zum übertragenen Geschäftsbetrieb zugehörigen funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen i.S.d. § 24 UmwStG ein:

a)

alle dem Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Finanzanlagen und Wertpapiere und sonstige Forderungen gemäß Anlage I.;

b)

die zum Geschäftsbetrieb gehörigen Geschäftsunterlagen einschließlich der Geschäftskorrespondenz sowie alle sonstigen, zu den übertragenen Vermögensgegenständen gehörenden Unterlagen;

c)

sonstige Ansprüche gegen Dritte hinsichtlich der gemäß Buchst. a)–b) übertragenen Vermögensgegenstände.

2.

Soweit nach diesem § 2 einzubringende Vermögensgegenstände einem Eigentumsvorbehalt unterliegen, wird das der NGB AG zustehende Anwartschaftsrecht übertragen.

3.

Soweit der Buchwert der Sacheinlage den Betrag der Einlageverpflichtung übersteigt, wird der übersteigende Wert dem Kapitalkonto III der NGB AG gutgeschrieben.

§ 3 Arbeitsverhältnisse

1.

Arbeitsverhältnisse, die übergehen könnten, bestehen bei der NGB AG nicht.

§ 4 Übernahme von Verträgen

1.

Mit Wirkung zum Übertragungsstichtag übernimmt die Gesellschaft alle sich auf den übernommenen Geschäftsbetrieb beziehenden Verträge nach Anlage II.

2.

Die Gesellschaft wird unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages die Zustimmung der jeweiligen Dritten zur Vertragsübernahme gemäß Absatz 1 einholen. Die NGB AG wird sie hierbei unterstützen. Stimmt der dritte Vertragspartner der Vertragsübernahme nicht zu, werden sich die NGB AG und die Gesellschaft im Innenverhältnis durch eine jeweils zu treffende Regelung so stellen, als sei die Vertragsübernahme wirksam zum Übertragungsstichtag erfolgt.

§ 5 Übernahme von Verbindlichkeiten

Die NMS DZ KG übernimmt mit Wirkung zum Übertragungsstichtag die in Anlage III aufgeführten funktional wesentlichen Verbindlichkeiten, soweit sie zum übertragenen Geschäftsbetrieb der NGB AG zugehören, insbesondere:

a.

Verbindlichkeiten, die sich auf die gemäß § 2 Abs. 1 übertragenen Vermögensgegenstände beziehen;

b.

Leistungsverpflichtungen (einschließlich zugehöriger Nebenpflichten) aus den gemäß § 4 übernommenen Verträgen, soweit diese vertraglich nach dem Übertragungsstichtag zu erfüllen sind;

c.

Rückstellungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten.

Sofern die Gläubiger einer Übernahme der Verbindlichkeiten nicht zustimmen, erklärt die NMS DZ KG insoweit einen Schuldbeitritt und verpflichtet sich im Innenverhältnis zur Freistellung der NGB AG.

§ 6 Vollständigkeit/​Bewertung

1.

Gegenstand der Einbringung ist der gesamte Geschäftsbetrieb „Beteiligungsverwaltung“ mit allen dem Geschäftsbetrieb „Beteiligungsverwaltung“ zuzuordnenden funktional wesentlichen geschäftlichen Aktivitäten, Eigentums-, Besitz- und sonstigen Rechten sowie Verpflichtungen und Verbindlichkeiten einschließlich Eventualverbindlichkeiten und dafür bestehenden Rückstellungen, wie sie in § 2 bis § 5 beschrieben und in den Buchhaltungsunterlagen der NGB AG aufgeführt sind.

2.

Soweit einzelne dem Geschäftsbetrieb zuzuordnende Wirtschaftsgüter (einschließlich Forderungen und/​oder Verbindlichkeiten), die nach diesem Vertrag als funktional wesentlich übertragen werden sollen, in den Bestimmungen dieses Vertrages nicht oder nicht hinreichend bezeichnet sein sollten, sind sie gleichwohl von der Einbringung und Übertragung erfasst, es sei denn, sie sind in diesem Vertrag ausdrücklich ausgenommen.

3.

Sofern Wirtschaftsgüter, Verbindlichkeiten (einschließlich Prozessrechtsverhältnisse) oder Vertragsverhältnisse, die nach diesem Vertrag als funktional wesentlich übertragen werden sollen, aus welchen Gründen auch immer nicht übertragen werden, werden sich die Vertragsparteien so stellen, wie sie stünden, wenn diese Gegenstände übertragen worden wären.

4.

Die Einbringung erfolgt sowohl handels- als auch steuerrechtlich zu Buchwerten.

§ 7 Übereignung; Gefahrtragung

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Eigentum an den eingebrachten Vermögensgegenständen zum Übertragungsstichtag auf die Gesellschaft übergehen soll. Die eingebrachten Forderungen und sonstigen Rechte werden an die Gesellschaft mit Wirkung zum Übertragungsstichtag abgetreten, welche diese Abtretung annimmt.

Das Grundkapital der DZ BANK AG ist eingeteilt in vinkulierte, auf den Namen lautende Stückaktien. Diese Aktien sind in Globalurkunden verbrieft. Die NGB AG tritt insbesondere ihre als Aktionärin in den Globalurkunden verbrieften Rechte mit Wirkung ab dem Übertragungsstichtag an die Gesellschaft ab, die diese Abtretung hiermit annimmt.

Die NGB AG tritt weiter ihre Rechte aus dem Miteigentum an den Globalurkunden in Ansehung der übertragenen Aktien mit Wirkung ab dem Übertragungsstichtag an die Gesellschaft ab, die diese Abtretung hiermit annimmt.

Die NGB AG erklärt sich unwiderruflich mit der Ausbuchung der übertragenen Aktien aus ihrem Depot bei der DZ BANK AG mit Wirkung ab dem Übertragungsstichtag einverstanden.

§ 8 Gewinnbeteiligung

Der Gewinn für das zum Zeitpunkt der Einbringung laufende Geschäftsjahr der DZ BANK AG und alle nicht ausgeschütteten Gewinne stehen vollumfänglich der Gesellschaft zu.

III. Sonstige Bestimmungen

1.

Die Parteien gehen davon aus, dass die vertragsgegenständlichen Einbringungen zu Buchwerten gemäß § 24 UmwStG erfolgen. Sofern durch eine abweichende Beurteilung eine Seite Vorteile, die andere Seite hingegen Nachteile erleidet, ist die bevorteilte Seite zum Vorteilsausgleich verpflichtet.

2.

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

3.

Alle Anpassungen oder Ergänzungen oder Änderungen oder Kündigung dieses Einbringungsvertrags, einschließlich dieser Bestimmung, sollen nur dann wirksam sein, wenn sie in Schriftform erfolgen, es sei denn, es ist eine strengere Form (z. B. notarielle Beurkundung) nach dem anwendbaren Recht erforderlich. Alle Verzichte, Genehmigungen, Zustimmungen nach diesem Vertrag müssen ausdrücklich und in Textform erfolgen.

4.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Einbringungsvertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Neu-Isenburg, den Hannover, den

 

Nord-Mitte-Süd DZ Beteiligungsholding GmbH & Co. KG Norddeutsche Genossenschaftliche
Beteiligungs-Aktiengesellschaft

 

Anlage I:

Anzahl Bezeichnung Gattung /​ Art _​_​_​_​_​
270.542.328 DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Stückaktien

– Ende Anlage I –

Anlage II:

– Fehlanzeige –

– Ende Anlage II –

Anlage III:

– Fehlanzeige –

– Ende Anlage III –

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