NOVOSEC AG
Frankfurt am Main
Kapitalherabsetzung
Auf der Grundlage der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 2015 wurden 800 Aktien der NOVOSEC AG erworben und nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Ziffer 2, Abs. 5 AktG unter Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft eingezogen.
Das Grundkapital der Gesellschaft reduziert sich durch die Einziehung von 400.000,00 Euro um 80.000,00 Euro auf 320.000,00 Euro. Der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie bleibt mit 100,00 Euro unverändert bestehen.
NOVOSEC AG
Vorstand
Jürgen Weiß Maik Stohn Michael Schober
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