NOVOSEC AG – Kapitalherabsetzung

NOVOSEC AG

Frankfurt am Main

Kapitalherabsetzung

Auf der Grundlage der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 2015 wurden 800 Aktien der NOVOSEC AG erworben und nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Ziffer 2, Abs. 5 AktG unter Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft eingezogen.

Das Grundkapital der Gesellschaft reduziert sich durch die Einziehung von 400.000,00 Euro um 80.000,00 Euro auf 320.000,00 Euro. Der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie bleibt mit 100,00 Euro unverändert bestehen.

 

NOVOSEC AG

Vorstand

Jürgen Weiß          Maik Stohn          Michael Schober

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