Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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NOVOTERGUM AG Essen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung | 03.04.2019 |
NOVOTERGUM AGEssenEinberufung einer ordentlichen Hauptversammlung der NOVOTERGUM AG, Essen,
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TOP 1 |
Begrüßung und Eröffnung |
TOP 2 |
Bericht des Vorstands Der Vorstand der Gesellschaft berichtet über die Geschäftsentwicklung im zurückliegenden Geschäftsjahr sowie über zukünftige Entwicklungsperspektiven der NOVOTERGUM-Gruppe. |
TOP 3 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. |
TOP 4 |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorständen Jochen Roeser und Markus Schattling für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
TOP 5 |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Dr. Ulrich Wolters, Wilfried Mocken und Dr. Christoph Kuzaj, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
TOP 6 |
Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MÄRKISCHE REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
TOP 7 |
Änderung der Satzung der Gesellschaft Zur Abgrenzung der Firma der operativen Gesellschaft (NOVOTERGUM GmbH) von der Firma der Holdinggesellschaft (NOVOTERGUM AG) soll die Firma der NOVOTERGUM AG in NOVO-T AG geändert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen dementsprechend vor, zu beschließen: § 1.1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: „Die Firma der Gesellschaft lautet NOVO-T AG.“ |
TOP 8 |
Verschiedenes |
Weitere Angaben zur Einberufung
Nach § 15.1 der Satzung der NOVOTERGUM AG sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig, d.h. sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Damit sind nur die Aktionäre teilnahme- und stimmberechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 3. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Die Anmeldung ist an folgende Anmeldeadresse zu übermitteln:
Per Post: | NOVOTERGUM AG, Im Teelbruch 122, 45219 Essen |
Per Telefax: | 02054 / 9 38 56 29 |
Via Email an: | s.abarkan@novotergum.de |
Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Etwaige Anträge nach § 126 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft an folgende Adresse:
Per Post: | NOVOTERGUM AG, Im Teelbruch 122, 45219 Essen |
Per Telefax: | 02054 / 9 38 56 29 |
Via Email an: | s.abarkan@novotergum.de |
Essen im April 2019
NOVOTERGUM AG
Der Vorstand