NOWEDA Arzneimittel Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

NOWEDA Arzneimittel AG

Münster

Einladung und Tagesordnung zur Hauptversammlung 2017

Donnerstag, den 19. Januar 2017, 14:00 Uhr,
Heinrich-Strunk-Straße 77, 45143 Essen

Einladung

Die Aktionäre der NOWEDA Arzneimittel Aktiengesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 19. Januar 2017, 14:00 Uhr, in den Räumen der NOWEDA eG Apothekergenossenschaft, Heinrich-Strunk-Straße 77, 45143 Essen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes mit Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 30. Juni 2016

2.

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/16

3.

Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/16
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015/16 in Höhe von EUR 4.871.405,38 wie folgt zu verwenden:

(1)

Ausschüttung einer Bardividende von EUR 302.023,66 (6,0 % auf das Grundkapital von EUR 5.033.727,63).

(2)

Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen: EUR 4.569.000,00.

(3)

Vortrag auf neue Rechnung: EUR 381,72.

5.

Nachwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 f. und 101 AktG sowie § 4 DrittelbG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Herr Wilfried Hollmann, Münster, scheidet als ordentliches Mitglied aufgrund Erreichens der Altersgrenze gemäß § 8 Abs. 4 Satz der Satzung mit Ablauf der Hauptversammlung am 19.01.2017 aus dem Aufsichtsrat aus. Die Hauptversammlung hat gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung zugleich die Neuwahl für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied vorzunehmen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Michael P. Kuck als Nachfolger für die restliche Amtszeit von Herrn Wilfried Hollmann zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/17
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kipke und Partner, Münster, zu wählen.

7.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre oder die von ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreter berechtigt, sofern die Aktien nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft zur Teilnahme angemeldet werden.

 

Münster, im Dezember 2016

Der Vorstand

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