NWDH Holding Aktiengesellschaft
Hameln
WKN: A0BVWF
ISIN: DE000A0BVWF5
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft gemäß § 125 AktG zu der am
Freitag, dem 20. November 2020, 11.15 Uhr
am Sitz der Gesellschaft in Hameln nur in virtueller Form stattfindenden
112. ordentlichen virtuellen Hauptversammlung
ein.
Die COVID-19-Pandemie hat in diesem Jahr erhebliche Auswirkungen auf das Privat- und Wirtschaftsleben in Deutschland und weltweit. Vor dem Hintergrund der Pandemie hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (vom 27. März 2020, BGBl. 12020, S. 569; nachfolgend „COVID-19 Gesetz“) erlassen. Dieses gestattet gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz Aktiengesellschaften die Durchführung von Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung.
Unter Abwägung der Gefährdungslage für die potentiellen Teilnehmer einer Präsenzversammlung, der Anforderungen an eine solche Durchführung und möglicher behördlicher Einschränkungen zum Zeitpunkt der geplanten Versammlung hat der Vorstand der NWDH Holding AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Schutz der Aktionäre, deren Vertretern sowie den Organen und Mitarbeitern gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz beschlossen, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. März 2020 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats. |
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2. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von Euro 944.812,53 in folgender Weise zu verwenden:
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3. |
Beschluss über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfergesellschaft Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft, Niederlassung Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu bestellen. |
Virtuelle Teilnahme
Für die Namensaktionäre unserer Gesellschaft besteht aufgrund der virtuellen Hauptversammlung kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Für die virtuelle Hauptversammlung steht Ihnen als Namensaktionär nach Ihrer schriftlichen Anmeldung bei der Gesellschaft der passwortgeschützte Internetservice unter
www.hefehof.de/Hauptversammlung/
zur Verfügung.
Namensaktionäre sind zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts per Briefwahl berechtigt, wenn sie sich bis spätestens zum 13. November 2020, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehend an der Gesellschaftsadresse – NWDH Holding AG, HefeHof 2, 31785 Hameln, oder an hauptversammlung@hefehof.de – per ausgefülltem und unterschriebenem Anmeldeformular angemeldet haben.
Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft übersenden wir Ihnen Ihre Eintrittskarten-Personifizierung und Ihr Passwort mit Zugang zum passwortgeschützten Internet-Hauptversammlungs-Service. Damit können Sie zum Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 20. November 2020 bis zu deren Ende dabei sein:
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Zuschaltung zur Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung. Dort werden dann auch die Abstimmungsergebnisse dargestellt. |
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Einlegung von Widersprüchen im Wege der elektronischen Kommunikation an |
hauptversammlung@hefehof.de
Die zusätzlich übersandten Unterlagen bieten Ihnen folgende Möglichkeiten:
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Stimmrechtsausübung durch Briefwahl bis zum 19.11.2020, 18:00 Uhr (MESZ). |
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Schriftliche Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. |
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Schriftliche Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten: Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Bevollmächtigte können das Stimmrecht nur im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice vom Vollmachtgeber erhält. |
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Schriftliche Einreichung von Fragen bis spätestens 18. November 2020, 24:00 Uhr (MESZ). |
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Schriftliche Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 f. AktG, die der Gesellschaft bis spätestens bis zum 05.11.2020, 24.00 Uhr, eingehend an der Gesellschaftsadresse – NWDH Holding AG, HefeHof 2, 31785 Hameln – zugegangen sind, werden mit Namensnennung des Aktionärs – wie auch eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung – im e-Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung in Übereinstimmung mit der Konzeption des COVID-19-Gesetzes nicht zur Abstimmung gestellt und auch nicht anderweitig behandelt. |
Eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sowie Ihre Stimmabgabe per Briefwahl können Sie bis spätestens 19. November 2020, 18:00 Uhr (MESZ), Zugangsdatum der Gesellschaft, an die folgende Postanschrift oder E-Mail-Adresse senden: NWDH Holding AG, Hauptversammlung, HefeHof 2, 31785 Hameln, oder
hauptversammlung@hefehof.de
Hameln, 29. September 2020
Der Vorstand