Nymphenburg Immobilien AG – 22. Hauptversammlung

Nymphenburg Immobilien AG
München
ISIN DE 0006495104
Wir laden hiermit
unsere Aktionäre ein zu der am
Freitag, 12. Juni 2015
11.00 Uhr,
im Festsaal des Löwenbräukellers
in München
Nymphenburger Straße 2
(Stiglmaierplatz)
stattfindenden
22. ordentlichen
Hauptversammlung
TAGESORDNUNG
1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des Lageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Promenadeplatz 12, 80333 München, zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Kopie der Unterlagen.
2

Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung vor:
Bilanzgewinn € 14.545.237,40
€ 4,00 Dividende je Stückaktie € 2.247.840,00
Vortrag auf neue Rechnung € 12.297.397,40
3

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
6

Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Wortlaut von § 20 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

Der Vorstand stellt innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss sowie, soweit gesetzlich erforderlich, den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr auf und legt den Jahresabschluss sowie gegebenenfalls den Lagebericht unverzüglich nach Aufstellung zusammen mit dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Aufsichtsrat vor.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben erläutern zusammenfassend und ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.

Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden, spätestens am Montag, 08. Juni 2015, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei nachstehender Stelle zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen:

Nymphenburg Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG, CBS 51 GM, 80311 München
Telefax: +49 (0) 89/5400-2519, E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die von diesen auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am Dienstag, 09. Juni 2015, bei der Gesellschaft einzureichen.

Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder ein in § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG mit Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen bevollmächtigt, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen ist.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten der Gesellschaft zu richten:

Nymphenburg Immobilien AG
Promenadeplatz 12
80333 München
oder
Telefax: 0 89/29 00 30 79

Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

München, im April 2015

Der Vorstand

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