Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft

München

ISIN DE 0006495104

Wir laden hiermit
unsere Aktionäre ein zu der am

Dienstag, 19. Juni 2018,
11.00 Uhr,

im Festsaal des Münchner Künstlerhauses
Lenbachplatz 8
80333 München

stattfindenden

25. ordentlichen
Hauptversammlung

Tagesordnung

1

VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31.12.2017 UND DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Promenadeplatz 12, 80333 München, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Kopie der Unterlagen.

2

VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS ZUM 31. DEZEMBER 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung vor:

Bilanzgewinn 132.071.555,92
€ 4,00 Dividende je Stückaktie 2.247.840,00
€ 36,00 Bonus je Stückaktie 20.230.560,00
Vortrag auf neue Rechnung 109.593.155,92

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 22. Juni 2018, fällig.

3

ENTLASTUNG DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4

ENTLASTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5

WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT

Die Amtszeit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 6. Alternative, 101 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern zusammen; es handelt sich ausschließlich um von der Hauptversammlung zu wählende Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Maria Theresia von Finck, Bankkauffrau, München

Dipl.-Kfm. Gerhard Bruckmeier, Geschäftsführer der Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Neubiberg

Maximilian von Finck, Kaufmann, Bäch

Rainer Nocon, Bankkaufmann, Freising

Dipl.-Betriebswirt Gerd Peskes, Geschäftsführer der Gerd Peskes GmbH, Düsseldorf

Dipl.-Kfm. Ernst Knut Stahl, Geschäftsführer der Lenbach Holding GmbH, München

6

WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

FREIWILLIGE HINWEISE ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben erläutern zusammenfassend und ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden, spätestens am Dienstag, 12. Juni 2018, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei nachstehender Stelle zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen:

Nymphenburg Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG, CBS 51 GM
80311 München
Telefax: +49 (0) 89/5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die von diesen auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am Mittwoch, 13. Juni 2018, bei der Gesellschaft einzureichen.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Wird ein Kreditinstitut, ein in § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG mit Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen ist.

GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten der Gesellschaft zu richten:

Nymphenburg Immobilien AG
Promenadeplatz 12
80333 München
oder
Telefax: 0 89/29 00 30 79

Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

 

München, im Mai 2018

Der Vorstand

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