„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“: Dritte und letzte Aufforderung zur Einreichung von unrichtig gewordenen Aktienurkunden zum Zwecke des Umtausches

„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Hamburg

Dritte und letzte Aufforderung zur Einreichung von unrichtig gewordenen Aktienurkunden
zum Zwecke des Umtausches

Wertpapier-Kenn-Nr.: 686410 /​ ISIN: DE0006864101

Jetzt nach Zusammenlegung:
Wertpapier-Kenn-Nr.: A3E5D8 /​ ISIN: DE000A3E5D80

Die außerordentliche Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“ oder „Gesellschaft“) hat am 15. Juni 2021 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 4:3 (nach Einziehung von einer Aktie) auf dann EUR 3.015.270,00 (die „Kapitalherabsetzung“) von zuvor EUR 4.020.361,00 beschlossen. Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung von sonstigen Verlusten sowie um den darüber hinaus gehenden Betrag in die Kapitalrücklage einzustellen.

Mit Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses und der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 28. Juli 2021 ist der Inhalt der ausgegebenen Aktienurkunden der Gesellschaft unrichtig geworden.

Mit Wirkung zum 14. September 2021 erfolgte die Umstellung der Notierung der Aktien der OAB AG. Soweit Aktien bei einer Depotbank in Depots eingebucht waren, wurden diese Anteile im Verhältnis 4 zu 3 zusammengelegt. An die Stelle von je vier (4) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE0006864101) traten drei (3) konvertierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A3E5D80).

Die Aktien (konvertierte Aktien, ISIN DE000A3E5D80) sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M. hinterlegt ist. Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils durch die Satzung ausgeschlossen ist, werden keine neuen effektiven Aktienurkunden ausgegeben; das Grundkapital in Höhe von EUR 3.015.270,00 ist in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft. Die Miteigentumsanteile an der Globalurkunde wurden den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten Aktien gutgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund sollen diejenigen Aktienurkunden, die nicht bereits durch Umbuchung der Depotbanken eingezogen und im Anschluss entwertet wurden, für kraftlos erklärt werden, sofern sie nicht bis zum Ablauf der nachstehend genannten Frist wie beschrieben eingereicht werden.

Wir richten hiermit an unsere Aktionäre die

dritte und letzte Aufforderung,
bis zum 20. Dezember 2021(einschließlich)

ihre in ihrem (mittelbaren) Besitz befindlichen Aktienurkunden nebst Gewinn- und Erneuerungsscheinen bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, einzureichen.

Die erste Aufforderung hierzu ist am 09. September 2021 und die zweite Aufforderung am 19. Oktober 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Die Aufforderung zur Einreichung betrifft sämtliche ausgegebenen Aktien der OAB AG, soweit diese nicht bereits durch Umbuchung der Depotbanken eingezogen und entwertet wurden. Erfasst sind damit die nicht bei der Clearstream Banking AG verwahrten Sammel- oder Einzelurkunden. Erfasst sind auch diejenigen Aktienurkunden über den Bestand von Aktien der Gesellschaft, die auf den Namen Osnabrücker Aktien-Bierbrauerei lauten.

Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen.

(1) Soweit Aktionäre ihre Aktien an der OAB AG in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden sie gebeten, durch ihre Depotbank ihre Aktien in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen; die weiteren Schritte werden dann von dem Kreditinstitut veranlasst.

(2) Diejenigen Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, diese innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Girosammelverwahrung einzureichen; die weiteren Schritte werden wiederum von dem Kreditinstitut veranlasst.

Nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit der eingelieferten Urkunden werden die konvertierten Aktien (ISIN DE000A3E5D80) als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG durch entsprechende Depotgutschrift an die einliefernden Aktionäre übertragen. Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden der OAB AG, die trotz dreimaliger Aufforderung nicht bis zum 20. Dezember 2021 (einschließlich) zum Umtausch gegen Gutschrift in Form von girosammelverwahrten Aktien eingereicht worden sind, werden nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Aktien, dem 20. Dezember 2021, nach § 226 AktG für kraftlos erklärt. Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind für die berechtigten Aktionäre, die ihre Aktienurkunden nicht eingereicht haben, die konvertierten Aktien (ISIN DE000A3E5D80) bis zum Zeitpunkt der Kraftloserklärung als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG verbucht und verfügbar.

Nach Kraftloserklärung werden diese Aktien für Rechnung der Beteiligten nach § 226 Abs. 3 AktG durch Verkauf zum Börsenpreis verwertet. Der Erlös wird – abzüglich der Kosten – den berechtigten ehemaligen Aktionären, die ihre Aktienurkunden nicht innerhalb der vorgenannten Frist eingereicht haben, gegen Einreichung der für kraftlos erklärten Aktien bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen anteilig auf ein von diesen benanntes Bankkonto gutgeschrieben oder, soweit die Aktionäre nicht auffindbar sind, beim zuständigen Amtsgericht Hamburg unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme hinterlegt.

 

Hamburg, im November 2021

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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