OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft – Hauptversammlungen 2020

„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Osnabrück

WKN: 686410
ISIN: DE0006864101

Auf Verlangen von Aktionären, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen (nachfolgend zusammen die „Minderheitsaktionäre„), lädt der Vorstand hiermit gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Aktionäre der Gesellschaft zu der am

Mittwoch, den 16. September 2020, 10.00 Uhr (MESZ)

in den Räumen Bürgerhaus Wilhelmsburg
Mengestraße 20 – 21107 Hamburg

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 der Gesellschaft

Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 festzustellen.

Die vorstehenden Unterlagen einschließlich des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzverlusts liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Neuer Wall 18, 201354 Hamburg) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzverlusts

Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, den Bilanzverlust in Höhe von Euro 1.278.228,70 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 Entlastung zu erteilen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 Entlastung zu erteilen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die bisherigen Aufsichtsräte der Gesellschaft treten mit Ablauf dieser Hauptversammlung von Ihrem Amt zurück.

Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Dr. Wolfgang Wiesmann, Stans (Schweiz), Rechtsanwalt und Steuerberater

Herrn Roman Teufl, Ebersberg, Kaufmann

Herrn Tobias Fessel, Gyhum, Handelsvertreter

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Vita der neu zu wählenden Aufsichtsräte finden Sie auf unserer Homepage unter oab-ag.de.

6.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals

Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von Euro 1.278.229,70 um Euro 778.229,70 auf Euro 500.000 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG), um in Gesamthöhe von Euro 778.229,70 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in der Weise, dass der rechnerische Anteil jeder Stückaktie am Grundkapital auf Euro 1 reduziert wird.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses zu regeln.

c)

In Anpassung an den vorstehenden Beschluss erhält § 4 Abs.1 der Satzung mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 500.000.“
d)

Zugleich wird das auf Euro 500.000 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu Euro 4.500.000 durch Ausgabe von bis zu 4.500.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien auf bis zu Euro 5.000.000 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Juli 2020 zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag für jede neue Aktie beträgt Euro 1.

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1 : 9 anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis spätestens zum 01. März 2021 die Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 3 der Satzung

Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, § 9 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder einer anderen Stadt in Deutschland mit mindestens 100.000 Einwohnern statt.“

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung:

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 10 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 26. August 2020, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 09. September 2020; 24.00 Uhr, unter folgenden Kontaktdaten:

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
c/o Otto M. Schröder Bank AG
Axel-Springer-Platz 3 – 20355 Hambrg
Telefax: 040 / 35928 101

zugehen.

Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandte Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.

Pro Depot wird nur 1 Eintrittskarte ausgestellt; siehe besondere Bestimmungen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten übersandt bzw. steht auf der Homepage der OAB AG zur Verfügung.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft:

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Neuer Wall 18, 201354 Hamburg
Telefax: 040 / 34 03 72
E-Mail: IDUNAHALL@web.de

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder Gegenstand bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 02. September 2020, 24.00 Uhr unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Neuer Wall 18, 20354 Hamburg
Telefax: 040 / 34 03 72
E-Mail: IDUNAHALL@web.de

Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 S. 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge der Minderheitsgesellschafter zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail ausschließlich an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft zu übermitteln:

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Neuer Wall 18, 20354 Hamburg
Telefax: 040 / 34 03 72
E-Mail: IDUNAHALL@web.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

Die Gesellschaft wird bis spätesten 01. September 2020, 24.00 Uhr, eingehende, zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internet-Adresse

http://www.oab-ag.de/investor-relations/

zugänglich machen.

c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Veröffentlichung von Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)

Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter

http://www.oab-ag.de/investor-relations/

zugänglich.

Datenschutzrechtliche Informationen

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Namen und Vorname, Anschrift, Email-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart und Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls Name und Vorname sowie Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannte Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, werden sie von der depotführenden Bank im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft übermittelt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme an der Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären ihre Rechte zu ermöglichen.

Aktionäre können von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Übertragung verlangen.

Besondere Bestimmungen zur Tagesordnung für die Hauptversammlung der OAB AG am 16.09.2020

Liebe Aktionäre und Aktionärinnen,

wir wollen unsere Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen. Es ist uns ein Anliegen, diese besondere Hauptversammlung mit Präsenz unserer Aktionäre durchzuführen, um Ihnen Gelegenheit zu geben, die Fragen direkt zu stellen, die sich aus den Ausführungen von Aufsichtsrat und Vorstand ergeben.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht eingehalten werden oder eingehalten werden können, behält sich die Verwaltung vor, diese Hauptversammlung – auch kurzfristig – abzusagen und als spätere virtuelle Hauptversammlung neu einzuberufen.

Wegen der leider immer noch herrschenden Pandemie müssen daher zum Schutz aller Anwesenden die nachstehenden besonderen Bestimmungen vereinbart werden, die von den teilnehmenden Aktionären, Organen und Mitarbeitern bei Teilnahme als anerkannt gelten.

Es gelten folgende Bestimmungen:

Der Versand der Tagesordnung erfolgt ausschließlich elektronisch.

Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt.

Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zur Hauptversammlung wird trotz Anmeldung ohne diesen Schutz nicht gewährt.

Der Mindestabstand (1,5 bis 2 m) muss eingehalten werden, daher feste Plätze (Bestuhlungsplan- keine Tische).

Gäste sind nicht zugelassen.

Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben.

Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und / oder Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber Getränke selbst mitbringen.

Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem Stimmrechtsvertreter/ der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zu übertragen.

 

Hamburg / Osnabrück im Juli 2020


OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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