Obere Alp Golf Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Obere Alp Golf Aktiengesellschaft

Stühlingen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 22. April 2016, 17:30 Uhr, im Clubhaus des Golfclubs Obere Alp e.V., Am Golfplatz 1–3, D-79780 Stühlingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. -fehlbetrages
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss 2015 in Höhe von EUR 6.369,85 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschluss über Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Das Aufsichtsratsmitglied Horst Heller hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Edwin Bürsner, Waldshut-Tiengen, zum Mitglied des Aufsichtsrats für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Horst Heller zu wählen. Herr Edwin Bürsner ist als Mitglied des Aufsichtsrats der IDEAL Versicherung a. G. (Berlin) und als Mitglied des Aufsichtsrats der IDEAL Versicherung AG (Berlin) Mitglied eines anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums. Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Friedrich-Karl Steinwachs – AUREN OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Waldshut-Tiengen – zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

7.

Sonstiges

 

Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung der Oberen Alp Golf Aktiengesellschaft diejenigen Aktionäre zugelassen, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am 3. Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015, der Lagebricht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Jahresüberschusses liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.

 

Stühlingen, im März 2016

Obere Alp Golf Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.