Oberstdorfer Bergbahn AG – Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Oberstdorfer Bergbahn AG
Oberstdorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 26.04.2019

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER KANADA ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST.

Oberstdorfer Bergbahn AG

Oberstdorf

ISIN DE000A2A444 / WKN A2AA44

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre
der Oberstdorfer Bergbahn AG

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Oberstdorfer Bergbahn AG, Oberstdorf (die „Gesellschaft“) vom 27. März 2019 (TOP 6) ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. März 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 1.707.200,00 durch Ausgabe von bis zu 19.400 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019 I). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichgestellten Institut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist schließlich ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.

Diese Ermächtigung wurde am 13. April 2019 in das bei dem Amtsgericht Kempten unter der Nummer HRB 1018 geführte Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (§ 4 Abs. 3 der Satzung).

Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht.

In Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft am 15. April 2019 mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats vom 20. März 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.960.000,00 um bis zu EUR 1.707.200,00 auf bis zu EUR 5.667.200,00 durch Ausgabe von bis zu 19.400 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 88,00 je Aktie (die „Neuen Aktien“) gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Der rechnerische anteilige Betrag am Grundkapital beträgt EUR 88,00, dies entspricht dem geringsten Ausgabebetrag. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Dezember 2018 (einschließlich) gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.

Unmittelbares Bezugsrecht

Die bis zu Stück 19.400 Neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts angeboten.

Bezugspreis

Der Bezugspreis je bezogener Neuer Aktie beträgt EUR 145,00.

Bezugsfrist

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 26. April 2019 bis 10. Mai 2019 (jeweils einschließlich)

über ihre Depotbanken oder direkt bei der Gesellschaft, Oberstdorfer Bergbahn AG, Kornau-Wanne 7, 87561 Oberstdorf, Telefax 08322 / 987550 während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist an die Gesellschaft zu übermitteln und den Bezugspreis von EUR 145,00 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf das angegebene Konto zu zahlen.

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei der Gesellschaft. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.

Bezugsverhältnis

Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 2:1 können Aktionäre für 2 alte Aktien eine (1) Neue Aktie zum Bezugspreis beziehen. Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung im Handelsregister und den weiteren im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ dargestellten Bedingungen.

Soweit das im Rahmen dieser Kapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich. Der Bezug einer einzelnen Neuen Aktie oder eines ganzzahligen Vielfachen hiervon ist möglich. Das Bezugsverhältnis von 2:1 ist möglich, da bereits jetzt bekannt ist, dass der Aktionär Markt Oberstdorf sein Bezugsrecht nicht ausüben wird.

Bezugsrechte

Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist, wo auch die Bezugsrechte geführt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Oberstdorfer Bergbahn AG-Aktien in der ISIN DE000A2AA444, WKN A2AA44 mit Ablauf des 25. April 2019. Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage durch die Gesellschaft übermittelt. Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 145,00 je Neuer Aktie spätestens bis zum 10. Mai 2019 auf das Kapitalerhöhungskonto eingezahlt worden ist:

Kontoinhaber: Oberstdorfer Bergbahn AG
IBAN: DE69 7335 0000 0515 7030 31
BIC: BYLADEM1ALG
bei Sparkasse Allgäu
Verwendungszweck: OBB Bezugsrechtskapitalerhöhung April 2019

Bei effektiven noch bestehenden Reststücken der für kraftlos erklärten Urkunden der Kur- und Verkehrsbetriebe Oberstdorf Aktiengesellschaft also nicht in die Girosammelverwahrung einbezogenen Stückaktien dient als Bezugsrechtsnachweis der Gewinnanteilschein Nr. 17. Wir bitten die betreffenden Aktionäre, sich umgehend an die Gesellschaft zu wenden, damit sie bei der Ausübung des Bezugsrechts unterstützt werden.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Antrag auf Handel der Bezugsrechte an einer Wertpapierbörse wird von der Oberstdorfer Bergbahn AG nicht gestellt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den Bestimmungen des deutschen Rechts übertragbar. Allerdings wird die Oberstdorfer Bergbahn AG den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten nicht vermitteln. Eine Buchung von Bezugsrechten erfolgt nicht, da diese im Aktienregister bei der Gesellschaft geführt werden. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien / Überbezug / Privatplatzierung

Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Neue Aktien werden bezugswilligen Aktionären vom Vorstand parallel zum Bezugsangebot zum Überbezug zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht jedoch nicht. Ein Überbezugswunsch kann nur dann berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist, d.h. bis zum 10. Mai 2019, sowohl die diesbezügliche Überbezugsanmeldung als auch der vollständige Bezugspreis für den Überbezug bei der Gesellschaft eingegangen sind. Sollten Überbezugsanmeldungen nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden können, erhält der Aktionär den im Rahmen des Überbezugs zu viel geleisteten Betrag zurückerstattet. Die Gesellschaft behält sich vor, Überbezugsanmeldungen gegebenenfalls quotal zu kürzen.

Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsangebot, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister wird voraussichtlich bis Ende Juni 2019 erfolgen.

Die im Rahmen der Kapitalerhöhung bezogenen Aktien werden zunächst im Aktienregister geführt. Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking zur Girosammelverwahrung hinterlegt werden wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht gemäß der Satzung der Gesellschaft nicht.

Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft und nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Lieferung der im Zusammenhang mit dem Angebot erworbenen Neuen Aktien nicht vor Ablauf der 32. Kalenderwoche 2019 gerechnet werden kann.

Provisionen

Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären in der Regel die bankübliche Provision berechnet. Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden von der Gesellschaft nicht erstattet.

Wichtige Hinweise

WARNHINWEIS: DER ERWERB DIESES WERTPAPIERS IST MIT ERHEBLICHEN RISIKEN VERBUNDEN UND KANN ZUM VOLLSTÄNDIGEN VERLUST DES EINGESETZTEN VERMÖGENS FÜHREN.

Dieses Bezugsangebot dient ausschließlich der Information der Bezugsberechtigten gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes. Dieses Dokument stellt kein Angebotsdokument und keinen Prospekt gemäß der Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektrichtlinie“) dar. Ein öffentliches Angebot liegt nicht vor. Die Neuen Aktien werden in Deutschland weiterhin nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Nr. 5 Wertpapierprospektgesetz prospektfrei angeboten. Da die neuen Aktien bereits zum Handel an der Börse München zugelassen sind und nur Altaktionären angeboten werden, ist das Angebot der Wertpapiere prospektfrei. Sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Prospektpflicht oder die Notwendigkeit eines Wertpapier-Informationsblattes bejahen, wird die Gesellschaft entsprechende Unterlagen erstellen und die Zulassung der neuen Aktien innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen weiter betreiben. Die Börse München hat eine solche Notwendigkeit bereits verneint.

Den Bezugsberechtigten wird empfohlen, sich vor der Ausübung ihres Bezugsrechts umfassend über die Gesellschaft und den aktuellen Aktienkurs der Aktien der Gesellschaft zu informieren sowie die bisher veröffentlichten Finanz- und Unternehmensinformationen der Gesellschaft, einschließlich des aktuellen Geschäftsberichts zum letzten Geschäftsjahr, zu lesen, die unter

https://www.ok-bergbahnen.com/unternehmen/aktionaersinfo-oberstdorfer-bergbahn-ag/

abrufbar sind.

Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit und auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist bis zur Lieferung der Neuen Aktien zu beenden. Eine Beendigung kommt insbesondere in Betracht: wesentliche nachteilige Veränderungen in der Geschäfts-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft, wesentliche Einschränkungen des Börsenhandels oder des Bankgeschäfts oder, wenn ein wesentlicher Kursverfall der Aktien der Gesellschaft vorliegt. Im Fall der Beendigung des Bezugsangebots verfallen die Bezugsrechte der Aktionäre wertlos. Dies gilt auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Bezugsberechtigte, die infolge der Ausübung ihrer Bezugsrechte Kosten hatten oder Bezugsrechte gekauft haben, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden. Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister oder falls eine Rücknahme der Anmeldung nicht mehr möglich sein sollten, können die Aktionäre, die ihre Bezugsrechte ausgeübt haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis erwerben; ein Rücktritt der Aktionäre ist unzulässig. Ein Widerruf nach Einbeziehung der Neuen Aktien in den Freiverkehr der Börse München ist nicht möglich.

Im Falle der Beendigung vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und wirksamer Rücknahme der Handelsregisteranmeldung entfällt das Bezugsangebot und bereits erteilte Bezugserklärungen bzw. Überbezugsanmeldungen für Neue Aktien werden unwirksam. In einem solchem Fall werden die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge den Aktionären zurück erstattet. Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten.

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt. Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Oberstdorf, im April 2019

Oberstdorfer Bergbahn AG

Der Vorstand

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