Oberstdorfer Bergbahn AG – Ordentliche Hauptversammlung

OBERSTDORFER BERGBAHN AG

Oberstdorf

ISIN DE000A2AA444

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juli 2022
(virtuelle Hauptversammlung)

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (C-19 AuswBekG) in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) in der geänderten Fassung vom 22. Dezember 2020 (sog. COVID-19-Gesetz), dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021, S. 4153) bis zum 31. August 2022 verlängert wurde (nachfolgend „COVID-19-Maßnahmengesetz“), eröffnet weiterhin die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2022 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit weiter andauernden COVID-19-Pandemie gerade in der derzeitigen Omikron-Welle und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft, hat der Vorstand der Oberstdorfer Bergbahn AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung auch im Jahre 2022 Gebrauch zu machen.

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am

Dienstag, den 26. Juli 2022, um 11:00 Uhr

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten statt (virtuelle Hauptversammlung).

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt – durch die Aktionäre selbst oder durch Bevollmächtigte – ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/​21 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020/​21.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2020/​21 in Höhe von -832.418,81 EUR wie folgt zu verwenden:

EUR
Vortrag auf neue Rechnung -832.418,81
Bilanzverlust -832.418,81
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/​21

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01.12.2020 bis einschließlich 30.11.2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/​21

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/​21 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.12.2020 bis einschließlich 30.11.2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahl der vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die für den 26. Juli 2022 einberufen ist, endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, soweit sie nicht entsandt werden bzw. soweit es sich nicht um Arbeitnehmervertreter handelt. Deshalb ist eine Neuwahl der vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 2, § 96 Abs. 1 Alternative 4 AktG, § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende vier Personen bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/​26 beschließt, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Klaus King, wohnhaft in Oberstdorf, kommunaler Wahlbeamter, 1. Bürgermeister Markt Oberstdorf

Herrn Uwe Behr, wohnhaft in Ofterschwang, Maschinenbauingenieur und Betriebswirt, geschäftsführender Gesellschafter

Herrn Michael Tanzer, wohnhaft Neustift (A), Betriebswirt, Geschäftsführer

Herr Peter Titzler, wohnhaft in Oberstdorf, Dipl.-Forstwirt (univ.), Forstdirektor a. D.

Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass Sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​22

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

asr GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bahnhofplatz 1
87435 Kempten

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/​22 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.

Soweit es sich daher nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Dienstag, den 19. Juli 2022, bei unserer Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben:

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend Covid-19-Maßnahmegesetz) unter Verlängerung durch die Verordnung vom 28.10.2020 (GesRGenRCOVMVV) (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 2258) in der geänderten Fassung vom 22. Dezember 2020 (sog. COVID-19-Gesetz) (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 3328), dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021, S. 4153) bis zum 31. August 2022 verlängert wurde (nachfolgend „COVID-19-Maßnahmengesetz“), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die Hauptversammlung wird am 26. Juli 2022 ab 11:00 Uhr (MESZ) für angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte in voller Länge live im Internet über ein elektronisches System unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-obb-2022

übertragen. Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zuvor unter Angabe einer E-Mail-Adresse anmelden. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Den für den Online-Zugang erforderlichen Internet-Zugangscode erhalten sie per E-Mail nach ihrer erfolgten Anmeldung. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens zum 25. Juli 2022, 10:00 Uhr, unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Diese sind an

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

zu richten. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung unter Angabe der Nummer der Stimmrechtskarte im Wege elektronischer Kommunikation zu Protokoll des Notars erklärt werden. Die genaue Information hierzu erhalten die angemeldeten Aktionäre mit ihrer Zugangsberechtigung. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich spätestens bis zum 19. Juli 2022, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

bei der Gesellschaft anmelden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Dienstag, den 19. Juli 2022, bei unserer Gesellschaft angemeldet haben. Zur Anmeldung ist eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Die Gesellschaft wird den angemeldeten Aktionären an die angegebene E-Mail-Adresse unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist Zugangsdaten zur Einwahl in die Hauptversammlung zukommen lassen. Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

In technischer Hinsicht ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine dem üblichen Standard entsprechende Internetverbindung sowie die Nutzung der gängigen Internetbrowser (z.B. Chrome oder Firefox) erforderlich, aber auch ausreichend. Es kann ggf. erforderlich sein, eine entsprechende App zu installieren.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben. Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl ein Formular an, das allen im Aktienregister eingetragenen Namensaktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt wird. Die Briefwahl sollte aus organisatorischen Gründen bis zum 25. Juli 2022, 10.00 Uhr, vorliegen.

Die Briefwahl sollte zur Erleichterung der Organisation bis zum 25. Juli 2022, 10:00 Uhr, vorliegen, ihr Widerruf beziehungsweise eventuelle Änderungen können auch noch während der Hauptversammlung aber dann nur noch per E-Mail vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Die weiteren Einzelheiten können die Aktionäre den unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-obb-2022

hinterlegten näheren Erläuterungen entnehmen.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen können bis spätestens 25. Juli 2022, 10:00 Uhr, („Briefwahlfrist“) postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an folgende Anschrift übersandt werden:

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Daneben können Änderungen etc. von Briefwahlstimmen der Gesellschaft bis zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung per E-Mail an

c.piechotta@ok-bergbahnen.com

übermittelt werden.

Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, welches den im Aktienregister eingetragenen Namensaktionären mit den Anmeldeunterlagen übersandt wird.

Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/​Weisungen (Stimmrechtsvertretung) eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per E-Mail, 2. in Papierform.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Stimmrechtsvertretung

Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Außerdem bieten wir unseren Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den im Aktienregister eingetragenen Namensaktionären per Post übersandt und kann vor und auch noch während der Hauptversammlung erfolgen, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen.

Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung des mit der Stimmrechtskarte übersandten Formulars erteilt werden. Das ausgefüllte Vollmachtsformular ist in diesem Fall bis spätestens zum Ablauf des 25. Juli 2022, 10:00 Uhr (Eingang maßgeblich), an folgende Anschrift zu übermitteln:

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001

oder bis zum Beginn der Abstimmung per E-Mail an

c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden allen im Aktienregister eingetragenen Namensaktionären zugesandt.

Ohne ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können die Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars und stellen keine Fragen im Auftrag von Aktionären.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist die Anmeldung des Aktionärs fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Der Widerruf der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann bis spätestens zum Beginn der Abstimmung per E-Mail oder per Post an die oben genannten Anschriften bis spätestens zum Ablauf des 25. Juli 2022, 10:00 Uhr (Eingang maßgeblich), erfolgen.

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist die Anmeldung des Aktionärs fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit sie nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere der in § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der Textform.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere der in § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Ein solches Formular wird den im Aktienregister eingetragenen Namensaktionären zugesandt.

Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass sie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft beziehungsweise den Widerruf an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermitteln

c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht beziehungsweise des Widerrufs sowie Änderungen können noch bis 25. Juli 2022, 10:00 Uhr, an die vorgenannte E-Mail-Adresse erfolgen.

Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des Covid-19-Gesetzes

Ergänzungsverlangen
(§ 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 02. Juli 2022, 24:00 Uhr MESZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln

Oberstdorfer Bergbahn AG
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

Anträge von Aktionären
(§ 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes)

Aktionäre können einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen.

Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum 11. Juli 2022, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite

www.ok-bergbahnen.com/​hv-obb-2022

zugänglich gemacht.

In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-obb-2022

beschrieben.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Ordnungsgemäße Anträge, die bis zum 11. Juli 2022, 24:00 Uhr, zugehen, werden in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

Wahlvorschläge von Aktionären
(§ 127 des Aktiengesetzes)

Aktionäre können Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern machen.

Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum 11. Juli 2022, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite

www.ok-bergbahnen.com/​hv-obb-2022

zugänglich gemacht.

Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 des Aktiengesetzes).

Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.

Nach § 127 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft beschrieben unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-obb-2022

Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich

Oberstdorfer Bergbahn AG
z. Hd. Frau Cornelia Piechotta
Kornau-Wanne 7
D-87561 Oberstdorf

oder per Telefax: +49 8322 /​ 9600-1001
oder per E-Mail: c.piechotta@ok-bergbahnen.com

Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des Covid-19-Gesetzes)

Den Aktionären wird gemäß Artikel 2, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Das Auskunftsrecht im Sinne des § 131 Aktiengesetz besteht nicht. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung – also bis spätestens 25. Juli 2022, 10:00 Uhr – im Wege der elektronischen Kommunikation an die Gesellschaft von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten eingereicht werden können. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist können keine Fragen eingereicht oder gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen der Aktionäre beantwortet (Artikel 2, § 1 Absatz 2 Satz 2 1. Halbsatz COVID-19-Gesetz). Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt werden. Bei der Beantwortung von Fragen werden die Namen der Fragesteller nur dann offengelegt, wenn diese bei Übersendung ihrer Fragen ausdrücklich darum bitten.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-obb-2022

abrufbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 64.400 auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben, die 64.400 Stimmrechte gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 64.400.

Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren erweiterten Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ok-bergbahnen.com/​hv-obb-2022

 

Oberstdorf, im Mai 2022

Oberstdorfer Bergbahn AG

Der Vorstand

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