Obstland Dürrweitzschen AG – Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung

Obstland Dürrweitzschen Aktiengesellschaft

Grimma

Wertpapier-Kenn-Nummer WKN 685 720

Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit wird die 31. ordentliche Hauptversammlung der Obstland Dürrweitzschen AG

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Generalstimmrechtsvertreterin der Verwaltung der Gesellschaft)

für Donnerstag, den 25. August 2022 um 11:00 Uhr

in die Geschäftsräume der ADK Medienagentur & Veranstaltungstechnik,
Gorkistraße 38 in 04347 Leipzig,

einberufen.

Zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten verzichten wir auf die Durchführung einer Präsenzveranstaltung und richten die Hauptversammlung erneut virtuell aus.

Tagesordnung:

1.

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. (1) Satz 1 AktG sowie Bericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2021 und Konzernjahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 27.06.2022 bereits gebilligt; der Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu TOP 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Mathias Möbius für das gesamte Geschäftsjahr 2021 sowie den Vorständen Jan Kalbitz für seine Amtszeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 und Herrn Erik Buitenhuis für seine Amtszeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 Entlastung zu erteilen.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.“

4.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend aufgeführten Änderungen der Gesellschaftssatzung zuzustimmen.“

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat sind zu der Überzeugung gekommen, dass die aktuell geltenden Satzungsbestimmungen aufgrund neuer Gegebenheiten in der Gesellschaft dringender Veränderungen bedürfen.

Nachfolgend sind alle Änderungsvorschläge aufgeführt:

§ 27 Jahresabschluss wird konkretisiert und geändert in § 27 Konzern-Jahresabschluss

§ 27 (1) Satz 1: Jahresabschluss wird geändert in Konzern-Jahresabschluss
Lagebericht wird geändert in Konzern-Lagebericht
§ 27 (2) Satz 1: Jahresabschluss wird geändert in Konzern-Jahresabschluss
Lagebericht wird geändert in Konzern-Lagebericht
§ 27 (2) Satz 3: Jahresabschluss wird geändert in Konzern-Jahresabschluss
§ 27 (3) Satz 1: Jahresabschlusses wird geändert in Konzern-Jahresabschlusses
Lageberichtes wird geändert in Konzern-Lageberichtes
§ 27 (4) Satz 1: Jahresabschluss wird geändert in Konzern-Jahresabschluss
Lagebericht wird geändert in Konzern-Lagebericht
§ 27 (5) Satz 1: Abschlussprüfers wird geändert in Konzern-Abschlussprüfers
Jahresabschlusses wird geändert in Konzern-Jahresabschlusses
§ 27 (6) Satz 1: Jahresabschluss wird geändert in Konzern-Jahresabschluss
§ 28 (1) Satz 1: Jahresabschluss wird geändert in Konzern-Jahresabschluss
5.

Beschlussfassung über die Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

„Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2022 die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft aus Leipzig zum Konzernabschlussprüfer zu wählen.“

6.

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der Beendigung der 31. ordentlichen Hauptversammlung am 25.08.2022. Daher ist eine Neuwahl der Anteilseigner-Vertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.

Der gemäß § 95 AktG (Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder) und § 11 Abs. (1) der Gesellschaftssatzung (Zusammensetzung und Amtsdauer) aus neun Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 AktG (Zusammensetzung des Aufsichtsrats), § 101 AktG (Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder) und § 4 DrittelbG (Zusammensetzung) aus sechs von der Hauptversammlung und aus drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

„Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl durch die Hauptversammlung folgende Damen und Herren als Mitglieder des Aufsichtsrates vor:

1.

Heiner Hellfritzsch, Dipl.-Ingenieur, FB Verfahrenstechnik, 04720 Döbeln

2.

Bernd Hättasch, Dipl.-Ingenieur (FH), FB Obstproduktion, 04668 Grimma-Dürrweitzschen

3.

Matthias Andrä, Dipl.-Ingenieur (FH), FB Obstproduktion, 04668 Grimma-Dürrweitzschen

4.

Mario Richter, Dipl.-Betriebswirt (FH), 04703 Leisnig OT Minkwitz

5.

Nancy Klima, Dipl.-Betriebswirtin (BA), FB Bank, 04720 Döbeln

6.

Torsten Krawczyk, Dipl.-Ingenieur, Agrarwirtschaft, 04720 Westewitz“

7.

Wahl der Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates

Die Amtszeit aller Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates endet ebenfalls mit der Beendigung der 31. ordentlichen Hauptversammlung am 25.08.2022. Es ist deshalb auch eine Neuwahl der Ersatzmitglieder der Anteilseigner-Vertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.

Entsprechend § 101 Abs. (3) AktG und § 11 Abs. (3) der Gesellschaftssatzung können für Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner-Vertreter Ersatzmitglieder gewählt werden, die in einer bei der Wahl festgelegten Reihenfolge an die Stelle vorzeitig ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner treten.

„Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl durch die Hauptversammlung folgende Damen und Herren als Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates vor:

1.

Tony Schurigt, Bankbetriebswirt, 04808 Wurzen

2.

Torsten Hamann, Handelsfachwirt, 04703 Leisnig

3.

Dr. Dieter Heider, Dipl.-Agraringenieur und Promotion zum Dr. agr., 04178 Leipzig“

Im Zusammenhang mit dem 2020 begonnenen Restrukturierungsprozess und den damit verbunden mehrjährigen komplexen Maßnahmenpaketen empfiehlt die Verwaltung, amtierende Aufsichtsratsmitglieder, welche sich der Wiederwahl stellen, im Amt zu bestätigen.

Alle neu zur Wahl stehenden Kandidaten (Mitglieder und Ersatzmitglieder) wurden in Orientierung an den Punkt D.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex durch einen Nominierungsausschuss benannt, der insbesondere die fachliche Eignung für die anstehenden Aufgaben geprüft hat.

Alle vorgeschlagenen Kandidaten (Mitglieder und Ersatzmitglieder) werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, gewählt.

Zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der Obstland Dürrweitzschen AG, deren Organen oder den Tochtergesellschaften und deren Organen bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne Punkt C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Im Rahmen der Möglichkeit von Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen durch die Aktionäre ist eine auch kurzfristige Änderung der Tagesordnung möglich und bleibt vorbehalten.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020, das zuletzt durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4153) geändert worden ist (COVID-19-Gesetz), laden wir unsere Aktionäre zur 31. ordentlichen Hauptversammlung der Obstland Dürrweitzschen AG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ein, die am Donnerstag, 25. August 2022, um 11 Uhr (MESZ) in der Gorkistraße 38, 04347 Leipzig, stattfindet. Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters sowie der Mitglieder des Vorstandes, eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars, der Generalstimmrechtsvertreterin der Verwaltung der Gesellschaft und unverzichtbaren Technik- und Organisations-Personals (Back-Office) für die Durchführung in den Geschäftsräumen der ADK Medienagentur & Veranstaltungstechnik, Gorkistraße 38 in 04347 Leipzig, statt.

Gemäß § 134 Abs. (4) AktG und § 24 Abs. (2) der Gesellschaftssatzung führt der Leiter der Hauptversammlung die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Form der Abstimmungen.

Die Durchführung der 31. ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des „COVID-19-Gesetzes“ vom 27.03.2020 führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre:

Als virtuelle Hauptversammlung wird der Ablauf vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird durch einfache (Post) bzw. elektronische Briefwahl (E-Mail, Tele-Fax) oder Vollmachtserteilung an eine Generalstimmrechtsvertreterin der Verwaltung der Gesellschaft ermöglicht.

Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der postalischen oder elektronischen Kommunikation (E-Mail, Tele-Fax) im Vorfeld der Hauptversammlung im Rahmen der gesetzlichen Fristen eingeräumt.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation (E-Mail, Tele-Fax) Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.

Eine Teilnahme der Aktionäre ist nicht möglich. Es besteht daher für die Aktionäre keine Möglichkeit, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu stellen oder Wahlvorschläge zu unterbreiten.

Gemäß § 22 Abs. (1) der Gesellschaftssatzung sind diejenigen Aktionäre zur Partizipation an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Da die Aktionäre nicht persönlich an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können sie bei der Ausübung ihres Stimmrechtes nur die einfache (Post) bzw. elektronische Briefwahl (E-Mail, Tele-Fax) vollziehen oder eine von der Verwaltung der Gesellschaft benannte Generalstimmrechtsvertreterin bevollmächtigen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. (3) S. 2 AktG und § 23 Abs. (2) S. 2 der Gesellschaftssatzung und § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwingend der Schriftform.

Zudem muss die von der Verwaltung der Gesellschaft benannte Generalstimmrechtsvertreterin im Besitz der Weisungen des Aktionärs zur Stimmrechtsausübung zu allen Tagesordnungspunkten sein.

Die von der Verwaltung der Gesellschaft benannte Generalstimmrechtsvertreterin übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen zur Stimmrechtsausübung aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.

Die von der Verwaltung der Gesellschaft benannte Generalstimmrechtsvertreterin nimmt keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Ein Widerruf oder die Änderung des Abstimmungsvotums für einzelne Beschlusspunkte müssen der von der Verwaltung benannten Generalstimmrechtsbevollmächtigten bis einen Tag vor dem Tag der Hauptversammlung im Original unter Obstland-Straße 48, 04668 Grimma-Dürrweitzschen, zugegangen sein.

Neben der Bevollmächtigung der von der Verwaltung der Gesellschaft benannten Generalstimmrechtsvertreterin können die Aktionäre auch von der Möglichkeit der einfachen oder elektronischen Briefwahl via Post, E-Mail oder Tele-Fax Gebrauch machen.

Für die Stimmrechtsübertragung oder die Briefwahl sind die entsprechenden Formulare – gemeinsam mit dem Anmeldebogen zur (virtuellen) Hauptversammlung – nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eintreffend – einzureichen oder es ist nach der Anmeldung (durch Übermittlung des Formulars gemäß Anlage 3) eine gesonderte Stimmabgabe (postalisch bis einen Tag vor der Hauptversammlung eingehend; elektronisch bis zum Beginn der jeweiligen Abstimmung) vorzunehmen.

Interaktive Wortmeldungen, Fragen, Wahlvorschläge und Antragstellungen am Tage der Hauptversammlung sind im Rahmen der virtuellen Durchführung nicht möglich.

Das Recht des Widerspruchs zu Protokoll ist davon unbenommen und kann unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Stimmrechtsausübung – durch ausgeübte Briefwahl oder erteilte Vollmacht an die Generalstimmrechtsvertreterin – während des Verlaufs der Hauptversammlung unter der Mailadresse

Notar@obstland.de

geltend gemacht werden. Mit der Erklärung des Widerspruchs ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem der Name, das Geburtsdatum, die Adresse des Aktionärs und die Aktionärsnummer angegeben werden.

Fragen zu ausschließlich gesellschaftsrelevanten Themen sind bis spätestens einen Tag vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eintreffend (23.08.2022 /​ 24:00 Uhr (MESZ)) auf dem Wege der elektronischen Kommunikation (fernschriftlich) via E-Mail an

Hauptversammlung@obstland.de

oder via Tele-Fax an 034386-95 126 oder (schriftlich) via Post an untenstehende Adresse zu stellen und abweichend von § 131 AktG vom Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen zuzulassen und zu beantworten. Mit der bzw. den Fragen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem der Name, das Geburtsdatum, die Adresse des Aktionärs und die Aktionärsnummer angegeben werden.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind bis spätestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übersenden. Gegenanträge sind mit einer Begründung zu versehen.

Die Anträge sind zu richten an:

via Post: Obstland Dürrweitzschen AG
Obstland-Straße 48
04668 Grimma-Dürrweitzschen
via Tele-Fax: 034386 – 95126
via E-Mail: Hauptversammlung@obstland.de

Die Verwaltung regt an, dass diejenigen Aktionäre, die ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben oder eine Weisung an die Stimmrechtsbevollmächtigte erteilen wollen, dies erst vornehmen, nachdem solche Gegenanträge oder Wahlvorschläge von der Gesellschaft im Internet veröffentlicht wurden, mithin innerhalb von frühestens 10 Tagen vor der Hauptversammlung.

Die Partizipation der form- und fristgemäß angemeldeten /​ aller im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre an der (virtuellen) Hauptversammlung ist über eine Internet-Plattform möglich.

Dazu wird der vollständige Verlauf der Hauptversammlung mit den Berichten von Vorstand und Aufsichtsrat, den Beschlussfassungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und den Ergebnissen der Stimmenauszählung auf dem Wege der elektronischen Kommunikation (Live-Sendung /​ Streaming ins Internet) übertragen.

Die Plattform, das Benutzerpasswort und der entsprechende persönliche Zugangscode werden den Aktionären mit einem Aktionärsbrief übermittelt.

 

Grimma-Dürrweitzschen, den 22.07.2022


Für den Aufsichtsrat der Obstland Dürrweitzschen AG:

Heiner Hellfritzsch
Aufsichtsratsvorsitzender

 

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