Obstland Dürrweitzschen Aktiengesellschaft Grimma – Hauptversammlung

Obstland Dürrweitzschen Aktiengesellschaft

Grimma

Wertpapier-Kenn-Nummer WKN 685 720

Einladung
zur 23. ordentlichen Hauptversammlung der Obstland Dürrweitzschen AG

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Sonnabend, dem 30. August 2014 um 10:00 Uhr
im Saal 1 des Congress-Center Leipzig der Leipziger Messe GmbH, Messeallee 1, in 04356 Leipzig
stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung der Obstland Dürrweitzschen AG ein.

 

Tagesordnung:

1.

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. (1) Satz 1 AktG sowie Bericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns:
„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 197.776,50 € zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 € je bezugsberechtigter Aktie im Nennwert von 26,00 € abzüglich des Bestandes an eigenen Aktien zu verwenden.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013:
„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.“

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013:
„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.“

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014:
„Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2014 Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Neumann, Diplomkaufmann, 01445 Radebeul, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer zu wählen.“

Gemäß § 134 Abs. (4) AktG und § 24 Abs. (2) der Gesellschaftssatzung führt der Leiter der Hauptversammlung die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Form der Abstimmungen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 22 f. der Gesellschaftssatzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens vertreten lassen.

Begründete Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übersenden.

Die Anträge sind zu richten an:

postalisch: Obstland Dürrweitzschen AG
Obstland-Straße 48
04668 Grimma-Dürrweitzschen
via Telefax: +49 (0)3 43 86 – 95 126
per E-Mail: obstland@obstland.de

 

Dürrweitzschen, den 18. Juli 2014

Der Aufsichtsrat

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