Obstland Dürrweitzschen Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Obstland Dürrweitzschen Aktiengesellschaft

Grimma

Einladung
zur 27. ordentlichen Hauptversammlung

Wertpapier-Kenn-Nummer WKN 685 720

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
am Sonnabend, dem 25. August 2018 um 10:00 Uhr
im Saal 1 des Congress-Center Leipzig der Leipziger Messe GmbH,
Messeallee 1, in 04356 Leipzig,
stattfindenden 27. ordentlichen Hauptversammlung
der Obstland Dürrweitzschen AG mit Sitz in Grimma ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. (1) Satz 1 AktG sowie Bericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss in seiner Sitzung am 11.06.2018 bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu TOP 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem für 2017 ausgewiesenen Jahresergebnis in Höhe von 530.703,09 € werden 26.535,15 € in die gesetzliche Rücklage und 306.106,94 € in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Der ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 198.007,00 € wird zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 € je bezugsberechtigter Aktie im Nennwert von 26,00 € verwendet.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstandsmitgliedern Heiner Hellfritzsch und Gerd Kalbitz für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2017 (01.01. bis 25.08. bzw. 31.08.2017) und den Vorstandsmitgliedern Jan Kalbitz und Mathias Möbius für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2017 (01.07. bis 31.12.2017) Entlastung zu erteilen.“

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.“

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

„Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2018 Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ansgar Reichert, Diplomkaufmann, 01307 Dresden, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer zu wählen.“

Gemäß § 134 Abs. (4) AktG und § 24 Abs. (2) der Gesellschaftssatzung führt der Leiter der Hauptversammlung die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Form der Abstimmungen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 22 f. der Gesellschaftssatzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechtes gemäß § 134 Abs. (3) AktG und § 23 Abs. (2) S. 1 der Gesellschaftssatzung durch einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. (3) S. 2 AktG und § 23 Abs. (2) S. 2 der Gesellschaftssatzung der Schriftform.

Zudem muss der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter im Besitz der Weisungen des Aktionärs zur Stimmrechtsausübung zu allen Tagesordnungspunkten – komplex oder einzeln – sein.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen zur Stimmrechtsausübung aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.

Zu beachten ist, dass der Stimmrechtsvertreter des Unternehmens keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennimmt.

Begründete Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand un /oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übersenden.

Die Anträge sind zu richten an:

postalisch: Obstland Dürrweitzschen AG
Obstland-Straße 48
04668 Grimma-Dürrweitzschen
via Telefax: +49 (0)34386 – 95 126
per E-Mail: obstland@obstland.de

 

Grimma-Dürrweitzschen, den 13. Juli 2018


Für den Aufsichtsrat der Obstland Dürrweitzschen AG:

Heiner Hellfritzsch
Aufsichtsratsvorsitzender

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