Öchsle – Bahn Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Öchsle-Bahn AG

Biberach

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Samstag, 23. Juni 2018, 14:00 Uhr, in der Kapfhalle in Ochsenhausen stattfindenden 21. Ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Für die Hauptversammlung am 23. Juni 2018 wird folgende Tagesordnung festgelegt:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 mit den Berichten des Aufsichtsrats und des Vorstands

2.

Bericht der Öchsle Bahn Betriebs gGmbH

3.

Beschlussfassung über den Bonus für das Jahr 2017, verwendbar nur im Jahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bonuscoupons 2017 mit einem Rabatt bei der Fahrt mit der Öchsle-Museumsbahn in Höhe von 1,50 Euro auszustatten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahlen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 11 der Satzung aus neun Mitgliedern zusammen, von denen sechs Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren bis zum Ende der Hauptversammlung 2023 in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.

Martin Bücher,
Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Biberach, 88400 Biberach

2.

Kurt Frey,
Polizeidirektor i.R., 88416 Ochsenhausen

3.

Thomas Handtmann,
Geschäftsführer Albert Handtmann Holding GmbH & Co. KG, 88400 Biberach

4.

Walter Holderried,
Erster Landesbeamter des Landkreises Biberach, 88400 Biberach

5.

Michael Ott,
Geschäftsführer Schussenrieder Brauerei Ott GmbH & Co. KG, 88427 Bad Schussenried

6.

Dr. Heiko Schmid,
Landrat des Landkreises Biberach, 88400 Biberach

Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, „AuditTax Schön & Partner“, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft in Biberach, zum Abschlussprüfer zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, ist nach § 17 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der den mit der Aktie ausgegebenen Berechtigungsschein oder die Aktie selbst vorlegt.

 

Biberach, im Mai 2018

– Der Vorstand –

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