Öchsle-Bahn Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Öchsle-Bahn Aktiengesellschaft

Biberach an der Riß

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, 12. Oktober 2020, um 14:00 Uhr stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die diesjährige Hauptversammlung der „Öchsle Bahn Aktiengesellschaft“ wird ohne physische Präsenz ihrer Aktionäre oder deren Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Ort der Versammlung sind die Geschäftsräume der Kreissparkasse Biberach, Zeppelinring 27 – 29, 88400 Biberach.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 mit den Berichten des Aufsichtsrats und des Vorstands

Geschäftsabschluss bzw. Lagebericht für das Jahr 2019 sind im Internet unter

www.oechsle-bahn.de

> Hauptversammlung 2020 einzusehen.

2.

Bericht der Öchsle Bahn Betriebs gGmbH

3.

Beschlussfassung über den Bonus für das Jahr 2019, verwendbar nur in den Jahren 2020 und 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bonuscoupon 2019 mit einem Rabatt bei der Fahrt mit der Öchsle-Museumsbahn in Höhe von 1,50 Euro, verwendbar nur in den Jahren 2020 und 2021, auszustatten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, „AuditTax Schön & Partner“, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft in Biberach, zum Abschlussprüfer zu wählen.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts:

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten gem. § 1 COVID-19-Gesetz (Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz). Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung. Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet verfolgen, die sich angemeldet haben. Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt im Vorfeld der Hauptversammlung per Briefwahl oder Vollmachtserteilung.

Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 7. Oktober 2020 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Öchsle Bahn Aktiengesellschaft
c/o Kreissparkasse Biberach
z.H. Frau Beate-Cornelia Steinhauser
Zeppelinring 27 – 29, 88400 Biberach

Fragemöglichkeit:

Gemäß § 1 Abs. 2, Nr. 3 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens 9. Oktober 2020, 24:00 Uhr, eingehen (bitte per Mail an beate-cornelia.steinhauser@ksk-bc.de).

 

Biberach, im September 2020

– Der Vorstand –

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