ÖKO-TEST AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

ÖKO-TEST AG

Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 18. Dezember 2020, um 14:00 Uhr (MEZ), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet wegen der anhaltenden COVID-19-Pandemie nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 („COVID-19-Gesetz„) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) statt.

Ort der Hauptversammlung sind Räume am Sitz der Gesellschaft, Kasseler Straße 1a, 60486 Frankfurt am Main. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die virtuelle Hauptversammlung wird jedoch für alle Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton über das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.oekotest.de/oekotest/Investor-Relations_410.html

zugängliche passwortgeschützte Hauptversammlungs-Portal („HV-Portal„) übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich durch elektronische Briefwahl über dieses HV-Portal oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Weitere Angaben und Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, unter anderem zum HV-Portal, zur Stimmrechtsangabe sowie zu den Zugangsdaten folgen unten unter „Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung“.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

Die vorgenannten Unterlagen sind bereits von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der ÖKO-TEST AG unter der Internetadresse

https://www.oekotest.de/oekotest/Investor-Relations_410.html

unter „Geschäftsberichte und weitere Informationen“ passwortgeschützt verfügbar und werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Siehe dazu weiter unten unter „Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung“.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 weist einen Bilanzverlust von EUR 6.435.495,70 aus. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzverlustes ist daher nicht vorgesehen.

Im Rahmen seiner Rede wird der Vorstand über die laufende Geschäftsentwicklung sowie die von der Gesellschaft verfolgte Unternehmensstrategie berichten.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 amtierenden Vorstand Hans Oppermann für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum jeweils Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Carolin Reindl und Norbert Schüren enden jeweils mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2020.

Der gemäß § 4 Nr. 1 der Satzung der ÖKO-TEST AG aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG allein aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Frau Carolin Reindl, Volljuristin, Justitiarin der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, wohnhaft in Hartenholm,

b)

Herrn Norbert Schüren, Verleger, wohnhaft in Marburg,

jeweils als Aufsichtsratsmitglied wiederzuwählen.

Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

1.

INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT UND DORT ZUGÄNGLICHE UNTERLAGEN UND INFORMATIONEN

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der ÖKO-TEST AG unter der Internetadresse

https://www.oekotest.de/oekotest/Investor-Relations_410.html

mit dem den Aktionären bereits in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Passwort abrufbar.

Etwaige bei der ÖKO-TEST AG eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Über die Internetseite ist auch das HV-Portal der Gesellschaft erreichbar, das für die Aktionäre u.a. eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung ermöglicht.

2.

DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE UND IHRER BEVOLLMÄCHTIGTEN, ÜBERTRAGUNG IN BILD UND TON, ZUGANGSDATEN

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung am 18. Dezember 2020 auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Zuschaltung (Zuschaltung) durchgeführt.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung im HV-Portal unter der Internetadresse

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über das HV-Portal verfolgen.

Den Aktionären werden die Informationen und Zugangsdaten für das HV-Portal noch per Post zugesandt. Das HV-Portal steht den Aktionären ab dem 27. November unter der Internetadresse

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zur Verfügung.

3.

PASSWORTGESCHÜTZTES HV-PORTAL

Unter der Internetadresse

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unterhält die Gesellschaft ab dem 27. November 2020 ein passwortgeschütztes HV-Portal. Über dieses können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den individuellen Zugangsdaten, die Sie noch postalisch erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre postalisch bzw. im Internet unter

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Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

4.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG (ZUSCHALTUNG) UND DIE AUSÜBUNG DER AKTIONÄRSRECHTE, INSBESONDERE DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (Zuschaltung) und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

5.

AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS DURCH (ELEKTRONISCHE) BRIEFWAHL

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl).

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl das unter der Internetadresse

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erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist ab dem 27. November 2020 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Briefwahl“ vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl über das HV-Portal erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

6.

AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS DURCH VOLLMACHTS- UND WEISUNGSERTEILUNG AN DEN STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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zum Download bereitgestellte Formular zur Verfügung. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 16. Dezember 2020, 24:00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen:

Öko-Test AG, c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse

https://www.oekotest.de/oekotest/Investor-Relations_410.html

erreichbare passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das HV-Portal ist ab dem 27. November 2020 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Vollmacht und Weisungen“ vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. Dies gilt auch für mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars erteilte Vollmachten und Weisungen.

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Erhält der Stimmrechtsvertreter für die Aktien eines Aktionärs mehrere Vollmachten und Weisungen oder erhält er diese auf verschiedenen Übermittlungswegen, wird die zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per HV-Portal, 2. per E-Mail und 3. in Papierform. Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten und Weisungen wird der Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit neben Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; der Stimmrechtsvertreter wird insoweit von einer ihm erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.

Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auch im Internet unter

https://www.oekotest.de/oekotest/Investor-Relations_410.html

einsehbar.

7.

BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES DRITTEN ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS UND SONSTIGER RECHTE

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits über das HV-Portal (Erhalt der Zugangsdaten des bevollmächtigenden Aktionärs vorausgesetzt), durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Es steht Ihnen dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.oekotest.de/oekotest/Investor-Relations_410.html

zur Verfügung. Eine Bevollmächtigung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ist ausschließlich an die nachfolgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 16. Dezember 2020, 24:00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen:

Öko-Test AG, c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Zudem kann eine Bevollmächtigung und der Widerruf über das Portal unter

https://www.oekotest.de/oekotest/Investor-Relations_410.html

bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 18. Dezember 2020 erfolgen.

Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die besonderen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre werden deshalb gebeten, sich ggf. mit den betreffenden Vollmachtsempfängern rechtzeitig über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte spätestens am Tag der Hauptversammlung (Zugang bei der Gesellschaft) den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie bzw. als Scan) per Post oder E-Mail an die für die Anmeldung genannte Adresse übermittelt.

Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 16. Dezember 2020, 24.00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail ist bis zum Beginn der Abstimmungen auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass die Vollmacht (z. B. als Scan) per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts, über das HV-Portal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass dieser vom Aktionär die mit der Mitteilung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält.

Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Vollmachtserteilung an Dritte sind im Internet unter

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einsehbar.

8.

FRAGEMÖGLICHKEIT DER AKTIONÄRE

Aktionäre haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 16. Dezember 2020 (24:00 Uhr), über das HV-Portal der Gesellschaft unter

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einzureichen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können eingereichte Fragen nicht berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

9.

ERKLÄRUNG VON WIDERSPRÜCHEN ZU PROTOKOLL

Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das unter

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zugängliche HV-Portal der Gesellschaft auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Widerspruch einlegen“ vorgesehen.

10.

ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE GEMÄSS § 122 ABS. 2, § 126 ABS. 1, § 127, § 131 ABS. 1 AKTG I.V.M. § 1 ABS. 2 SATZ 1 NR. 3 COVID-19-GESETZ

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum Ablauf des 23. November 2020 (24:00 Uhr) zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an:

ÖKO-TEST AG
Der Vorstand
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main
E-Mail: investor@oekotest.de

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der ÖKO-TEST AG unter

https://www.oekotest.de/oekotest/Investor-Relations_410.html

bekannt gemacht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gemäß den §§ 126, 127 AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen bis 3. Dezember 2020, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

ÖKO-TEST AG
Der Vorstand
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main
E-Mail: investor@oekotest.de

Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaig zugänglich zu machenden Begründung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.oekotest.de/oekotest/Investor-Relations_410.html

unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß den §§ 126, 127 AktG hierfür auch im Übrigen erfüllt sind. Unter der vorgenannten Internetadresse werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz – abweichend von § 131 AktG – nur nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz hat die Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und Institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.

Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zur Fragemöglichkeit der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz wird verwiesen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz sind der Öffentlichkeit auf der Internetseite der ÖKO-TEST AG unter der Internetadresse

https://www.oekotest.de/oekotest/Investor-Relations_410.html

zugänglich gemacht.

11.

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (Daten) und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund möchten wir Sie mit den nachfolgenden Hinweisen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die ÖKO-TEST AG (Gesellschaft) und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) zustehenden Rechte informieren.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

ÖKO-TEST AG
Kasseler Str. 1a
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069-97777-0
Telefax: 069-97777-139
E-Mail: verlag@oekotest.de

Den verantwortlichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie bei Fragen zu diesen Datenschutzinformationen per Post oder per E-Mail unter folgender Adresse:

ÖKO-TEST AG
Datenschutzbeauftragter
Bernhard Veeck
Am Weingarten 25
60487 Frankfurt am Main
Telefon: 069-20328691
E-Mail: datenschutz@oekotest.de

2. Welche Daten verarbeiten wir und woher erhalten wir diese?

Wir verarbeiten Ihre folgenden Daten:

Persönliche Daten (z.B. Vor- und Nachname, ggf. Titel, Adresse und weitere Kontaktdaten),

Aktionärsdaten (Aktionärsnummer, Anlagedatum etc.),

Informationen zu Ihrem Aktienbestand (Historie über Zu- und Abgänge inkl. der Nominale, Registrierungs- und Vorgangsdatum) und

ggf. Name und Adresse des von Ihnen bevollmächtigten Aktionärsvertreters.

Bei unseren Aktien handelt es sich um sog. Namensaktien. Betreffend Namensaktien regelt § 67 AktG, dass diese stets unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, der Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen sind.

Neben den Daten, die im Aktienregister unserer Gesellschaft gespeichert oder auf Aktienurkunden der Gesellschaft angegeben sind, verarbeiten wir Daten, die Sie im Rahmen der Teilnahme an der Hauptversammlung angeben.

3. Für welche Zwecke und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre Daten unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO, des BDSG-neu, des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren anwendbaren Rechtsvorschriften.

Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der im AktG vorgeschriebenen Zwecke. Diese umfassen die Führung des Aktienregisters und die Kommunikation mit den Aktionären.

Die Verarbeitung der Daten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfolgt zu dem Zweck, die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten) zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist hierbei das AktG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.

Ergänzend erfolgt eine Verarbeitung Ihrer Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Auch in diesen Fällen bildet Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO die maßgebliche Rechtsgrundlage.

Sofern wir Ihre Daten für einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen informieren und, sofern erforderlich, Ihre Einwilligung einholen oder stützen unsere Verarbeitung auf unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. a oder f DSGVO).

4. An welche Empfänger werden Ihre Daten von uns ggf. weitergegeben bzw. gegenüber welchen Empfängern werden sie offengelegt?

Wir setzen für die technische Wartung unseres Aktienregisters IT-Dienstleister ein, die bei der Verarbeitung Ihrer Daten nach unserer Weisung agieren.

Weiterhin können andere Aktionäre und Hauptversammlungsteilnehmer Ihre im Teilnehmerverzeichnis enthaltenen Daten während der Versammlung und ggf. bis zu zwei Jahre danach einsehen.

Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, machen wir diese Gegenstände bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen unter Angabe des Namens des Aktionärs gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt. Auch Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären machen wir ggf. gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf unserer Internetpräsenz zugänglich, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Schließlich kann uns die Verpflichtung treffen, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern, insbesondere Behörden, zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten zugänglich zu machen.

5. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Wir löschen oder anonymisieren Ihre Daten, sobald sie für die jeweiligen Zwecke nicht mehr erforderlich sind und soweit keine gesetzlichen Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten – insbesondere nach dem AktG, dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften – uns zu einer weiteren Speicherung der Daten verpflichten.

Die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten werden entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Speicherdauer gespeichert.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Speicherdauer an unseren Datenschutzbeauftragten.

6. Wie schützen wir Ihre Daten?

Wir unterhalten angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten vor unbeabsichtigter, unrechtmäßiger oder unbefugter Zerstörung, Verlust, Veränderung, Offenlegung oder Verwendung zu schützen.

7. Welche Rechte stehen Ihnen nach dem Datenschutzrecht zu?

Sie haben nach den anwendbaren Gesetzen ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich Informationen wie z.B. die Herkunft und Kategorien der Daten, die Zwecke der Verarbeitung, die Empfänger (oder Kategorien davon) und die jeweilige Aufbewahrungsfrist. Darüber hinaus können Sie Berichtigung und unter bestimmten Umständen Löschung Ihrer Daten verlangen. Ferner kann Ihnen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Widerspruchsrecht bei Datenverarbeitung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen

Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten verarbeiten, sind Sie dazu berechtigt, dieser Verarbeitung zu widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Verarbeitung entgegenstehen. In diesem Fall werden wir die Verarbeitung beenden, sofern uns nicht der Nachweis gelingt, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Sämtliche dieser Rechte können Sie unter der in Ziffer 1 aufgeführten Adresse unseres Datenschutzbeauftragten geltend machen.

Sie haben darüber hinaus das Recht, sich über unseren Umgang mit Ihren Daten bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Stand der Informationen in dieser Datenschutzerklärung: Juli 2020

12.

TECHNISCHE HINWEISE ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre individuellen Zugangsdaten, die Sie per Post unaufgefordert übersendet bekommen. Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im HV-Portal ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 27. November 2020 möglich.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre im Internet unter

https://www.oekotest.de/oekotest/Investor-Relations_410.html
13.

HINWEIS ZUR VERFÜGBARKEIT DER BILD- UND TONÜBERTRAGUNG

Die Aktionäre können über das HV-Portal die Hauptversammlung am 18. Dezember 2020 ab 14:00 Uhr in voller Länge live in Bild und Ton verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt außerhalb zwingender datenschutzrechtlicher Vorschriften auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

 

Frankfurt am Main, im November 2020

ÖKO-TEST AG

Der Vorstand

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