ÖKO-TEST AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

ÖKO-TEST AG

Frankfurt am Main

(die „Gesellschaft„)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der

am 26. August 2022 um 14:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet wegen der aktuellen COVID-19-Pandemie nach dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) statt. Ort der Hauptversammlung im aktienrechtlichen Sinne sind die Räume am Sitz der Gesellschaft, Kasseler Straße 1a, 60486 Frankfurt am Main.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die virtuelle Hauptversammlung wird jedoch für alle Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton über das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

zugängliche passwortgeschützte Hauptversammlungs-Portal („HV-Portal„) übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich durch elektronische Briefwahl über dieses HV-Portal oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

Die vorgenannten Unterlagen sind bereits von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der ÖKO-TEST AG unter der Internetadresse

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

passwortgeschützt verfügbar und werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Siehe dazu weiter unten unter „Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung“.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 weist ein Jahresergebnis in Höhe von EUR 344.538,87 und unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 6.287.404,32 einen Bilanzverlust von EUR 5.942.865,45 aus. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzverlustes ist daher nicht vorgesehen.

Im Rahmen seiner Rede wird der Vorstand über die laufende Geschäftsentwicklung sowie die von der Gesellschaft verfolgte Unternehmensstrategie berichten.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 amtierenden Vorstand Hans Oppermann für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum jeweils Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Deckungsvergleich zwischen der VOV GmbH, der Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH sowie der ÖKO-TEST AG und Zustimmung zu den gesonderten Vergleichsverträgen zwischen der VOV GmbH, der ÖKO-TEST AG sowie Herrn Jürgen Stellpflug, Frau Kerstin Thomberg, Herrn Jens Berendsen, Herrn Oliver Ortlepp sowie Herrn Dirk Trapp

Die ÖKO-TEST AG hat sich, vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat, mit der VOV GmbH (diese handelnd nicht in eigenem Namen, sondern im Namen der jeweils teilschuldnerisch haftenden Versicherer der Versicherungsgemeinschaft VOV in der Zusammensetzung zum 1. Januar 2019 (bestehend aus den Versicherern Generali Versicherungen AG, HDI Global SE, Niederlande, AachenMünchener Versicherungen AG, Continentale Sachversicherungen AG, INTER Allgemeine Versicherungen AG, NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG sowie zwischenzeitlicher Rechtsnachfolger) („D&O Versicherer„)), der Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (als Versicherungsnehmerin) sowie der ÖKO-TEST AG (diese als Anspruchstellerin) in dem sog. CAVETE-Komplex auf einen Deckungsvergleich verständigt. Der CAVETE-Komplex umfasst mögliche Organhaftungsansprüche im Zusammenhang mit Investitionen (Beteiligung am Eigenkapital und Gewährung eines Gesellschafterdarlehens) in die sog. CAVETE-Gesellschaften sowie die mangelhafte Abrechnung von Dienstleistungen an die CAVETE-Gesellschaften durch den ehemaligen Vorstand (dazu näher unter „Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 4“). Bestandteil des Vergleichskonzepts sind zudem fünf gesonderte Vergleichsvereinbarungen zwischen der VOV GmbH, der ÖKO-TEST AG und den betroffenen ehemaligen Organmitgliedern (Herrn Jürgen Stellpflug, Frau Kerstin Thomberg, Herrn Jens Berendsen, Herrn Oliver Ortlepp und Herrn Dirk Trapp).

Im Deckungsvergleich verpflichtet sich die VOV GmbH für die D&O-Versicherer zur Zahlung eines Vergleichsbetrags von EUR 505.000,00 an die ÖKO-TEST AG. Mit der Zahlung sind sämtliche Ansprüche der ÖKO-TEST AG gegen die vorgenannten ehemaligen Organe aufgrund des sog. CAVETE-Komplexes umfassend abgegolten und erledigt.

Die vorgenannten Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung. Die Wirksamkeit der Verträge setzt ferner voraus, dass keine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, zur Niederschrift Widerspruch erhebt (§ 93 Abs. 4 S. 3 AktG).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend genannten Verträgen zuzustimmen:

a)

Deckungsvergleich zwischen der VOV GmbH, der Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH sowie der ÖKO-TEST AG;

b)

Vergleichsvertrag zwischen der VOV GmbH, der ÖKO-TEST AG sowie Herrn Jürgen Stellpflug;

c)

Vergleichsvertrag zwischen der VOV GmbH, der ÖKO-TEST AG sowie Frau Kerstin Thomberg;

d)

Vergleichsvertrag zwischen der VOV GmbH, der ÖKO-TEST AG sowie Herrn Jens Berendsen;

e)

Vergleichsvertrag zwischen der VOV GmbH, der ÖKO-TEST AG sowie Herrn Oliver Ortlepp; und

f)

Vergleichsvertrag zwischen der VOV GmbH, der ÖKO-TEST AG sowie Herrn Dirk Trapp.

Der wesentliche Inhalt der Vergleichsvereinbarungen ist nachstehend in den Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung wiedergegeben. Dort befindet sich auch die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der ÖKO-Test AG.

Die Vergleichsverträge bzw. deren Entwürfe werden zudem während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung über die Internetseite der ÖKO-TEST AG unter der Internetadresse

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

zur Einsicht bereitstehen.

Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 4

(Zustimmung zum Deckungsvergleich zwischen der VOV GmbH, der Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH sowie der ÖKO-TEST AG und Zustimmung zu den gesonderten Vergleichsverträgen zwischen der VOV GmbH, der ÖKO-TEST AG sowie Herrn Jürgen Stellpflug, Frau Kerstin Thomberg, Herrn Jens Berendsen, Herrn Oliver Ortlepp sowie Herrn Dirk Trapp)

a)

Wesentlicher Inhalt der Vergleichsverträge

Die ÖKO-TEST AG hat einen sogenannten Deckungsvergleich mit der VOV GmbH (für die D&O-Versicherer) sowie der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft mbH als Versicherungsnehmerin über die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Bezug auf geltend gemachte Organhaftungsansprüche verhandelt (nachfolgend „Deckungsvergleich„). Darüber hinaus soll es gesonderte Vergleichsverträge zwischen den jeweiligen ehemaligen Organen (Herrn Stellpflug, bzw. Frau Thomberg, Herrn Berendsen, Herrn Ortlepp und Herrn Trapp), der VOV GmbH und der ÖKO-TEST AG geben, die der Abgeltung sämtlicher Ansprüche in dem jeweiligen Verhältnis dienen (nachfolgend „Vergleichsverträge„).

(1) Deckungsvergleich

In dem Deckungsvergleich findet sich einleitend eine Vorbemerkung, in welcher der sogenannte CAVETE-Komplex zusammenfassend wiedergegeben ist (eine Zusammenfassung des CAVETE-Komplexes findet sich auch nachfolgend unter (2)).

Sodann ist geregelt, dass die D&O-Versicherung auf den sog. CAVETE-Komplex eine Vergleichssumme i.H.v. EUR 505.000 an die ÖKO-TEST AG zahlt. Vereinbart ist des weiteren, dass jede Vertragspartei die ihr entstandenen Kosten selbst trägt, soweit nicht die Versicherung entstandene Kosten bereits ausgeglichen hatte. Darüber hinaus zahlt die Versicherung die den versicherten Personen bislang entstandenen und noch entstehenden Rechtsschutzkosten im Zusammenhang mit dem CAVETE-Komplex.

Mit der Zahlung der Vergleichssumme sind sämtliche Ansprüche der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft mbH als Versicherungsnehmerin, der ÖKO-TEST AG sowie aller unter die Versicherung fallenden Personen und Unternehmen gegen die Versicherung im Zusammenhang mit dem CAVETE-Komplex umfassend und abschließend abgegolten. Vereinbart ist weiterhin, dass die Versicherungssumme für die Versicherungsperiode 2019 als ausgeschöpft gilt und dass aus den nachfolgenden Versicherungsperioden bis einschließlich 31.12.2021 keine Umstände bekannt sind, die einen Versicherungsfall oder eine Umstandsmeldung begründen.

Der Deckungsvergleich ist aufschiebend bedingt durch (i) die ergänzenden Vergleichsvereinbarungen mit den ehemaligen Organen (siehe unten bei (2)), (ii) die Zustimmung der Hauptversammlung, ohne dass eine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, in der Hauptversammlung zur Niederschrift Widerspruch gegen den Beschluss erhebt und (iii) die frühestens sechs Wochen nach Zustimmung der Hauptversammlung abgegebene Bestätigung der ÖKO-TEST AG, dass gegen den Beschluss der Hauptversammlung über die Zustimmung zum Vergleich nach Rückfrage beim zuständigen Gericht keine Klage in Bezug auf die Beschlussfassung der Hauptversammlung erhoben wurde und nach Kenntnis der ÖKO-TEST AG und/​oder der Versicherungsnehmerin keine sonstigen der Wirksamkeit des Beschlusses entgegenstehenden bzw. diese beeinträchtigenden Maßnahmen eingeleitet wurden.

Sind die aufschiebenden Bedingungen nicht spätestens zum 31.10.2022 vollständig eingetreten, so steht jeder Partei ein Rücktrittsrecht von dem Deckungsvergleich zu. Sollte eine Partei oder eine versicherte Person von einer der ergänzenden Vergleichsvereinbarungen mit den ehemaligen Organen zurücktreten, haben die Parteien des Deckungsvergleichs bereits in dem Deckungsvergleich den Rücktritt von dem Deckungsvergleich erklärt.

Die Parteien haben sich verpflichtet, in Bezug auf den Inhalt und den Umfang des Deckungsvergleichs Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. Die Offenlegung der wesentlichen Inhalte gemäß § 124 Abs. 2 Satz 3 AktG sowie die Einsichtnahme durch Aktionäre während der Hauptversammlung bleiben zulässig.

Schließlich enthält die Vereinbarung übliche Schlussbestimmungen (u.a. eine Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts, die Bestimmung von Zustellungsbevollmächtigten und eine Gerichtsstandswahl für Köln).

(2) Ergänzende Vergleichsverträge mit den jeweiligen ehemaligen Organen

Der beschriebene Deckungsvergleich wird durch fünf „Vergleichsverträge“ zwischen den jeweiligen ehemaligen Organmitgliedern (Herrn Stellpflug, Frau Thomberg, Herrn Berendsen, Herrn Ortlepp und Herrn Trapp, jeweils eine „versicherte Person„), der VOV GmbH sowie der ÖKO-TEST AG ergänzt.

Einleitend wird in den Vergleichen der wesentliche Sachverhalt des sogenannten CAVETE-Komplexes dargelegt.

Sodann ist vereinbart, dass die Versicherung die bislang entstandenen und noch entstehenden Rechtsschutzkosten der versicherten Personen im Zusammenhang mit dem beschriebenen CAVETE-Komplex nach Maßgabe der Bedingungen des D&O-Versicherungsvertrags trägt, soweit die Kosten nicht bereits von der Versicherung, der ÖKO-TEST AG, der Versicherungsnehmerin oder einer anderen versicherten Gesellschaft oder Dritten gegenüber der versicherten Person erstattet worden sind. Klargestellt wird auch noch einmal, dass Ansprüche der ÖKO-TEST AG gegenüber der Versicherung auf Erstattung von Kosten gleich welcher Art nicht bestehen.

Die umfassende Abgeltungsregelung aus dem Deckungsvergleich wird in den Vergleichsvereinbarungen mit den versicherten Personen vorsorglich nochmals wiederholt und auf die jeweilige versicherte Person erstreckt. Die versicherten Personen verpflichten sich darüber hinaus, keine Ansprüche irgendwelcher Art aus oder im Zusammenhang mit der Abgeltungsregelung, der Vergleichszahlung und/​oder der vereinbarten Ausschöpfung der Versicherungssumme gegen die ÖKO-TEST AG geltend zu machen.

Die ergänzenden Vergleichsvereinbarungen sind aufschiebend bedingt durch (i) die Zustimmung der Hauptversammlung der ÖKO-TEST AG am 26. August 2022, ohne dass eine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, zur Niederschrift Widerspruch erhebt, (ii) die frühestens sechs Wochen nach Zustimmung der Hauptversammlung abgegebene textförmige Bestätigung der ÖKO-TEST AG, dass gegen den Beschluss der Hauptversammlung über die Zustimmung nach Rückfrage beim zuständigen Gericht keine Klage in Bezug auf die Beschlussfassung der Hauptversammlung erhoben wurde und nach Kenntnis der ÖKO-TEST AG und oder Versicherungsnehmerin keine sonstigen der Wirksamkeit des Beschlusses entgegenstehenden bzw. diese beeinträchtigenden Maßnahmen eingeleitet wurden.

Sind die aufschiebenden Bedingungen nicht spätestens zum 31.10.2022 vollständig eingetreten, so ist jede Partei zum Rücktritt von diesem Vergleich berechtigt.

Die Parteien haben sich zur Verschwiegenheit in Bezug auf den Inhalt und den Umfang des Vergleichs verpflichtet. Die Offenlegung der wesentlichen Inhalte gemäß § 124 Abs. 2 Satz 3 AktG sowie die Einsichtnahme durch Aktionäre während der Hauptversammlung bleiben zulässig.

Es folgen übliche Schlussbestimmungen (u.a. eine Rechtswahl des deutschen Rechts und eine Gerichtsstandswahl für Köln).

b)

Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der sog. CAVETE-Komplex beschreibt den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der CAVETE Global Ltd. (Hong Kong) durch die damalige Öko Test Holding AG zum Preis von EUR 600.000, den Abschluss und die Auszahlung eines Darlehens der Öko Test Holding AG über weitere EUR 600.000 an die CAVETE Global Ltd., den späteren Verkauf (unter gleichzeitigem Verzicht auf die Darlehensrückforderung) der Anteile an der CAVETE Global Ltd. durch die Öko Test Holding AG im Wege eines sog. Management Buy-Out im November 2018 zum symbolischen Preis von 100 HKD sowie den sog. Abrechnungs-Komplex. Letzteres bezieht sich auf die unterbliebene bzw. fehlerhafte Abrechnung von Produktleistungen gegenüber der CAVETE Beijing Consulting Ltd. (nachfolgend „CAVETE Consulting„), einer Tochtergesellschaft der CAVETE Global, durch den früheren Geschäftsführer der Rechtsvorgängerin der ÖKO-TEST AG, Herrn Jürgen Stellpflug.

Die ÖKO-TEST AG machte gegen ehemalige Mitglieder des Vorstands (Herrn Stellpflug und Frau Thomberg) sowie des Aufsichtsrats (Herrn Berendsen, Herrn Ortlepp und Herrn Trapp) Organhaftungsansprüche aufgrund des Erwerbs der Beteiligung an der CAVETE Global durch die Rechtsvorgängerin der ÖKO-TEST AG sowie aufgrund der Gewährung eines unbesicherten Darlehens an die CAVETE Global geltend. Der zentrale Vorwurf lautet, dass dem Beteiligungserwerb an der CAVETE Global sowie der Ausreichung des Darlehens trotz der bekannten finanziellen tiefgreifenden Krise der CAVETE Global keine Prüfung und keine Bewertung der Zielgesellschaft vorausging. Auch prüften die ehemaligen Organe nicht, ob die Zielgesellschaft mit den vorhandenen Mitteln ausreichend liquide war, um bis zu einem Einstieg eines für notwendig gehaltenen weiteren Investors zu überleben bzw. ob eine hinreichende Aussicht auf den Einstieg eines solchen Investors bestand. Der entstandene Schaden beläuft sich nach Auffassung der ÖKO-TEST AG auf EUR 1,2 Millionen (EUR 600.000 verlorenes Darlehen zzgl. EUR 600.000 verlorene Beteiligung am Eigenkapital der CAVETE Global). Hinzu kommen Gutachterkosten in Höhe von EUR 15.000 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Weiter machte die ÖKO-TEST AG im sog. Abrechnungs-Komplex gegen den ehemaligen Geschäftsführer ihrer Rechtsvorgängerin, der Öko-Test Verlag GmbH, Herrn Stellpflug, Organhaftungsansprüche aufgrund der Verletzung von dessen Pflichten zur ordnungsgemäßen und legalen Geschäftsführung geltend. Die Öko-Test Verlag GmbH stand in Vertragsbeziehungen mit CAVETE Global und CAVETE Consulting. Im Rahmen dieser Vertragsbeziehungen war die Öko-Test Verlag GmbH dazu verpflichtet, umfangreich und detailliert die von ihr abgerechneten Kosten zu dokumentieren und nachzuweisen. Der detaillierte Nachweis der einzelnen Positionen war Voraussetzung zur Begleichung der gegenüber CAVETE Consulting in Rechnung gestellten Posten. Nachdem CAVETE Consulting im Januar 2018 Zahlungsnachweise für einzelne in Rechnung gestellte Posten anforderte, räumte der damalige Geschäftsführer Herr Stellpflug ein, diese Posten – entgegen der vertraglichen Vereinbarungen – nicht nachweisen zu können. Infolgedessen verweigerte CAVETE Consulting die Begleichungen von Rechnungen in einer Gesamthöhe von EUR 463.705,92. Diesen Schaden machte die ÖKO-TEST AG zuzüglich vorprozessualer Rechtsanwaltskosten und Zinsen gegenüber Herrn Stellpflug geltend.

Die ÖKO-TEST AG hat die Ansprüche gegen die ehemaligen Organe aufgrund der vorstehend genannten Sachverhaltskomplexe eingehend rechtlich prüfen lassen. Hierfür wurde der Sachverhalt durch (unterschiedliche) externe Rechtsanwälte umfassend aufgearbeitet und rechtlich beurteilt. Dabei ergaben sich bezogen auf den Erwerb der Geschäftsanteile an der CAVETE Global und der Ausreichung des Gesellschafterdarlehens unterschiedliche Einschätzungen zu der Frage, ob die ÖKO-TEST AG Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend machen kann. Es ist daher davon auszugehen, dass nicht unerhebliche Prozessrisiken bestehen.

Sollte die ÖKO-TEST AG die Ansprüche gegen die ehemaligen Organmitglieder gerichtlich geltend machen, ginge sie zudem ein beachtliches Kostenrisiko ein. Nach der Einschätzung der mandatierten Kanzleien wäre mit Kosten über drei Instanzen von über EUR 600.000,00 zu rechnen. Die Kosten des Verfahrens müsste die im Prozess unterliegende Partei tragen. Die mandatierten Kanzleien rechnen zudem damit, dass gerichtliche Verfahren bis zu einem rechtskräftigen Urteil mehrere Jahre in Anspruch nehmen würden.

Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren halten Vorstand und Aufsichtsrat der ÖKO-TEST AG die Vergleiche für angemessen und empfehlen deshalb der Hauptversammlung, diesen zuzustimmen. Hierfür spricht insbesondere, dass die Vergleichssumme den Chancen und den Risiken eines gerichtlichen Verfahrens, nicht zuletzt den Kostenrisiken, angemessen Rechnung trägt. Ferner birgt ein öffentliches Gerichtsverfahren das Risiko einer negativen Berichterstattung und würde über viele Jahre personelle und finanzielle Ressourcen bei der ÖKO-TEST AG binden. Der Vergleichsschluss führt hingegen zu einem kurzfristigen Liquiditätszufluss, der die Liquidität der Gesellschaft stärkt. Schließlich haben auch die mandatierten Kanzleien unter Abwägung der rechtlichen Aspekte zur Annahme der Vergleiche geraten.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

1.

INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT UND DORT ZUGÄNGLICHE UNTERLAGEN UND INFORMATIONEN

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der ÖKO-TEST AG unter der Internetadresse

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

mit dem den Aktionären bereits in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Passwort abrufbar.

Etwaige bei der ÖKO-TEST AG eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Über die Internetseite ist auch das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft erreichbar, das für die Aktionäre u.a. eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung ermöglicht.

2.

DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE UND IHRER BEVOLLMÄCHTIGTEN (MIT AUSNAHME DES STIMMRECHTSVERTRETERS DER GESELLSCHAFT), ÜBERTRAGUNG IN BILD UND TON, ZUGANGSDATEN

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung am 26. August 2022 auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 („COVMG„), dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 bis zum 31. August 2022 verlängert wurde, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Zuschaltung („Zuschaltung„) durchgeführt.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung im HV-Portal unter der Internetadresse

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

über das HV-Portal verfolgen.

Den Aktionären werden die Informationen und Zugangsdaten für das HV-Portal noch per Post zugesandt. Das HV-Portal steht den Aktionären ab dem 25. Juli 2022 unter der Internetadresse

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

zur Verfügung.

3.

PASSWORTGESCHÜTZTES HV-PORTAL

Unter der Internetadresse

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

unterhält die Gesellschaft ab dem 25. Juli 2022 ein passwortgeschütztes HV-Portal. Über dieses können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den individuellen Zugangsdaten, die Sie noch postalisch erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals.

Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

4.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG (ZUSCHALTUNG) UND DIE AUSÜBUNG DER AKTIONÄRSRECHTE, INSBESONDERE DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (Zuschaltung) und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

5.

AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS DURCH (ELEKTRONISCHE) BRIEFWAHL

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl).

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl das unter der Internetadresse

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist ab dem 25. Juli 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Briefwahl“ vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl über das HV-Portal erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

6.

AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS DURCH VOLLMACHTS- UND WEISUNGSERTEILUNG AN DEN STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

zum Download bereitgestellte Formular zur Verfügung. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 25. August 2022, 24:00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen:

Öko-Test AG, c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

erreichbare passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das HV-Portal ist ab dem 25. Juli 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Vollmacht und Weisungen“ vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. Dies gilt auch für mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars erteilte Vollmachten und Weisungen.

Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter kann weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Erhält der Stimmrechtsvertreter für die Aktien eines Aktionärs mehrere Vollmachten und Weisungen oder erhält er diese auf verschiedenen Übermittlungswegen, wird die zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per HV-Portal, 2. per E-Mail und 3. in Papierform. Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten und Weisungen wird der Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit neben Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; der Stimmrechtsvertreter wird insoweit von einer ihm erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.

Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auch im Internet unter

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

einsehbar.

7.

BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES DRITTEN ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS UND SONSTIGER RECHTE

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits über das HV-Portal (Erhalt der Zugangsdaten des bevollmächtigenden Aktionärs vorausgesetzt), durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Es steht Ihnen dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

zur Verfügung. Eine Bevollmächtigung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ist ausschließlich an die nachfolgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 25. August 2022, 24:00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen:

Öko-Test AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Zudem kann eine Bevollmächtigung und der Widerruf über das Portal unter

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 26. August 2022 erfolgen.

Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die besonderen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre werden deshalb gebeten, sich ggf. mit den betreffenden Vollmachtsempfängern rechtzeitig über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte spätestens am Tag der Hauptversammlung (Zugang bei der Gesellschaft) den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie bzw. als Scan) per Post oder E-Mail an die für die Anmeldung genannte Adresse übermittelt.

Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss sie aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 25. August 2022, 24.00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail ist bis zum Beginn der Abstimmungen auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass die Vollmacht (z. B. als Scan) per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts, über das HV-Portal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass dieser vom Aktionär die mit der Mitteilung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält.

Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Vollmachtserteilung an Dritte sind im Internet unter

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

einsehbar.

8.

FRAGERECHT DER AKTIONÄRE

Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVMG).

Der Vorstand hat dazu mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 24. August 2022 (24:00 Uhr), über das HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

einzureichen sind. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können eingereichte Fragen nicht berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen, sofern die Fragesteller der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

9.

ERKLÄRUNG VON WIDERSPRÜCHEN ZU PROTOKOLL

Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das unter

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

zugängliche HV-Portal der Gesellschaft auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Widerspruch einlegen“ vorgesehen.

10.

ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE GEMÄSS § 122 ABS. 2, § 126 ABS. 1, § 127, § 131 ABS. 1 AKTG I.V.M. § 1 ABS. 2 SATZ 1 NR. 3 COVMG

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum Ablauf des 01. August 2022 (24:00 Uhr) zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an:

ÖKO-TEST AG
Der Vorstand
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main
E-Mail: investor@oekotest.de

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der ÖKO-TEST AG unter

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

bekannt gemacht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gemäß den §§ 126, 127 AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen bis 11. August 2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

ÖKO-TEST AG
Der Vorstand
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main
E-Mail: investor@oekotest.de

Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaig zugänglich zu machenden Begründung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations

unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß den §§ 126, 127 AktG hierfür auch im Übrigen erfüllt sind. Unter der vorgenannten Internetadresse werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

Die so veröffentlichten Gegenanträge gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, und werden von der Gesellschaft entsprechend behandelt.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Da die ordentliche Hauptversammlung am 26. August 2022 als virtuelle Hauptversammlung stattfindet und eine physische Präsenz der Aktionäre ausgeschlossen ist, können die Aktionäre am Ort der Hauptversammlung kein Auskunftsverlangen stellen; auch der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht hierfür nicht zur Verfügung.

Den Aktionären wird jedoch nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVMG ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat zu diesem Zweck vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, also bis zum 24. August 2022 (24:00 Uhr), im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er die Fragen beantwortet.

Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zum Fragerecht der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVMG wird verwiesen.

11.

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten („Daten„) und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund möchten wir Sie mit den nachfolgenden Hinweisen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Gesellschaft und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO„) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG-neu„) zustehenden Rechte informieren.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

ÖKO-TEST AG
Kasseler Str. 1a
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069-97777-0
Telefax: 069-97777-139
E-Mail: info@oekotest-ag.de

Den verantwortlichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie bei Fragen zu diesen Datenschutzinformationen per Post oder per E-Mail unter folgender Adresse:

ÖKO-TEST AG
Datenschutzbeauftragter
Bernhard Veeck
Am Weingarten 25
60487 Frankfurt am Main
Telefon: 069-20328691
E-Mail: datenschutz@oekotest-ag.de

2. Welche Daten verarbeiten wir und woher erhalten wir diese?

Wir verarbeiten Ihre folgenden Daten:

Persönliche Daten (z.B. Vor- und Nachname, ggf. Titel, Adresse und weitere Kontaktdaten),

Aktionärsdaten (Aktionärsnummer, Anlagedatum etc.),

Informationen zu Ihrem Aktienbestand (Historie über Zu- und Abgänge inkl. der Nominale, Registrierungs- und Vorgangsdatum) und

ggf. Name und Adresse des von Ihnen bevollmächtigten Aktionärsvertreters.

Bei unseren Aktien handelt es sich um sog. Namensaktien. Betreffend Namensaktien regelt § 67 AktG, dass diese stets unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, der Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen sind.

Neben den Daten, die im Aktienregister unserer Gesellschaft gespeichert oder auf Aktienurkunden der Gesellschaft angegeben sind, verarbeiten wir Daten, die Sie im Rahmen der Teilnahme an der Hauptversammlung angeben.

3. Für welche Zwecke und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre Daten unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO, des BDSG-neu, des Aktiengesetzes („AktG„) sowie aller weiteren anwendbaren Rechtsvorschriften.

Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der im AktG vorgeschriebenen Zwecke. Diese umfassen die Führung des Aktienregisters und die Kommunikation mit den Aktionären.

Die Verarbeitung der Daten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfolgt zu dem Zweck, die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten) zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist hierbei das AktG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO.

Ergänzend erfolgt eine Verarbeitung Ihrer Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Auch in diesen Fällen bildet Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO die maßgebliche Rechtsgrundlage.

Sofern wir Ihre Daten für einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen informieren und, sofern erforderlich, Ihre Einwilligung einholen oder stützen unsere Verarbeitung auf unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) oder f) DSGVO).

4. An welche Empfänger werden Ihre Daten von uns ggf. weitergegeben bzw. gegenüber welchen Empfängern werden sie offengelegt?

Wir setzen für die technische Wartung unseres Aktienregisters IT-Dienstleister ein, die bei der Verarbeitung Ihrer Daten nach unserer Weisung agieren.

Weiterhin können andere Aktionäre und Hauptversammlungsteilnehmer Ihre im Teilnehmerverzeichnis enthaltenen Daten während der Versammlung und ggf. bis zu zwei Jahre danach einsehen.

Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, machen wir diese Gegenstände bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen unter Angabe des Namens des Aktionärs gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt. Auch Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären machen wir ggf. gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf unserer Internetpräsenz zugänglich, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Schließlich kann uns die Verpflichtung treffen, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern, insbesondere Behörden, zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten zugänglich zu machen.

5. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Wir löschen oder anonymisieren Ihre Daten, sobald sie für die jeweiligen Zwecke nicht mehr erforderlich sind und soweit keine gesetzlichen Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten – insbesondere nach dem AktG, dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften – uns zu einer weiteren Speicherung der Daten verpflichten.

Die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten werden entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Speicherdauer gespeichert.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Speicherdauer an unseren Datenschutzbeauftragten.

6. Wie schützen wir Ihre Daten?

Wir unterhalten angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten vor unbeabsichtigter, unrechtmäßiger oder unbefugter Zerstörung, Verlust, Veränderung, Offenlegung oder Verwendung zu schützen.

7. Welche Rechte stehen Ihnen nach dem Datenschutzrecht zu?

Sie haben nach den anwendbaren Gesetzen ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich Informationen wie z.B. die Herkunft und Kategorien der Daten, die Zwecke der Verarbeitung, die Empfänger (oder Kategorien davon) und die jeweilige Aufbewahrungsfrist. Darüber hinaus können Sie Berichtigung und unter bestimmten Umständen Löschung Ihrer Daten verlangen. Ferner kann Ihnen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten verarbeiten, sind Sie dazu berechtigt, dieser Verarbeitung zu widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Verarbeitung entgegenstehen. In diesem Fall werden wir die Verarbeitung beenden, sofern uns nicht der Nachweis gelingt, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Sämtliche dieser Rechte können Sie unter der in Ziffer 1 aufgeführten Adresse unseres Datenschutzbeauftragten geltend machen.

Sie haben darüber hinaus das Recht, sich über unseren Umgang mit Ihren Daten bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Stand der Informationen in dieser Datenschutzerklärung: Juli 2022

12.

TECHNISCHE HINWEISE ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre individuellen Zugangsdaten, die Sie per Post unaufgefordert übersendet bekommen. Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im HV-Portal ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 25. Juli 2022 möglich.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre im Internet unter

https:/​/​oekotest-ag.de/​investor-relations
13.

HINWEIS ZUR VERFÜGBARKEIT DER BILD- UND TONÜBERTRAGUNG

Die Aktionäre können über das HV-Portal die Hauptversammlung am 26. August 2022 ab 14:00 Uhr in voller Länge live in Bild und Ton verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt außerhalb zwingender datenschutzrechtlicher Vorschriften auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2022

ÖKO-TEST AG

Der Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.