oekom research Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung 2016

München

Außerordentliche Hauptversammlung der oekom research AG

München, 11. Oktober 2016, 11.00 Uhr

in den Räumen der oekom research AG, Goethestr. 28, 80336 München

Tagesordnung

1. Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft und die entsprechende Änderung des § 4.2. der Satzung der Gesellschaft (Einteilung des Grundkapitals in Aktien)

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.300.000,– ist derzeit eingeteilt in 813.500 nennbetragslose Namens-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von jeweils EUR 1,59.

Das Grundkapital soll dergestalt neu eingeteilt werden, dass jede bestehende Stückaktie der Gesellschaft in 1,59 neue Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 umgewandelt wird (Aktiensplit).

Die Höhe des Grundkapitals der Gesellschaft und die Beteiligungsquote des einzelnen Aktionärs bleiben also unverändert. Es erhöht sich lediglich die Anzahl der Aktien.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgenden Beschluss vor:

Das derzeit in 813.500 nennbetragslose Namens-Stückaktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.300.000,– wird in 1.300.000 nennbetragslose Namens-Stückaktien neu eingeteilt.

An die Stelle jeder bisherigen nennbetragslosen Namens-Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,59 treten 1,59 neue nennbetragslose Namens-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 (Aktiensplit).

Entsprechend dem vorstehenden Beschluss wird die Satzung wie folgt geändert:

§ 4.2. der Satzung wird wie folgt neu formuliert:

„4.2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.300.000 Stück nennbetragslose Namens-Stückaktien.“

2. Aufhebung des § 4.9 der Satzung (Bedingtes Kapital)

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgenden Beschluss vor:

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 23.08.2001 in Bezug auf das Bedingte Kapital, der in der Zwischenzeit mit folgender Formulierung als Punkt 4.9 in die Satzung aufgenommen wurde, wird ersatzlos aufgehoben:

„4.9. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.08.2001 um 45.000 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2001/I). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Optionsrechten gemäß Optionsplan vom gleichen Tag. Aufgrund der Kapitalerhöhung vom 06.07.2016 erhöhte sich der Betrag auf nunmehr 71.911 EUR.“

Aufgrund des vorstehenden Beschlusses wird die Satzung daher wie folgt geändert:

§ 4.9 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

3. Sonstiges

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft verzeichnet sind und deren Anmeldung zur Hauptversammlung spätestens am 04.10.16 bei der Gesellschaft eingegangen ist (siehe Anmeldeformular).

Das Aktienregister der Gesellschaft wird 3 Werktage vor der Hauptversammlung geschlossen. Anträge auf Umschreibung (z.B. bei Inhaberwechsel der Aktien) werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum 04.10.16 bei der Gesellschaft eingegangen sind.

 

Der Vorstand

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