oekom research Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

oekom research Aktiengesellschaft

München

Hiermit laden wir ein zur ordentlichen Hauptversammlung der oekom research AG
am 06. Juli 2016, 10.30 Uhr, Goethestr. 28, 80336 München

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 und Lagebericht des Vorstandes

2. Bericht des Aufsichtsrates

3. Beschlussfassung über das Bilanzergebnis 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 2015 10 ct/Aktie als Dividende auszuschütten und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen.

Bilanzgewinn € 243.205,92
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,10 pro Aktie

€ 81.350,00

Vortrag auf neue Rechnung € 161.855,92

4. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

6. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Änderung des § 4.1. der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgenden Beschluss vor:

„1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207ff. AktG) von Euro 813.500,00 um Euro 486.500,00 auf Euro 1.300.000,00 erhöht.

Die Erhöhung erfolgt durch Umwandlung des bei der Feststellung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2015 in die Kapitalrücklage eingestellten Betrages in Höhe von Euro 486.500,00 in Grundkapital.

2. Der Kapitalerhöhung wird die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat gebilligte und somit festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31.12.2015 zugrunde gelegt. Die Bilanz wurde vom Abschlussprüfer der Gesellschaft, nämlich Ehmcke & Wähling GmbH mit Sitz in München geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (§ 209 Abs. 1 AktG).

3. Die Kapitalerhöhung wird gemäß § 207 Abs. 2 S.2 AktG ohne Ausgabe neuer Aktien durchgeführt, da es sich um eine Gesellschaft mit Stückaktien handelt.

4. § 4.1. der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 1.300.000,00
(in Worten: eine Million dreihunderttausend).“

7. Aufhebung von § 4.7. der Satzung der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital)

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgenden Beschluss vor:

„Die Ermächtigung des Vorstands in § 4.7. der Satzung, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31.12.2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Namensstückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Euro 62.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), wird aufgehoben.“

8. Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit entsprechender Satzungsänderung:

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgenden Beschluss vor:

„1. Zur erneuten Schaffung eines genehmigten Kapitals wird § 4.7. der Satzung wie folgt neu gefasst:

4.7. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Namensstückaktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 650.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen, insbesondere den jeweiligen Ausgabebetrag unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft, der Aktionäre und des jeweiligen Zweckes angemessen festzusetzen.

2. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach teilweiser und/oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen. Entsprechendes gilt, falls das Genehmigte Kapital bei Ablauf der Ermächtigungsfrist nicht oder nicht vollständig ausgenutzt wurde.“

9. Änderung von § 15 der Satzung (Ort und Einberufung)

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgenden Beschluss vor:

„1. Der § 15.1. der Satzung, nach dem die Hauptversammlung durch eingeschriebenen Brief einzuberufen ist, wird ersatzlos gestrichen.

2. Die Nummerierung der folgenden Absätze wird entsprechend ohne inhaltliche Änderungen angepasst: Aus Absatz 15.2. wird daher Absatz 15.1. und aus Absatz 15.3. wird Absatz 15.2.“

10. Sonstiges

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung der Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft verzeichnet sind und deren Anmeldung zur Hauptversammlung spätestens am 30.06.16 bei der Gesellschaft eingegangen ist (siehe Anmeldeformular).

Das Aktienregister der Gesellschaft wird 3 Werktage vor der Hauptversammlung geschlossen. Anträge auf Umschreibung (z.B. bei Inhaberwechsel der Aktien) werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum 30.06.16 bei der Gesellschaft eingegangen sind.

 

Der Vorstand

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